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EditorialDie Genfer Konventionen stehen für ein ethisches Weltbild

Editorial / Die Genfer Konventionen stehen für ein ethisches Weltbild
Das Rote Kreuz ist eng mit den Genfer Konventionen verbunden Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Im Oktober 1863 fand in Genf eine Konferenz zwischen Vertretern von 16 Ländern und vier philanthropischen Vereinigungen statt, mit dem Grundgedanken, auch in Kriegszeiten Menschlichkeit zu zeigen. Daraus entstand die erste Genfer Konvention, die gestern vor exakt 159 Jahren (1864) unterschrieben wurde. Die darauffolgenden Abkommen und Protokolle bilden den Kern des humanitären Völkerrechts; es soll die Austragung von Konflikten regeln und ihre Auswirkungen begrenzen.

Inzwischen wurden vier Genfer Abkommen und drei Zusatzprotokolle unterzeichnet. U.a. sollen die Abkommen diejenigen Menschen schützen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen, wie z.B. Kriegsgefangene, Verwundete oder auch noch Schiffsbrüchige. Eine wichtige Erweiterung des Regelwerks gab es 1949 mit dem vierten Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten.

Die Abkommen können als Meilenstein der Zivilisation angesehen werden; obwohl der Grundgedanke, Menschlichkeit auch in Kriegszeiten zu bewahren, erst mal paradox erscheint, ist die Erkenntnis, moralische Regeln für Kriege festzuschreiben, doch revolutionär. So hatte sich z.B. bis 1864 niemand um die auf den Schlachtfeldern zurückgelassenen Verwundeten gekümmert; sie wurden einfach ihrem Schicksal überlassen.

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Nomi
23. August 2023 - 13.21

Wann een den Krich an der Ukraine kuckt, dann ass di Genfer Konventio'un de Papeier net waert wo'u se geschriwen ass. An vun eisen Politiker hei'ert een Naischt betreffend den Krichsverbriechen an der Genfer Konventio'un gegen iwer dem Putin.

DanV
23. August 2023 - 13.09

"Wird kein Krieg geführt, dann braucht man auch kein Kriegsrecht zu beachten" Naja, diese Argumentation hinkt heftig. Wenn Kriegsrecht nicht anzuwenden ist, welches Recht dann? Ich wette, falls es zu Prozessen kommen würde, würde Russland sich aufs Kriegsrecht berufen. Denn sonst gibt es doch nur noch das Strafrecht. Und das ist viel strenger, auch in Russland. Dann müssten das ganze Militär, die ganze Duma und alle privaten Söldner für ewig ins Gefängnis.

Robert Hottua
23. August 2023 - 9.25

Am 11. Mai 2010 stand in der "Suedddeutschen Zeitung" ein Artikel von Franziska AUGSTEIN über ein Buch über das "DRK": "Das Rote Kreuz und das NS-Regime: die willigen Helfer". Laut diesem Buch des Mediziners und Historikers Horst SEITHE hat das "Deutsche Rote Kreuz" im Dritten Reich nicht nur Verwundete gepflegt. Das Buch klärt darüber auf, wie das DRK zum hörigen Handlanger des NS-Regimes wurde. MfG Robert Hottua