Die EU-Kommission fordert den US-Vermittler von Ferienzimmern zu Preis- Transparenz auf. Für den deutschen Autohersteller Volkswagen hingegen gibt es eine überraschende Entwarnung.
Von unserem Korrespondenten Eric Bonse, Brüssel
Pünktlich zum Beginn der Ferienzeit hat die EU-Kommission die bei Touristen und Wohnungsvermietern beliebte Internetplattform Airbnb zu mehr Transparenz aufgefordert. Die Preispräsentation des US-Konzerns stimme nicht mit den EU-Vorschriften überein, sagte die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova am gestrigen Montag in Brüssel. Der Nutzer könne nicht immer erkennen, ob es sich um Endpreise handelt oder Aufschläge hinzukommen.
Mehr und mehr Verbraucher buchten ihre Ferienunterkünfte im Internet, erkannte Jourova an. «Aber Popularität ist kein Grund, EU-Verbrauchervorschriften zu missachten. Die Verbraucher müssen problemlos erkennen können, welchen Preis sie für welche Dienstleitungen zu zahlen haben.» Sie erwarte von Airbnb, dass es «rasch die richtigen Lösungen vorlegt» – ansonsten drohten nicht näher bezeichnete «Durchsetzungsmaßnahmen».
Airbnb gehört zu den beliebtesten Vermittlern von Ferienwohnungen und Touristen-Zimmern. Die Mieten liegen oft unter den Hotelpreisen. Allerdings hat dieser Vorteil auch eine Kehrseite: Kritiker werfen dem Anbieter vor, in Touristenhochburgen wie Barcelona oder Berlin für die stark steigenden Mietpreise mitverantwortlich zu sein. Dagegen will die EU-Kommission jedoch nicht vorgehen. Sie zielt bisher ausschließlich auf den Verbraucherschutz. Die EU-Kommission setzte Airbnb eine Frist bis Ende August, um Verbesserungen einzuleiten. Falls die Vorschläge nicht ausreichen sollten, werde der Fall an die Verbraucherschützer der 28 EU-Mitgliedsländer weitergeleitet, sagte Jourova. Die Konsumentenschützer könnten in einigen EU-Ländern Sammelklagen einreichen. Bis zu einer Entscheidung dürften dann aber noch Jahre vergehen.
EU-Kommission verschont VW
Hintergrund der Aktion ist die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Sie bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungs-Netzwerk zusammen. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung ihrer Amtskollegen in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.
Überraschend nachsichtig zeigte sich Jourova, die auch für den Dieselskandal zuständig ist, mit Volkswagen. Der Wolfsburger Konzern habe den mit der EU vereinbarten Aktionsplan zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen «weitgehend erfüllt», sagte Jourova. Rund 80 Prozent der von VW vorgesehenen Updates bei bis zu 8,5 Millionen Fahrzeugen in der EU seien inzwischen erledigt, mehr als bei solchen Rückrufaktionen in der Autoindustrie üblich. In Deutschland liege die Rate sogar bei 96 Prozent, in Rumänien jedoch nur bei 36 Prozent.
Allerdings hatte Jourova dem Konzern ursprünglich eine Frist bis Oktober vergangenen Jahres gesetzt. Volkswagen ließ sie aber ungestraft verstreichen. Sie bedaure, dass VW keine volle Garantie für die erledigten Reparaturen geben wolle, erklärte die Kommission jetzt. Mit Rücksicht auf Deutschland dürfte sie die Angelegenheit jedoch auf sich beruhen lassen. Die USA waren wesentlich härter gegen VW vorgegangen; sie hatten wegen des «Dieselgate» Milliardenstrafen verhängt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können