Die derzeit gültigen Gesetze in Sachen Natur- und Umweltschutz gehen dem Juristen Jean-Jacques Schonckert nicht weit genug. Seiner Auffassung nach sind die bestehenden Gesetzestexte zwar besser als überhaupt keine Vorschriften. Strafrechtliche Folgen seien aber abgesehen von einigen wenigen administrativen Strafen bei Umweltverstößen eher eine Seltenheit.
Zu Beginn unseres Gesprächs zitiert der Jurist das fiktive Beispiel eines Landwirts, der Gülle in einen Bach leert. Eine Privatperson könne in einem solchen Fall nur wenig ausrichten. Es bleibe lediglich die Möglichkeit, die Polizei oder das Umweltamt zu benachrichtigen, die ihrerseits den Vorfall an die Justiz melden. Ob Anklage erhoben werde, würden die zuständigen Instanzen, etwa der Staatsanwalt, entscheiden, sagt Schonckert.
Die aufgeworfenen Fragen und Feststellungen sind legitim, man sollte aber nicht vergessen, dass das übergeordnete Prinzip der "Pachamama" ein religiös-mystisches Konzept der andinen Völker ist, das sich nicht auf das westliche Denken übertragen lässt : Pachamama ist nicht einfach ein indigener Ausdruck für "Mutter Erde", sondern ein Wesen, ein "Ganzes", das die Menschen und alle anderen Wesen schützt und nährt, es ist auch der Ort, an dem die Toten hingehen usw. Ist das Konzept der Natur als juristische Person noch konsensfähig wenn man das übergeordnete und religiöse Prinzip der Pachamama dabei entfernt? Oder anders ausgedrückt : kann man Verantwortungsgefühl schaffen OHNE die Natur zu mystifizieren?