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EditorialDer Schöffenrat wünscht sich ein Bettlerverbot – und überlässt der Polizei den Rest

Editorial / Der Schöffenrat wünscht sich ein Bettlerverbot – und überlässt der Polizei den Rest
Betteln soll in Luxemburg-Stadt zum Teil verboten werden – wie dieses Verbot genau aussehen wird, ist allerdings noch nicht klar Foto: Editpress/Julien Garroy

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Luxemburg-Stadt plant ein neues Reglement, das Betteln zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten verbieten soll. Wie das im Detail und vor allem in der Umsetzung aussehen soll, ist noch alles andere als klar. Sicher ist nur: Der Schöffenrat wünscht sich weniger organisierte Bettelei und jetzt müssen Justiz und Polizei schauen, wie das umgesetzt werden soll. Die verantwortlichen Politiker geben die Verantwortung ab.

Etliche Detailfragen stehen nämlich noch offen. Eine davon: Wo werden die schriftlichen Strafprotokolle hingeschickt, wenn die betroffene Person auf der Straße lebt? „Komm, wir stellen diese Frage der Polizei und Justiz zusammen – wir können nur das machen, was wir machen können“, sagte Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) während des „City Breakfast“ am Mittwoch. „Und das ist: Schreiben, was man denkt, was nicht gut ist. Wir haben keine Polizeigewalt – wir können in das Reglement schreiben, was sein kann und was nicht sein soll.“

So einfach sollte der Vorgang dann doch nicht sein. Idealerweise müssten alle Beteiligten – also auch Polizei und Justiz – am Ausarbeiten des Reglements beteiligt sein. Es kann doch nicht sein, dass ein Gemeinderat etwas beschließt, das auf der Straße nicht umsetzbar ist und es dann an den anderen ist, die Konsequenzen auszubaden.

Ein weiteres Problem ist, dass die Verordnung, so wie Polfer und Co. sie vorgestellt haben, nicht nur die organisierten Bettler bei ihrer Tätigkeit stört. Auch Menschen, die keine andere Wahl haben, als auf der Straße nach finanzieller Hilfe zu fragen, werden Opfer dieses Verbots. Oder wie Soziologe Jean-Pierre Tabin im Tageblatt-Interview sagt: „Wenn der Erlass der Stadt Luxemburg in Kraft tritt, bedeutet dies, dass Menschen, weil sie arm sind, weil sie zeigen, dass sie arm sind, indem sie um Almosen bitten, zu Kriminellen werden.“ Ein Verbot ist keine Lösung, wenn dadurch andere Probleme entstehen.

Aber warum wird das Reglement überhaupt so allgemein gestaltet? Auch hier gilt: Die Schuld liegt natürlich nicht beim Schöffenrat. „Die Polizei selbst sagt, es ist schwer, organisiertes Betteln zu beweisen. […] Deswegen muss man auch das einfache Betteln anvisieren, weil sie als Einzeltäter auftreten“, sagte Schöffe Serge Wilmes (CSV) während des „City Breakfast“.

Am Montag wird sich nun zeigen, wie der Schöffenrat vorhat, dieses Verbot umzusetzen. Hört und liest man die bisherigen Interviews und Aussagen der beteiligten Politiker, scheint es jedenfalls so, als würden sie nicht so richtig wissen, wie dieses Reglement letztendlich in der Praxis aussehen soll. Von seinen Politikern wünscht man sich, dass sie einen Plan haben, der etwas durchdachter ist – vor allem bei einem Thema, das schon seit Jahrzehnten diskutiert wird. Dieser politische Schachzug wirkt jedenfalls nicht sonderlich elegant. Erfahrene Politiker sollten es doch besser wissen, als ein umstrittenes Verbot der Öffentlichkeit vorzustellen, ohne hieb- und stichfeste Antworten auf alle Detailfragen zu haben.

marionmj
27. März 2023 - 15.31

ass dach méiglech iwer d'carte d'identité ze iwerpréifen ob et sech ëm e Member vun enger Heescheband aus dem Audland handelt oder em e Bedierftegen aus dem Land,

benschul
27. März 2023 - 12.58

Heeschen ass kee Folklor, keen Hobby, och kee Concours fir erauszefannen ewéi e sech muss uleeën fir no laange Stonnen an der Kélt um Trottoir se sëtzen a vun all Passant gerengschätzech a mësstrauesch gekuckt ze ginn nom Motto, wien heescht de wäert och stielen, fir owes déi décksten Täschen ze hunn. Mee et aus puerer Verzweiwlung an en Armutszéchen fir Lëtzebuerg dass mär de Problem net op eng mënschlech Manéier geléist kréien. Et gëng keen Deputéierten a kee Minister esou e Mesch zu enger Taass Kaffi alueden fir erauszefannen wéi en em hëllefe kann. Et ass eng Schan fir Lëtzebuerg dass de Grand-Duc bei senger Auslandsreesen fir horrend Zommen vun enger ganzer Hickecht begleet geet, wärend doheem d'Politiker driwwer diskutéierten wéi en déi Äermsten aus eiser Gesellschaft kann zu Kriminellen erklären fir ze vun der Strooss kennen ze huelen. Ech sinn alles ewéi net stolz drop Lëtzebuerger ze sinn ze sinn. Ben

viviane
27. März 2023 - 12.19

Ich dachte die Pecherten seien zuständig um das Gemeindereglement zu überwachen?

Die Polizei sind für Gesetzesbrüche zuständig, nicht um zu protokollieren, dass der Eingang zu einer Kuhwiese nicht nach innen aufgeht, wie im Gemeindereglement vorgesehen.

Grober J-P.
27. März 2023 - 8.46

Ein Bettelverbot ist nur ein Versuch die Schuldgefühle der "Bürger" zu "schonen".
Verbieten und dann?