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OGBL und ADESP reagieren„Der Ball liegt bei der Regierung“ – B1-Karriere für Polizeibeamte mit Sekundarabschluss

OGBL und ADESP reagieren / „Der Ball liegt bei der Regierung“ – B1-Karriere für Polizeibeamte mit Sekundarabschluss
 Symbolbild: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Der OGBL und die ADESP appellieren in einer Pressemitteilung an Polizeiminister Henri Kox („déi gréng“) und die Regierung, damit diese schnellstmöglich einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten, welcher die Neueinstufung in die Laufbahn B1 für Polizeibeamte mit Sekundarabschluss ermöglicht.

Die Situation innerhalb der Luxemburger Polizei ist angespannt. Das machen der OGBL und die Interessenvereinigung ADESP (Association du personnel policier détenteur d’un Diplôme de fin d’Etudes Secondaires de la Police grand-ducale a.s.b.l.) in einer Pressemitteilung klar, die sie am Montag (8. Mai) verschickt haben. „Der Ball liegt bei der Regierung“, schlussfolgern sie in ihrer gemeinsamen Mitteilung, nachdem das Verwaltungsgericht ein Urteil über die Fälle getroffen hat, bei denen Polizeibeamte mit Sekundarabschluss eine Neueinstufung in die Laufbahn B1 beantragt haben. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass es eine Diskriminierung gebe, die Justiz könne aber selbst nicht eingreifen, da die Verantwortung beim zuständigen Minister liege.

Zur Erinnerung: Am 18. Juli 2018 wurde das Gesetz verabschiedet, welches besagt, dass Polizisten, die im Besitz eines Abschlusses der klassischen oder allgemeinen Sekundarstufe oder eines gleichwertigen Abschlusses sind, nicht in die Behandlungsgruppe B1 neu eingestuft werden können. 

„Es ist in der Tat nicht zu rechtfertigen, dass Polizeibeamte, die die gleichen Aufgaben erfüllen, weitgehend das gleiche Arbeitsniveau haben und über die gleiche Stellenbeschreibung verfügen, dennoch in unterschiedliche Gehaltsgruppen eingestuft werden, je nachdem, ob sie vor oder nach dem 1. August 2018 eingestellt wurden“, so die Gewerkschaft. Hier für Gerechtigkeit zu sorgen, liege nun in den Händen der Regierung, die aber „bislang keine Bereitschaft“ gezeigt habe, ihre Entscheidung von 2018 zu revidieren. Sie habe lediglich angegeben, ‚das Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten’ zu wollen.

Die ADESP hat einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, auf den die Regierung sich bei der Ausarbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes stützen könne. Der OGBL, der seit Februar 2020 mit der ADESP zusammenarbeitet, unterstützt diesen Vorschlag, genau wie die Forderung einer Neueinstufung in die Laufbahngruppe B1. Infolgedessen rufen der OGBL und die ADESP den Polizeiminister Henri Kox und die gesamte Regierung dazu auf, schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der auf die Vorschläge eingeht, damit die Situation innerhalb der Luxemburger Polizei nicht „noch mehr in Flammen aufgeht“.