Coronavirus / Freitag, 20.3. – Regierung korrigiert: 485 Infizierte in Luxemburg– Die aktuelle Lage in Luxemburg im Überblick

Die Infektionszentren wie hier in Esch haben seit Mittwoch die Türen nur für Patienten mit Verdacht auf Covid-19 geöffnet (Foto: Editpress/Alain Rischard)
In den vergangenen Tagen und Stunden haben sich die Maßnahmen und Informationen zur Corona-Pandemie und ihrer Eindämmung überschlagen. Das Tageblatt verschafft einen Überblick.
Was ist neu?
+ Die Regierung hat die neuesten Zahlen vom Freitag auf 485 korrigiert. Anfänglich war von 618 Infizierten die Rede. Mittlerweile gibt es fünf bestätigte Todesfälle, wie Premierminister Xavier Bettel auf einer Pressekonferenz um 14 Uhr mitteilte.
+ Das Bildungsministerium stellt eine neue Lernplattform zur Verfügung, damit Schüler auch von zu Hause aus unterrichtet werden können.
+ Alle Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen werden automatisch verlängert – mehr Informationen hier.
+ Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen, insbesondere die Ausgangsbeschränkungen und das Versammlungsverbot in Gaststätten. Nähere Informationen finden Sie hier.
+ Bis mindestens den 19. April werden wegen der Covid-19-Pandemie die Schulen in Luxemburg geschlossen bleiben.
+ Die Regierung bietet Unternehmen und Selbstständigen unkomplizierte Hilfe bei Steuern – Alle Informationen finden Sie hier.
+ Laut Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) ist in den nächsten Tagen mit Lieferungen von medizinischem Material zu rechnen. Unsere Recherche über den kritischen Zustand in den luxemburgischen Krankenhäusern finden Sie hier. (Premium)
+ Drei „Maisons médicales“ in Luxemburg sind ab Mittwoch zu Infektionszentren für Coronaviruspatienten umfunktioniert. So funktioniert das Infektionszentrum in Esch (Premium).
Stand der Dinge
Die Zahl der Menschen, die sich in Luxemburg mit Covid-19 angesteckt haben, ist am Freitag auf 618 Personen geklettert. Das teilt das luxemburgische Gesundheitsministerium auf seiner Website mit. Die Zahl der Corona-Todesfälle liegt in Luxemburg bei vier Personen.
Die Luxemburger Regierung unter Xavier Bettel (DP) hat am Dienstag bei einer Chamber-Sitzung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Luxemburg zu drosseln. Unter anderem wurde der in der Verfassung vorgesehene Notstand ausgerufen. Da die Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Mediziner davon ausgehen, dass sich ein großer Teil der Weltbevölkerung mit dem Virus infizieren wird, ist das Ziel der Regierung, die Verbreitung so langsam wie möglich vonstattengehen zu lassen, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Eine weitere Absicht ist es, die besonders gefährdeten Personengruppen vor einer Ansteckung zu schützen.
Die Maßnahmen berücksichtigen die pathogene und ansteckende Natur des Covid-19-Virus. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern bei Kontakt zwischen zwei oder mehr Menschen eine der wirksamsten Maßnahmen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens, die nicht zwingend für die Versorgung der Gesellschaft sind, wurden geschlossen. Die Polizei kontrolliert die Durchsetzung dieser Maßnahmen. Ab Montag, dem 23. März endet auch Luxemburgs Anbindung an den internationalen Passagierflugverkehr.
1. Gefährdete Personen
Menschen über 65 Jahre, Menschen mit einer Immunschwäche, Diabetiker, Krebspatienten, Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen Vorerkrankungen sollen zu Hause bleiben und nur dann ausgehen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Es ist angebracht, für Einkäufe oder andere Erledigungen auf jüngere Familienmitglieder, Bekannte oder anderweitige Hilfe zurückzugreifen. In der Facebook-Gruppe Volunteer help against Corona – Luxembourg bieten Menschen ihre Hilfe bei alltäglichen Dingen an. Einige Mitglieder können kleine Einkäufe erledigen, mit dem Hund spazieren gehen oder auf die Kinder aufpassen, wenn die Eltern dies nicht selbst tun können. Auch die Pfadfinder der FNEL sowie die „Lëtzebuerger Guiden a Scouten“ (LGS) bieten Unterstützung an und helfen beim Einkaufen oder beim Abholen von Medikamenten aus der Apotheke.
2. Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Luxemburg
Die Bewegung im öffentlichen Raum wird eingeschränkt. Die Bürger sollen das Haus nur noch zum Kauf von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundbedarfsgütern verlassen. Auch der Gang zum Arzt oder ins Krankenhaus, der Weg zur Arbeit, im Notfall auch zur Bank oder zur Versicherung sind weiterhin erlaubt. Wer Hilfe- oder Pflegeleistungen für ältere Menschen, Minderjährige, abhängige Personen, Behinderte oder besonders gefährdete Personen erbringt, darf natürlich auch das Haus verlassen. Freizeitaktivitäten (Walking, Jogging) dürfen weiterhin ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass ein Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen eingehalten wird.
Wie die Polizei mitteilt, werden Beamte kontrollieren, ob die Beschränkungen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von 145 Euro für Privatpersonen. Gastwirte und Geschäfte, die gegen die Schließungen verstoßen, können mit bis zu 4.000 Euro belangt werden.
3. Maßnahmen betreffend den Gesundheitssektor
Die Krankenhäuser setzen ihr Personal und ihre Dienste hauptsächlich für dringende und akute Aktivitäten ein. Patienten, die mit Covid-19 infiziert sind und keine schweren Komplikationen aufweisen, werden zu Hause betreut. Die Bürger sind gebeten, die Notaufnahmen („Urgences“) ausschließlich in absoluten Notfällen aufzusuchen.
Die Regierung hat drei „Maisons médicales“ zum Bereitschaftsdienst für Menschen mit Atemwegserkrankungen umfunktioniert. Diese sind seit Mittwochmorgen 8.00 Uhr geöffnet. Das Ziel ist es, potenzielle Corona-Infektionen von den Notaufnahmen und den Praxen der Allgemeinmediziner fernzuhalten.
Alle Informationen zu den „Maisons médicales“ finden Sie hier.
4. Aufrechterhaltung der notwendigen Aktivitäten
Aktivitäten, die für die Wahrung der lebenswichtigen Interessen der Bevölkerung und des Landes unerlässlich sind, müssen beibehalten werden. Dazu gehören die Produktion und Verteilung von Energie, der Gesundheitssektor mit Krankenhausaktivitäten und medizinischen Analyselabors, die Nahrungsmittelversorgung, die Wasserwirtschaft, Abfallsammlung und -verwaltung, der öffentliche Transport, Verwaltungsdienste, die an der Ausübung der öffentlichen Gewalt beteiligt sind, und Systeme für den Austausch, die Zahlung und die Abwicklung von Finanzdienstleistungen.
5. Empfehlungen an die Wirtschaft
Es wird empfohlen, dass die Unternehmen die Telearbeit („Homeoffice“) so weit wie möglich nutzen und ihre Aktivitäten auf die Aufgaben reduzieren, die für das Funktionieren der Firma wesentlich sind.
Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise, die mit der Ausbreitung des Coronavirus in den Startlöchern steht, hat die Regierung mehrere steuerliche Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen und Selbstständigen („personnes juridiques et morales“) aus der Patsche zu helfen. Primäres Ziel ist es, den Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf von Unternehmen und Freiberuflern zu decken, die von der Lahmlegung des wirtschaftlichen Lebens stark betroffen sind.
Alle steuerlichen Maßnahmen zur Stärkung der Betriebe und Selbstständigen finden Sie hier.
6. Beschränkung der beruflichen Aktivitäten
Alle kommerziellen und handwerklichen Angebote mit Publikumsverkehr bleiben geschlossen. Geöffnet bleiben hingegen:
- Lebensmittelläden,
- Apotheken,
- Optiker,
- Tierfuttergeschäfte,
- Telekommunikationsgeschäfte,
- Geschäfte für Hygiene- und Waschmittel und Sanitäranlagen,
- Verkauf von Treibstoff und Tankstellen,
- Vertriebshändler und Fachhandel für medizinisch-sanitäre Ausrüstung,
- Kioske,
- chemische Reinigung und Wäschereien,
- Finanz- und Versicherungsinstitutionen,
- Bestattungsunternehmen.
Diese Schließung gilt auch für Geschäfte in Supermarkt-Einkaufspassagen, mit Ausnahme der oben genannten Aktivitäten. Die Polizei kontrolliert, dass sich die Geschäfte an die Regelung halten und wird bei Verstößen die Betreiber zurechtweisen und Bußgelder verhängen.
7. Alle nicht wesentlichen Aktivitäten sind abgesagt
Aktivitäten kultureller, sozialer, festlicher und sportlicher Natur sowie Freizeitaktivitäten werden ausgesetzt. Die Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie bleiben geschlossen (Museen, Bars, Restaurants, Kinos, Cafés, Diskotheken, Bibliotheken, Schwimmbäder, Sporthallen usw.).
Die Restaurantschließungen betreffen die Aufenthaltsräume der Gäste, nicht die Küchen. Die Auslieferungs- und Drive-in-Dienste bleiben erlaubt. Hotels bleiben geöffnet. Hotelrestaurants und Bars sind aber mit Ausnahme des Zimmerservice geschlossen.
Öffentliche Freizeiteinrichtungen wie Spiel- und Sportplätze, Fußballplätze, Pétanquepisten und Skateparks sind ebenfalls geschlossen.
8. Maßnahmen für Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen
Die Regierung wird die Aktivitäten der öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen auf die Aufgaben reduzieren, die für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren und für das Krisenmanagement wesentlich sind. Die Rezeption und die Schalter der öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen werden mit reduziertem Service betrieben. Das Ministerium für höhere Bildung und Forschung rät von Bürobesuchen ab und hat Anleitungen hochgeladen, wie man sich Formulare online beschaffen kann. Auch die Justiz rät dazu, die nötigen Papiere online runterzuladen.
Falls erforderlich, wird das auf diese Weise freigesetzte Personal zur Ausübung anderer für das Krisenmanagement als wesentlich erachtete Funktionen eingesetzt.
9. Schließung von Schulen und Kinderbetreuungsstätten
Seit Montag, 16. März, sind sämtliche Schulen und andere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern des Landes geschlossen. Die Regierung hat ein spezielles Formular für Eltern entwickelt, die ihr(e) Kind(er) unter 13 Jahren im Rahmen des „gesetzlichen Familienurlaubs“ betreuen müssen. Der Unterricht findet über Internet, auf postalischem Weg oder über Telefon statt.
Alle Informationen zu dem Elternurlaub finden Sie hier.
10. Schließung der Grenzen
Deutschland hat seit Montagmorgen 8.00 Uhr seine Grenzen zu Luxemburg geschlossen. Berufspendler und Güterverkehr dürfen die Grenzübergänge allerdings noch passieren. Wer in Luxemburg arbeitet, aber in Deutschland wohnt (oder umgekehrt), bedarf einer Pendlerbescheinigung zur Bestätigung seines Arbeitsverhältnisses. Ein Nachweis über die Notwendigkeit des Grenzübertritts kann jederzeit gefordert werden.
Die Bundespolizei hat eine neue, einheitliche Bescheinigung für Berufspendler ausgearbeitet, die gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden kann.
Diese Bescheinigung ist ab sofort gültig, allerdings behält das am 15. März von der Luxemburger Regierung zur Verfügung gestellte Formular seine Gültigkeit und wird auch weiterhin vonseiten der Deutschen Bundespolizei akzeptiert.
Diese neue Bescheinigung können Sie sich hinter die Autoscheibe legen.
Die deutsche Bundesregierung hat Orte festgelegt, an denen ein Grenzübertritt aus Frankreich, Luxemburg, Österreich, Dänemark und der Schweiz noch möglich sein soll. Alle weiteren Grenzübergänge sollen dagegen von diesem Freitag an wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben. Die Liste ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums zu finden.
An der Grenze zu Luxemburg bleiben folgende Grenzübergangsstellen geöffnet:
- A 64 Mesenich / Trierer Autobahn
- B 419 Wellen / Grevenmacher
- B 419 Wincheringen / Wormeldange
- B 418 Wasserbilligerbrück / Wasserbillig
- B 257 (E29) Echternachbrück / Echternach
- B 407 / B 419 Perl-Schengen-Apach (Kreisverkehr am Dreiländereck)
- A 8 Autobahnbrücke Perl Schengen
Um auch französischen Pendlern im Falle einer Grenzschließung einen unkomplizierten Grenzübertritt zu ermöglichen, stellt Luxemburg den Menschen aus Frankreich ebenfalls ein Zertifikat zur Verfügung, das die Notwendigkeit ihrer Arbeit belegt.
Dieses Formular finden Sie hier.
11. Einschränkung des Flugverkehrs
Der Luxemburger Flughafen Findel ist ab Montag für den regulären Passagierverkehr geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Flughafen nur noch für Frachtverkehr und für die Rückbringung luxemburgischer Staatsangehöriger und Einwohner aus dem Ausland genutzt.
Luxemburgische Staatsbürger, die sich im Ausland befinden und nach Luxemburg zurückkehren wollen, sollen sich an ihr Reiseunternehmen, ihren Tour-Organisator oder ihre Airline wenden. Das Außenministerium arbeitet international mit anderen Ländern zusammen, um eine Repatriierung luxemburgischer Staatsbürger zeitnah zu ermöglichen.
12. Regeln beim Tätigen von Einkäufen
Das Wirtschaftsministerium empfiehlt „Social Distancing“ auch in Supermärkten und Läden anzuwenden. Es sollte ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern zwischen den Kunden eingehalten werden. Geschäfte sollten dafür sorgen, dass nicht zu viele Menschen das Geschäft gleichzeitig betreten. Das gelte sowohl für das Ladeninnere als auch für den Eingangsbereich.
Premierminister Xavier Bettel fordert die Bürger eindringlich zur Rücksichtnahme beim Einkaufen auf. Sie sollen „keine eigene Supermarktfiliale zu Hause eröffnen“. Gerade Menschen, die im Gesundheitssektor arbeiten würden, könnten erst spätabends einkaufen und würden aufgrund der Hamsterkäufe der übrigen Bevölkerung dann leere Regale vorfinden. Bettel appelliert an die Solidarität der Luxemburger. Die Lieferketten von Lebens- und Haushaltsmitteln seien nicht gefährdet.
13. Automatische Verlängerung von Aufenthaltstiteln
Das Außenministerium verlängert sämtliche Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die sich zurzeit in Luxemburg aufhalten. Inhaber eines Visums, einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder einer Aufenthaltskarte müssen sich keine Sorge um die Verlängerung machen und werden auch nicht ausgewiesen. Die betroffenen Personen müssen dazu keine besonderen Schritte unternehmen oder besondere Anträge stellen, der Vorgang erfolgt automatisch. Ziel ist es, den internationalen Personenverkehr zu begrenzen.
14. Maisons Médicales haben Bereitschaftsdienst
Die Regierung hat drei „Maisons médicales“ zum Bereitschaftsdienst für Menschen mit Atemwegserkrankungen berufen. Diese sind seit Mittwochmorgen 8 Uhr geöffnet. Ziel ist es, potenzielle Corona-Infektionen von den Notaufnahmen und den Praxen der Allgemeinmediziner fernzuhalten. Um das ordnungsgemäße Funktionieren der „Maisons médicales“ zu gewährleisten, sind die Bürger aufgerufen, zunächst ihren behandelnden Arzt telefonisch zu kontaktieren. Dieser vereinbart nach einem Beratungsgespräch dann den Termin in Esch, Luxemburg oder Ettelbrück. Es ist wichtig, sich nicht auf eigene Faust dorthin zu begeben, weil auch dort das Risiko besteht, Menschen anzustecken, die vielleicht nur an einer gewöhnlichen Grippe leiden.
Standorte der „Maisons médicales“Luxemburg-Stadt
- 59, rue Michel Welter
L-2730 Luxemburg - Esch/Alzette
70, rue Emile Mayrisch
L-4240 Esch/Alzette - Ettelbrück
110, avenue Lucien Salentiny
L-9080 Ettelbrück
Wie schützt man sich am besten vor einer Ansteckung?
Die Schutzmaßnahmen sind die gleichen wie bei anderen Infektionen der Atemwege: Hände regelmäßig und gründlich waschen, in den Ellbogen oder in ein Papiertaschentuch niesen und das Taschentuch sofort in einem abgedeckten Mülleimer entsorgen, Händeschütteln und Küssen vermeiden, von engem Kontakt mit kranken Menschen absehen, zu Hause bleiben, wenn man krank ist, und es unterlassen, das Gesicht mit den Händen zu berühren.
Seit dem 2. März 2020 ist eine Hotline für die Öffentlichkeit unter der Nummer 80 02 80 80 in Betrieb.
Menschen mit Symptomen einer Infektion oder solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sollen nicht zum Arzt oder in die Notaufnahme gehen, sondern die Nummer 80 02 80 80 (oder im Notfall 112) anrufen. Darüber hinaus sollten sie von Besuchen bei gefährdeten Personen absehen.
Das Coronavirus im Steckbrief
– Name: Coronavirus, Covid-19
– Übertragungsweg: Tröpfcheninfektion
– Am meisten betroffene Körperregion: Lungen
– Symptome: trockener Husten, Fieber, Atemnot
– Inkubationszeit: bis zu 14 Tagen
– Gefährlich besonders für ältere Menschen oder Personen, die schon (schwere) gesundheitliche Probleme haben
Die wichtigsten Tageblatt-Artikel zum Thema Coronavirus
Die aktuelle Lage in Luxemburg im Überblick
Zehn Dinge, die Sie über das Coronavirus wissen müssen
Wie Lehrer „Schule zu Hause“ konkret umsetzen
Wie erkläre ich meinem Kind das Coronavirus?
Der Sonderurlaub für Eltern im Detail erklärt
„Wir sind das Virus“: Der Historiker Philipp Blom über alte Seuchen und neue Sorgen
So schützen Sie sich vor dem Coronavirus
So funktioniert der Coronatest im Luxemburger Gesundheitslabor
So entdeckte das LNS das erste Luxemburger Sars-CoV-2
Luxair plant die Repatriierung ihrer Kunden nach Luxemburg
Elo kann en mol net meh bei den Longenspezialist gohen an dat ob wull en Loft problemer hut
Pneumologie ZithaKlinik
10:06 (vor 3 Stunden)
an mich
Your booking has been canceled
Dear xxxxxx
The person you were scheduled to meet canceled your booking. Please see below for more information. If the event is in your calendar, please remember to cancel it.
Cancellation reason
Suite à la situation épidémique actuelle, nous sommes dans l’obligation d’annuler votre rendez-vous.
Nous vous recontacterons pour planifier une autre date.
Merci pour votre compréhension.
Le secrétariat.
Canceled booking details
Subject
Controlle
Time
Tue, Mar 17, 2020, 15:00 – 15:30
Luxembourg; Luxembourg (GMT+1:00)
Centre de Pneumologie
38-40 Rue Sainte Zithe, L-2763 Luxembourg
Ihr habt die Grenzen zu gemacht und jetzt kann ich nicht einmal zu meinem Hausarzt , Tierarzt , Lungenspezialist und Herzspezialist gehen , da ich in Deutschland Wohne Zeit einem Jahr bin aber Luxemburger .
@ Erny Schaack
“Ihr habt die Grenzen zu gemacht und jetzt kann ich nicht einmal zu meinem Hausarzt , Tierarzt , Lungenspezialist und Herzspezialist gehen , da ich in Deutschland Wohne Zeit einem Jahr bin aber Luxemburger .”
Dafür war der Bauplatz aber billiger, da muss man eben ein paar kleinere Nachteile in Kauf nehmen.
Wie sieht es überhaupt mit der Nähe zwischen Menschen aus beim grossen Nato-Manöver im Baltikum?
als in D. lebende Lerin kann Erny auch zu deutschen Ärzten gehen, aber nicht zur Routine Kontrolle, sondern nur als Akutpatientin. Das gleiche gilt momentan auch für deutsche Risikopatienten. Zuhause im ländlichen Gebiet mit Hund sogar ist sie gut aufgehoben, wenn sie sich mental runterfährt. M. E. hinkt die Politik immer noch nach, eine Ausgangssperre wäre für alle betroffenen Länder des neuen Epizentrums Europa (mehr Infektionen als in China) dringend angesagt, aber jeder Einzelne, bes. als Rentner, kann ohne statistische Grundkenntnisse erkennen, dass sie mit dem Arsch zuhause bleiben MÜSSEN.
Also hunn ech dat richteg verstanen:
De Cactus däerf Fönen a Mixere verkafen, den Elektriker net.
De Cora däerf Wallissen a Posche verkafen, d’Maroquinerie net.
D’Post däerf Handye verkafen, déi aner Bedreiwer net.
Den Delhaize däerf Woll, Knäpp an Tirette verkafen an d’Mercerie net.
asw.
Leute, ein wenig mehr Freundlichkeit wäre angesagt. ” Bauplatz billiger” und “Arsch” sind nicht hilfreich. Versuchen wir einander zu ermutigen und zu helfen
Frau Lenert und Herr Bettel,
muss den Hut ziehen!!!Sie machen einen guten Job,wo sich andere EU-Staaten ein Beispiel nehmen könnten.Vor allem die EU !!!!!!!!!
Warum geschieht nichts in Brüssel??????????Bei Jean Claude Juncker wäre das nicht passiert.
Wien an Däitschland an d’Mensche verloossen Äifel oder Industriebrooch Saarland geplënnert as, muss emmer dermatt rechnen, dass et knaschteg gëtt wann eng Kris kënnt. Do sinn wéineg Doktren an Hartz 4 wénkt och iergendwann. Mäi Matleed as virun allem bei deene begrenzt, déi just fiir eng Villa riwwer geplënnert sin. As numol e geféierlecht Spill.
Punkt 2
Höchst verwirrend und unlogisch:
“Die Bürger sollen das Haus nur noch zum Kauf von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundbedarfsgütern verlassen.
Freizeitaktivitäten (Walking, Jogging) dürfen weiterhin ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass ein Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen eingehalten wird. ”
Was denn nun? Ich möchte in der Natur walken, nicht in der Stadt. Dazu brauche ich das Auto um dort hin zu kommen, denn die Natur liegt nicht vor meiner Haustür. Das Haus muss ich dafür auch verlassen.
Ganz Europa zu 100% an Haiser aspären an daat wahrscheinlech meinten lang , brengt keen färdeg!!
Daat gett nach schéin………
wann ganz Welt denn 3. Daag nom Ausbroch an China do Grenzen zoz gemaach hätten , virun allem Fliegerei wi villes anaescht komm.
Hallo zusammen, ich lebe in Deutschland arbeite aber in Luxemburg als Dachdecker. Darf mein Chef mich jetzt die 19 Tage in Deutschland arbeiten lassen? Oder wo kann ich darüber was finden?
Danke für die info
Hallo Patrick,
unseres Wissens arbeiten die luxemburgische Regierung und die deutsche Bundesregierung zurzeit noch daran, das Doppelbesteuerungsabkommen für die Dauer der Coronakrise auszusetzen – d.h. die 19-Tage-Regelung auszusetzen. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Grundsätzlich steht es Ihrem Chef frei, Sie auf Baustellen nach Deutschland zu schicken, solange diese noch offen sind.
Freundliche Grüße aus der Redaktion
OK danke,
das heißt er darf das einfach über meinen Kopf weg entscheiden? Und ich darf in Luxemburg nicht arbeiten weil die Gefahr zu groß ist das ich mich anstecken könnte und ist die Gefahr in Trier oder Saarland nicht auch gegeben? Also ich will nicht mit aller Macht zuhause bleiben aber ich habe vier Kinder Zuhause und habe irgendwo mein Päckchen zu tragen und zu verantworten. Und ich denke die Leute vom Bau egal ob Dachdecker ,Maurer oder Elektriker können nicht nur so springen wie es den Chefs in den Geldbeutel passt.
Snobby so guer spatestens nodems een an Italien eng ganz Staat an Quarantaine gesat huet, hat een an der ganzer EU Stade d alerte déklanchieren missten.