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KonsumCyber Monday für Dummies: Wie schütze ich mich vor der digitalen Abzocke?

Konsum / Cyber Monday für Dummies: Wie schütze ich mich vor der digitalen Abzocke?
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Zahlreiche Anbieter haben dieses Jahr wieder mit dem „Black Friday“ und „Cyber Monday“ zur Schnäppchenjagd aufgerufen. Schon seit Tagen locken Onlinehändler mit Angeboten. Wegen der hohen Energiepreise und Lebenshaltungskosten könnten die Aktionstage diesmal vielen Menschen gelegen kommen. Auch wenn der „digitale Montag“ noch etliche Gelegenheiten bietet, um direkt vom iPad aus nach Schnäppchen zu stöbern, ist eine gewisse Vorsicht geboten. Deshalb hat das Tageblatt etliche Ratschläge zusammengetragen, um seine Leser vor einer Abzocke zu bewahren.

Was brauche ich wirklich?

Bevor sich Online-Shopper supergünstige, aber letztlich doch völlig unnütze Produkte andrehen lassen, sollten sie sich überlegen: Was brauche ich wirklich? Und wie viel Geld bin ich bereit, dafür auszugeben? Spontankäufe sollten vermieden werden.


Preise vergleichen

Viele Händler werben zwar mit hohen Prozenten – sie berechnen den Rabatt aber auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Diese wird in der Regel auch an normalen Verkaufstagen von den Anbietern unterboten. Eine beliebte Masche ist es, kurz vor den Rabatttagen die Preise anzuheben, um sie dann wieder zu senken. Außerdem werden oft Ladenhüter oder Auslaufmodelle zu Schnäppchenpreisen angeboten. Abhilfe gibt es bei deutschen Verkaufsportalen: Dort müssen Anbieter bei der Werbung mit Preisermäßigungen den jeweils günstigsten Preis der letzten 30 Tage nennen.


Eine Sache des Vertrauens

Kunden sollten Onlineshops gut prüfen. Fake-Shops, die gar nicht existieren oder minderwertige Ware verschicken, sind noch immer ein großes Problem. Im Internet können Anbieter kostenlos geprüft werden, etwa unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder. Halten Sie auch Ausschau nach offiziellen Siegeln oder Zertifikaten, die die Authentizität des Shops beweisen. Außerdem sollten Verbraucher im Verdachtsfall die Internetadresse abgleichen. Denn: Manchmal bauen Betrüger Klone vertrauenswürdiger Internetshops ein, die sich nur in einem Buchstaben vom Original unterscheiden. Es kann sich lohnen, kurz Adresse und Telefonnummer auf Seriosität zu prüfen. Vorsicht gilt, wenn als Betreiber nur eine Postfachadresse angegeben wird.

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Die Überraschung am Ende

Am Ende des Bestellvorgangs lauert häufig eine böse Überraschung: hohe Versandkosten. Verbraucher sollten verschiedene Optionen ausprobieren und auch auf die Lieferdauer achten. Denn so manches vergriffene Produkt kann erst in zwei bis drei Monaten kommen, wenn die Preise vielleicht noch stärker gefallen sind.


Sichere Zahlmethoden

Zahlungen sollten nur auf sicheren Webseiten getätigt werden, deren URL mit „https“ und dem Vorhängeschloss-Symbol beginnt. Auf keinen Fall sollte man Zahlungsdaten speichern – auch wenn sie dann jedes Mal neu eingegeben werden müssen. Verbraucher sollten außerdem niemals auf Vorkasse bestellen und auch Überweisungen möglichst vermeiden. Sicherer sind Kreditkarte und Paypal, bei denen Abbuchungen zurückgeholt werden können. Seriöse Shops verlangen dafür auch keine hohen Gebühren.

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Falsche Ware

Beim Online-Kauf haben Verbraucher dieselben gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie bei einem gewöhnlichen Kauf im Geschäft. Wenn die Ware nicht der Bestellung entspricht oder Mängel aufweist, kann eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung verlangt werden. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Verbraucher ein Recht auf Kaufpreiserstattung oder Kaufpreisminderung. Die Gewährleistungsfrist für neue Produkte beträgt zwei Jahre.


Zurück mit der Ware

Online steht dem Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Somit kann die Ware ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzliche Kosten innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden. Dabei dürften eigentlich nur Kosten für die Rücksendung anfallen.


Lieferschwierigkeiten

Das EU-Recht sieht vor, dass online bestellte Artikel innerhalb von 30 Tagen an den vereinbarten Bestimmungsort geliefert werden müssen, sofern kein anderer Liefertermin vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen ist es ratsam, den Verkäufer schriftlich zu kontaktieren und in Verzug zu setzen.

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Ruhe bewahren

Wer von den vielen herabzählenden Uhren und „Nur solange der Vorrat reicht“-Hinweisen ganz nervös wird, sollte immer eins im Hinterkopf behalten: Rabattaktionen sind im Netz keine Seltenheit. Wer etwas Geduld mitbringt und regelmäßig Preise vergleicht, findet auch in den Wochen und Monaten nach „Cyber Monday“ günstige Gelegenheiten, an sein Wunschprodukt zu kommen.


Bei Problemen, bitte melden

Bei Fragen oder Problemen können sich Betroffene an die europäische Verbraucherschutzzentrale in Luxemburg wenden (www.cecluxembourg.lu). Die Zentrale informiert über das europäische Verbraucherrecht und hilft bei der Beilegung von grenzüberschreitenden Verbraucherrechtsstreitigkeiten. Die Dienstleistungen sind kostenfrei.

(Quellen: AFP, CEC Luxembourg)

Cyber Monday

In den Vereinigten Staaten ist der „Black Friday“ seit geraumer Zeit der wichtigste Shopping-Termin im Jahr. Am Tag nach „Thanksgiving“ überbieten sich die traditionellen Händler mit Schnäppchen und Rabatten, sodass es mitunter zu tumultartigen Szenen kommt. Seit einigen Jahren werden die Rabatte auch auf Online-Plattformen ausgedehnt. Zu diesem Zweck wurde der „Cyber Monday“ ins Leben gerufen. Vereinzelte Anbieter zelebrieren inzwischen sogar ganze „digitale Wochen“. Die Vorgehensweise ist derweil auch auf Europa übergeschwappt. Und damit auch die Kritik am grenzenlosen Konsum: Die Arbeitsbedingungen bei den Onlinehändlern seien schwierig, es gebe gesundheitliche Folgen für die Auslieferer, die immer mehr Pakete schleppen müssen, unnötige Neukäufe belasteten die Umwelt. Viele Akteure aus der Zivilgesellschaft rufen zur Vorsicht auf oder zu nachhaltigerem Konsum. In Luxemburg – wo immerhin 70 Prozent der Internetnutzer regelmäßig Einkäufe im Netz tätigen – hat das Regulierungsinstitut Ilnas im Vorfeld der Rabatttage mehrere elektronische Produkte geläufiger Online-Plattformen näher unter die Lupe genommen. Mit verblüffenden Resultaten: Von 26 Produkten seien deren nur zwei konform gewesen. Sechs wiesen sogar Mängel auf, die für den Käufer beziehungsweise den Nutzer eine erhebliche Gefahr bedeuteten. (ham)

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