Seit vergangenem Samstag kann man mit Bus und Bahn quer durch Luxemburg fahren, ohne ein Ticket lösen zu müssen. Jetzt hat die ADR im Parlament erfragt, wie künftig die Sicherheit im öffentlichen Transport gewährleistet werden soll – ob also, beispielsweise, die bisherigen Schaffner weiter in gewohnter Zahl unterwegs und auch mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet sind. Die parlamentarische Anfrage 1755 umfasst insgesamt sechs Fragekomplexe.
Schon die Antwort auf den ersten beinhaltet eine kleine Überraschung: Denn die bestehenden Regelungen sind nicht etwa pünktlich zur Einführung des kostenlosen öffentlichen Transports erneuert worden, sondern werden derzeit noch „überarbeitet“ – das sei aber „quasi abgeschlossen“. Letztlich werden zwei großherzogliche Verordnungen („Règlements grand-ducaux“) durch eine neue ersetzt. „Darin werden dann Bestimmungen dazu stehen, wie die Nutzer sich benehmen sollen und was sie nicht dürfen.“ Zudem müssten noch die Sätze der Geldbußen geregelt werden – und „zu guter Letzt“ noch nach verschiedenen Strecken untersucht werden, wie genau Strafen praktisch angewandt werden sollen.
Das heißt natürlich nicht, dass bis dahin im öffentlichen Transport Rechtlosigkeit herrscht. Wie bisher soll weiterhin jeder Zug von CFL-Personal begleitet werden, das ja in der ersten Klasse sogar noch Tickets kontrollieren muss. Punktuell werden die CFL-Leute auch von privaten Sicherheitsdiensten begleitet. Beide Fraktionen haben das Recht zum Durchgreifen, allerdings zunächst nur verbal: „Das Gesetz vom Juni 2009 über Ordnung und Sicherheit gibt dem Personal heute schon die Möglichkeit, einen Kunden, der sich nicht an Anordnungen hält, des Fahrzeugs zu verweisen“, heißt es in der parlamentarischen Antwort.
Sollte sich ein Fahrgast einer solchen Ansage verweigern, müsse allerdings die Polizei gerufen werden. Die werde im Übrigen auch weiterhin Kontrollen durchführen, auch in Kooperation mit dem Zoll. Sowohl Polizei als auch Zoll können dabei zum Teil ihre Funktionen auch über die Landesgrenzen hinaus ausüben – basierend auf internationalen Vereinbarungen wie dem Vertrag von Prüm. Die Präsenz von CFL-Kontrolleuren in den RGTR-Bussen ist generell nicht mehr vorgesehen. Immerhin ist da ja ein Fahrer vorhanden, der dafür sorgen kann, dass Fahrgäste nicht belästigt werden.
Um Fahrgästen Fragen zu beanworten oder um Beschwerden entgegenzunehmen, sollen einige Bahnhöfe auch entsprechend stationäres Personal bereithalten – nämlich die in Luxemburg, Ettelbrück, Bettemburg, Esch/Alzette, Belval, Clerf, Mersch, Petingen, Rodingen und Wasserbillig.
Die Anfrage der ADR lässt stellenweise vermuten, dass die Verfasser Fernand Kartheiser und Jeff Engelen irrigerweise davon ausgehen, dass Schaffner jetzt komplett wegfielen – oder bislang praktisch für alles zuständig gewesen wären. So wird etwa gefragt, wer denn in Zukunft „das Fahrverhalten und die Pünktlichkeit der Fahrer, den Zustand der Waggons und Busse und den Zustand der Infrastruktur und Halte“ überprüfe. Transportminister François Bausch kann da nur erwidern, dass all diese Aspekte noch nie zu den Aufgaben des CFL-Bordpersonals gehörten. Sie würden aber weiterhin vom dafür vorgesehenen Personal erledigt, teils auch durch externe Kräfte. Der Zustand der Haltestellen liege aber definitiv in der Verantwortung der Gemeinden.
Kartheiser,die ADR und die Fettnäpfchen haben etwas gemeinsam.
Weiter so.
"Vollmachten" ? Kontrolleure oder Aufsichtsbeamte dürfen als "officier de police judiciaire" den Ausweis fragen und einen "Procès Verbal" erstellen. Der Betroffene Reisende kann aber beides ablehnen und dem Beamten den Stinkefinger zeigen. Dann bleibt nur noch der Griff zum Telefon um die Polizei zu alarmieren. Soviel zur Vollmacht. Ausgebildete Bahnpolizei mit "Abführmittel",sprich Handschellen,würde ein größeres Sicherheitsgefühl vermitteln.Sogar für ADR-Genossen.
Déi mussen de Pöbel aus der 1. Klass verdreiwen, fir dass déi déck Eisebunner ënner sech sinn.