Die Stadtverwaltung in Trier bereitet einen Bürgerentscheid für den 10. Dezember vor. Die Bürger werden gefragt, ob die Tankstelle mit dem Volksmund-Namen Blaue Lagune geschlossen wird oder nicht. Etwa 86 000 Menschen können ihr Kreuz machen. Stimmen genügend Menschen ab, wird ihr Votum umgesetzt.
Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide waren in Rheinland-Pfalz bislang im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch. Nur wenige Themen wurden überhaupt zugelassen, zahlreiche Unterschriften waren nötig und eine hohe Zustimmung war dann bei der Wahl erforderlich. Doch seit Ende 2015 sind direkt-demokratische Verfahren etwas einfacher geworden. Damals beschloss der Landtag, die Voraussetzungen zu vereinfachen.
Viele Bürgerbegehren nicht zugelassen
Diese Reform in Rheinland-Pfalz bezeichnet der Verein «Mehr Demokratie» aber als «zaghaft». Zwar gebe es nun mehr Verfahren, sagt Sterk. Aber nach wie vor würden drei von zehn Bürgerbegehren als unzulässig erklärt, weil sie die Anforderungen nicht erfüllten. «Da ist noch viel Raum für Verbesserungen.»
Eine erneute Absenkung der Hürden hat die Landesregierung allerdings nicht geplant. «Ein weiterer Änderungsbedarf wird hier nicht gesehen», erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in Mainz.
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