Unsere Verfassung verkündet und garantiert Grundrechte und Freiheiten, sie legt die Staatsform fest, bestimmt die staatlichen Institutionen, regelt deren Funktionen und Verhältnis untereinander. Das „Grundgesetz“ definiert die drei Staatsgewalten (Exekutive, Legislative und Judikative) und legt fest, wie sie zueinander stehen. Es gibt keinen Staat ohne Verfassung. Sie ist die höchste nationale Rechtsnorm. Sämtliche Gesetze und Regierungsbeschlüsse müssen konform zum Verfassungstext sein. Seit 1999 obliegt es dem Verfassungsgerichtshof zu kontrollieren, ob eine Gesetzesbestimmung der Verfassung entspricht. Ein verfassungswidriger Gesetzestext kommt in der Regel nicht mehr zur Anwendung. Die Verwaltungsgerichte und die ordentlichen Gerichte befassen im Rahmen eines Prozesses die Verfassungsrichter mit der aufgeworfenen Frage eines möglichen Verfassungsverstoßes.
Es ist demnach in unserem Rechtsstaat von großer Bedeutung, dass der von der Verfassung definierte Rechtsrahmen nicht nur dem internationalen Recht entspricht, sondern auch der gesellschaftlichen und politischen Realität der Gegenwart. Als Rechtsnorm muss sie vollständig und präzise formuliert sein, frei von Widersprüchen. Luxemburg braucht einen Verfassungstext, der diesen Ansprüchen gerecht wird und ins 21. Jahrhundert passt.
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