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Bremer findet drei Goldbarren und geht zum Fundbüro

Bremer findet drei Goldbarren und geht zum Fundbüro

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Da kauft jemand auf einer Möbelbörse einen alten Küchenschrank, schleppt ihn nach Hause und zieht dort eine Schublade auf: Überraschung!

Ein Mann aus Bremen hat in einem alten Küchenschrank drei Goldbarren gefunden und sie zum Fundbüro gebracht. Er hatte den Schrank zuvor bei einer Möbelbörse erstanden, wie eine Sprecherin des Innensenators der Hansestadt am Dienstag sagte. Die Barren – insgesamt 2,5 Kilogramm Gold – lagen vermutlich seit Jahrzehnten in einem Umschlag versteckt an der Rückwand einer Schublade. Sie haben derzeit einen geschätzten Wert von rund 83.500 Euro – laut Senat beträgt der Finderlohn nun rund 2.500 Euro.

Obwohl der Mann den Schrank gekauft hatte, war es der Stadt zufolge dennoch richtig, dass er den Fund meldete. Denn er habe zwar das Möbelstück gekauft, aber die Barren seien nur versehentlich darin gewesen, sagte eine Sprecherin.

Der Finder hatte das Gold bereits im August zum Fundbüro gebracht. Mithilfe der Polizei wurde inzwischen die Herkunft der Barren geklärt. Der Küchenschrank hatte einem Senioren gehört, der im März gestorben war. Der Haushalt war anschließend aufgelöst worden. Der verstorbene Bremer galt als vermögend und hatte sein Leben lang in dem Haus gewohnt.

Laird Glenmore
28. September 2018 - 14.20

wenn der Postbote ein Päckchen für den Nachbarn bei mir abgibt und ich es nicht weitergebe ist es eine Unterschlagung, wenn ich etwas stehle ist es Diebstahl je nach Lage leichter oder schwerer Diebstahl ( Einbruch ). Ein Vertrauensbruch hat nicht unbedingt mit physischen Sachen zu tun, wie zum Beispiel anvertrautes Gespräch an dritte weitergeben.

Dingo
26. September 2018 - 21.01

Eben nicht, das was jedermann begehen kann ist ein Vertrauensbruch (Abus de confiance) Art. 491 Stgb. Nachzuvollziehen im LEGILUX

Laird Glenmore
26. September 2018 - 10.53

selten so einen Quatsch gehört, jede Person kann etwas unterschlagen.

Dingo
25. September 2018 - 22.03

Unterschlagung_détournement, kann nur durch Amtsperson begangen werden (Art 240 Code Penal)

Laird Glenmore
25. September 2018 - 9.13

auch ihre Aussage ist nicht korrekt den Begriff " Funddiebstahl " gibt es nicht mehr, es wäre lediglich eine Unterschlagung die aber erst einmal bewiesen werden müßte was meines Erachtens nicht möglich ist.

Nomi
24. September 2018 - 18.36

Wann de Verkeefer den Schaaf net gut genuch inspizei'ert, domm gang !

Dingo
24. September 2018 - 17.16

Falsch erläutert, sowas nennt man schlicht und einfach "Funddiebstahl" da sich der Verkauf lediglich auf das Möbel und nicht auf dessen Inhalt bezieht

Jeck Hyde
24. September 2018 - 15.57

J.C.Kemp. Bringen Sie das Gold, Ich verkaufe es.

Laird Glenmore
24. September 2018 - 10.23

Gold zu verkaufen ist doch kein Problem, außer sie gehen zu einer Bank aber macht das schon

Aender
23. September 2018 - 22.51

Dann gibt mir x 1 kg Gold, besser wäre noch mehr, und wir teilen den Gewinn aus dem Verkauf.

J.C. KEMP
23. September 2018 - 9.41

Der Mann bekommt seinen kleinen FInderlohn, die Erben das Gold und zahlen, wie in D üblich, saftige Erbschaftssteuer. Frage: wer wird nun am meisten einstecken? Denke nicht, dass es die Erben sind. Andererseits, hätte er das Gold behalten, wäre es wahrscheinlich sehr schwer, es zu verkaufen.

Dingo
21. September 2018 - 19.56

Et ass jo Gott sei Dank net Jidwereen esou wéi Dir

Jeck Hyde
21. September 2018 - 15.36

Absolut richtig erläutert. Ich hätte die Goldbarren deshalb auch behalten.

Laird Glenmore
21. September 2018 - 10.48

aber die Barren seien nur versehentlich darin gewesen, sagte eine Sprecherin. da kann man mal sehen wie verlogen Beamte sind, das erinnert als die Geldgierige rk. Kirche die macht auch alles um sich zu bereichern. Als der Mann den Schrank gekauft hat ist er in sein persönliches Eigentum übergegangen und alles was an, im oder unter den Schrank versteckt oder befestigt ist gehört ihm, es gibt kein Gesetz das ihn dazu verdonnern könnte die Barren heraus zugeben, es sei denn sie stammen aus einem kriminellen Delikt, was ich bei dem vermögenden Rentner nicht glaube. Ich hätte sie behalten !!!

Grummel
20. September 2018 - 17.25

daat ass nëmmen fir den Zoustand vum Miwwel, net fir den inhalt. Wann een e Miwwel keeft da keeft een e Miwwel a net e Miwwel mat Inhalt. Dofir ënnerschreiwt ee bei de "Keller/Speicher" Raumerten generell datt Sie ALLES mathuelen an och dann ALLES hinnen gehéiert. Just perséinléch Dokumenter a Fotoen leen se eraus. De Rèscht ass fir dee wou raumt.

Jimbo
20. September 2018 - 1.25

An elo freet sech de Staadt oder dIerwen dass se nach mei Frick kreien, an den aneren kritt nemmen 2500€... Ech hat dat Gold behalen!

Viktor
19. September 2018 - 20.51

Und ich dachte immer solche Käufe wären endgültig 'wie besehen'. Wenn's eine super-rare Antiquität wäre, die Millionen einbringt, dann hätte der Verkäufer auch Pech gehabt.