Der Streit um die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) spitzt sich zu. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch die EU-Kommission haben sich auf die Seite der EZB geschlagen und das Bundesverfassungsgericht in die Schranken gewiesen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwägt sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Anleihekäufe in der vergangenen Woche als teilweise verfassungswidrig bezeichnet. Die Richter übergingen dabei auch das oberste EU-Gericht. Dessen Entscheidung zugunsten der EZB sei „objektiv willkürlich“, rügten die deutschen Juristen ihre europäischen Kollegen.
Seitdem liegen die Nerven blank. Der EuGH brach am Freitag mit der guten Tradition, die Urteile anderer Gerichte nicht zu kommentieren, und las Karlsruhe die Leviten. Das Europarecht habe Vorrang vor nationalem Recht, stellten die Luxemburger Richter fest. Wer davon abweiche, laufe Gefahr, „die Einheit der Rechtsordnung der EU (zu) gefährden“.
Der zweite Paukenschlag kam am Samstag aus Brüssel. Erst forderte der grüne Finanzexperte und Europaabgeordnete Sven Giegold die EU-Kommission in einem offenen Brief auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Nur zwei Stunden später schaltete sich dann Behördenchefin von der Leyen in den Streit ein.
In der Krise wird ein Streit zum Politikum
„Die Kommission ist dabei, das mehr als 100 Seiten lange Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Detail zu analysieren“, schrieb die CDU-Politikerin. „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.“ Sie nehme „diese Sache sehr ernst“, fügte von der Leyen hinzu.
Der Streit um die Anleihekäufe ist zum Politikum geworden – und das mitten in der schwersten Wirtschaftskrise seit Menschengedenken. Die EZB versucht, mit ihrem Kaufprogramm die Konjunktur zu stützen. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht durchsetzt, könnte es damit jedoch bald vorbei sein. Das Karlsruher Urteil gelte zwar nicht für das laufende PEPP-Programm („Pandemic Emergency Purchase Programme“), so Giegold.
Es sei jedoch zu befürchten, dass sich Bundesbank, Bundesregierung und Bundestag „nun in der Pflicht sehen, mindestens gegen die derzeitige Ausgestaltung von PEPP vorzugehen“. Karlsruhe nötige Deutschland „in einen Konflikt mit der EZB“, schrieb er. Deshalb müsse sich die EU nun hinter den Europäischen Gerichtshof stellen.
Mit dieser Meinung steht Giegold nicht allein da. Auch die SPD-Europapolitikerin Katarina Barley sprach von einem fatalen Signal. Der Chef der konservativen EVP-Fraktion, Manfred Weber, warnte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS), die Entscheidung dürfe nicht dazu führen, dass Polen und Ungarn sich nicht mehr an Entscheidungen des EuGH gebunden fühlten.
Diese Sorge treibt auch Kommissionschefin von der Leyen um. Sie hat bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau und Budapest eingeleitet. Wenn sich Deutschland nun ungestraft über das Europarecht hinwegsetzen sollte, könnten sich Polen und Ungarn daran ein Beispiel nehmen, fürchtet man in Brüssel. Außerdem sei die gemeinsame Wirtschaftspolitik in Gefahr.
Die Anti-Krisenpolitik stützt sich bisher vor allem auf die Anleihekäufe der EZB. Ohne die Hilfe aus Frankfurt könnten klamme Staaten wie Italien in eine gefährliche Schieflage geraten. Auch Deutschland profitiert von den Anleihekäufen, etwa durch niedrige Zinsen. Sie bescheren dem deutschen Fiskus Einsparungen in Milliardenhöhe.
Zu Demaart
Brüssel erwägt und Deutschland bestimmt, wo es langgeht. The show must go on, mit grossen Trommelwirbel angekündigt um im grossen Zirkuszelt der EU zu verhallen.