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Daten-Skandal: „CNPD kann nichts unternehmen“

Daten-Skandal: „CNPD kann nichts unternehmen“

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Im Zuge des Facebook-Datenskandals kann die luxemburgische Datenschutzkommission CNPD nichts unternehmen. Das erklärte Premierminister Xavier Bettel (DP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Da Facebook keine Niederlassung in Luxemburg hat, werden Klagen von luxemburgischen Einwohnern an die zuständige Datenschutzkommission weitergeleitet. Im Falle von Facebook wäre dies Irland, da das Unternehmen dort seinen europäischen Sitz hat.

Bettel weist auch darauf hin, dass ab dem 25. Mai neue Datenschutzregelungen in der EU gelten. Die luxemburgische Datenschutzkommission könnte zwar dann noch immer nicht eingreifen, sie könnte aber über ein europäisches Komitee die irische Behörde zwingen, zu reagieren.

Unterredungen im Ausland

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass die Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica Daten von mehreren Millionen Facebook-Nutzern hat. Ein Entwickler, dessen App über Facebook psychologische Tests anbot, hatte die Daten von all seinen Nutzern und deren Freunde an die Firma weitergegeben. Cambridge Analytica hat im Laufe des amerikanischen Wahlkampfes für den Präsidenten Donald Trump gearbeitet. Durch gezielte politische Werbung soll die Firma Wähler beeinflusst haben.

Im Ausland geht die Politik weniger zögerlich mit den Facebook-Vertretern um. Die deutsche Justizministerin Katarina Barley hat beispielsweise am Montag Facebook-Mitarbeiter in ihr Ministerium zitiert, damit diese ihr Antworten zum Skandal liefern. Sie will unter anderem wissen, ob deutsche Facebook-Nutzer betroffen sind.

Ob luxemburgische Nutzer betroffen sind, ist ebenfalls zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Facebook will die betroffenen Nutzer allerdings in den nächsten Tagen informieren.

Tom
28. März 2018 - 10.22

in diesem Fall wird es wohl irisches Recht sein, aber selbst unsere Datenschutzgesetze sind ein Witz, schauen Sie sich einmal die Artikel genauer an und sie werden sehen, dass es definitiv noch viel daran zu tun gibt. Z.b. darf hier bei uns jede Institution die Daten erfassen tut, diese solange Aufbewahren wie Sie es für nötig hält. Es gibt keine Begrenzung lediglich ein sogenanntes Recht auf Vergessen werden (droit d'oublie), aber dieses Recht kann nur dann gültig gemacht werden, wenn die Betroffene Person es auch fordert und selbst dann gibt es keine Gewissheit, dass im Falle einer Auflage der Vernichtung von Daten dies auch wirklich geschieht. Ich könnte noch weitere Punkte nennen...
Hier sehe ich die Schuld nicht bei Facebook, sondern bei den Nutzern, die diesem Vertrag zugestimmt haben ohne Ihn durchzulesen. Facebook ist und war von Anfang an, eine Pure Datenerfassung. Die Menschen sind drauf reingefallen und nun beschweren sie sich. Das ist Naivität pur.

pcl
26. März 2018 - 18.36

Frage welches Datenschutzgesetz kommt bei einer Klage zur Anwendung luxemburgisches Recht oder das irische Recht?