Die Kompetenz der Umweltverwaltung bezieht sich auf die Gärreste in den Tanks der Biogasanlage, die regelmäßig analysiert werden müssen, und reicht kaum darüber hinaus. Die Ackerbauverwaltung hingegen ist zuständig für die Einwirkungen des „digestat liquide“ aus der Biogasanlage auf die Bodenbeschaffenheit (z.B. Nitratgehalt, Schwermetalle, Pestizide, Antibiotika, antibiotikaresistente Erreger, Pilze und Parasiten, Krankheitskeime, Verwesungsbakterien, Viren jeglicher Art …) und auf die Luftqualität (z.B. Schwefelwasserstoff, konzentriertes Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonoxid, Ammoniak, Cyanwasserstoff/Blausäure, Methan …).
Da wir den berechtigten und begründeten Verdacht hegen, dass der Bauer, der vor unseren Haustüren seine riesige Wiese mit dem schwarzen Giftgebräu aus der Biogasanlage regelrecht ertränkt, seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und dass das Umweltministerium, die Umweltverwaltung, das Ackerbauministerium und die Ackerbauverwaltung ihn dabei ziemlich unkontrolliert davonkommen lassen, haben wir uns zunächst an Umweltministerin Carole Dieschbourg gewandt und Einsicht in die vom Landwirt regelmäßig jeden Monat und jede drei Monate zu tätigenden Analysen seines „digestat liquide“ aus der Biogasanlage gefordert.
Tricks und Winkelzüge der Umweltverwaltung
Wir erhielten nicht die mindeste Einsicht in diese Analysen. Die Umweltverwaltung hat uns lediglich in einem Schreiben mit der Unterschrift ihres Direktors, später auch noch abgesegnet durch die Unterschrift der Umweltministerin, hoch und heilig zugesichert, aufgrund der getätigten Analysen habe die Gülleüberschwemmung einer riesigen Wiese vor unserer Haustür keine gesundheitliche Gefährdung für Mensch und Umwelt mit sich gebracht: „Dès lors des risques pour l’environnement humain et naturel peuvent donc être exclus en l’occurrence.“ Diese Beurteilung liegt jedoch außerhalb des Kompetenzbereiches der Umweltverwaltung, denn dafür müssten Analysen der Luft und des Bodens gemacht werden, wofür die Umweltverwaltung nicht zuständig ist. Hier wird dem Bürger also eine Pseudosicherheit vorgegaukelt aufgrund von Pseudoanalysen, die die Umweltverwaltung nicht durchführen darf und auf die sie sich deswegen auch nicht berufen kann. Ist dies nicht eine skandalös verlogene Umweltpolitik, für die die dafür Verantwortlichen, Politiker wie Beamte, geradestehen müssten? Ist es nicht höchst fahrlässig und höchst verantwortungslos, mit dieser unehrlichen Vorgehensweise den am Rand der mit toxischer Gülle überschwemmten Riesenwiese lebenden Menschen mit Lug und Trug vorzuschwindeln, hier bestehe keine Gefahr für Umwelt und Gesundheit?
Hier werden die Bürger zum Narren gehalten. Auf welche Analysen sich hier bezogen wird, hält man bewusst im Dunkeln. Wann, wo, von wem wurden diese Analysen gemacht? Wonach wurde gesucht? Um welche Grenzwerte handelt es sich? Man weiß ja, dass Grenzwerte beliebig hin- und herschiebbar sind, wie die Dieseldebatte in Deutschland unlängst bewiesen hat. Die verantwortlichen Politiker und deren Beamte in Ministerien und Verwaltungen mauern ständig, setzen auf bewusste Hinhalte- und Verschleierungstaktik, geben keine präzisen Informationen preis, ducken sich feige weg, beschönigen, verharmlosen, beschwichtigen mit nichtssagenden Aussagen, lassen kritische, nachhakende Bürger in die Leere laufen, beziehen sich vage auf angebliche Analysen aus ferner Vergangenheit, laut denen alles bestens ist. In Wirklichkeit jedoch liegt alles im Argen.
Eine Umweltministerin als „Gesetzesbrecherin“?
In diesem Kontext weisen wir darauf hin, dass jeder Bürger des Landes ohne Wenn und Aber das Recht hat auf Informationen bezüglich seiner Umwelt, so wie es das Gesetz vom 25. November 2005 „concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement“ vorsieht. Da für uns keine Ursache infrage kommen kann, um uns derartige Umweltinformationen vorzuenthalten, müssen Umweltministerium und Umweltverwaltung, müssen Frau Dieschbourg und ihre Beamten uns diese Analysen aushändigen. Wenn sie dies nicht tun, wie es bislang der Fall war, müssen sie sich den schwerwiegenden Vorwurf gefallen lassen, sie seien „Gesetzesbrecher“. Wir haben auf jeden Fall zur Genüge auf unser Recht auf Informationen bezüglich der Umwelt gepocht und sind stets auf taube Ohren gestoßen. Hier wird ständig auf systematische Verdunkelungsstrategie und auf plumpe Täuschungsmanöver gesetzt, um unser gesetzlich garantiertes Recht auf Information zu torpedieren. Warum wohl? Aus Inkompetenz, aus Faulheit, aus Desinteresse, aus Angst vor dem Einfluss der Bauernlobby oder aus anderen Gründen? Oder genießen Betreiber von Biogasanlagen etwa Narrenfreiheit – als „Totengräber der Natur“?
Solange uns als mündige und rechtschaffene Bürger Kopien von rezenten Analysen, durchgeführt von einem „organisme agréé par le Ministère ayant l’environnement dans ses attributions“, bewusst und systematisch vorenthalten werden, haben wir berechtigten Grund, daran zu zweifeln, dass es diesbezügliche Analysen überhaupt gibt, oder anzunehmen, falls es sie gibt, dass sie nicht ausgewertet und kontrolliert wurden, und wir demnach Lug und Trug ausgeliefert sind.
Ein Ackerbauminister als „Gesetzesbrecher“?
Auch die Ackerbauverwaltung hat sich alles andere als glorios in dieser Affäre benommen. Den Verantwortlichen im Ackerbauwesen, die uns auch ihre Bodenanalysen vorenthielten, mussten wir leider ebenfalls in Erinnerung rufen, dass jeder Bürger des Landes das Recht hat auf Informationen bezüglich seiner Umwelt, so wie es im Gesetz vom 25. November 2005 „concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement“ bestimmt ist.
Die auf der Wiese vor unserer Haustür entsorgten Gärreste aus der „Zeitbombe“ Biogasanlage – diese Giftcocktails aus Gülle, Jauche, Mist, Antibiotika, anderen Arzneien, Hochleistungsgras, Mais, Rückständen der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion, Essensresten von Menschen und Tieren, Schlachtabfällen und sogar Tierkadavern – enthalten zweifelsohne tödliche Pestizide, hartnäckige Pilze und Parasiten, schädliche Antibiotika und andere Arzneien, antibiotikaresistente Erreger, hochinfektiöse Krankheitskeime und gefährliche Verwesungsbakterien, die eine bislang intakte Umwelt in eine ekelerregende und zum Himmel stinkende Kloake verwandeln und die Gesundheit der dort lebenden Anrainer ruinieren. Hier müssten regelmäßig Boden- und Luftanalysen gemacht und den dort ansässigen Bürgern vorgelegt werden.
Die Verantwortung dafür, dass hier das Gesetz vom 25. November 2005 „concernant l’accès du public à l’information en matière d’environnement“ überhaupt nicht zur Anwendung kommt, teilen sich Umwelt- und Ackerbauverwaltung. Diese muss schleunigst von beiden wahrgenommen werden, ansonsten riskieren sie mit ihren jeweiligen Ministern und Beamten als „Gesetzesbrecher“ an den Pranger gestellt zu werden.
Hier wird auf unserem Rücken ein unerhörtes und unerträgliches Kompetenzgerangel ausgetragen, was dazu führt, dass zu guter Letzt niemand Verantwortung übernimmt und wir einfach mit unseren Beschwerden im Regen stehen gelassen werden.
Es kann doch nicht sein, dass die Verantwortung für unsere Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger einer ganzen Reihe von Ministerien oder Verwaltungen anvertraut wird, die alle ihr eigenes Süppchen kochen und von denen die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, und es auch gar nicht wissen will, und die eine Hand der anderen den „schwarzen Peter“ namens Kompetenz und Verantwortung zuschiebt. Das sind inakzeptable Zustände, mit denen weder Umwelt noch Gesundheit geholfen ist.
Wir gehen doch davon aus, dass die Umwelt- wie auch die Ackerbauverwaltung eigenständige, unabhängige Institutionen sind, die dem Wohl von Natur und Umwelt verpflichtet sind, und keine Interessensvertretung der Landwirte und deren Biogasanlagen. Oder erweisen sich beide letztendlich als ein verlängerter Arm der Bauerngewerkschaften, der den Landwirten alles durchgehen lässt? Wir hoffen, dass das Gegenteil der Fall ist.
Tatsache ist und bleibt, dass bislang weder von Umwelt noch von Ackerbau die mindeste Hilfe zu erwarten war. Deren ökologisches Gewissen – falls vorhanden – war uns gegenüber eingefroren.
Dass die Ackerbauverwaltung wirklich rezente und aussagekräftige Boden- und Luftanalysen vorliegen hat, glauben wir erst, wenn wir sie mit eigenen Augen sehen und überprüfen können.
Wer weiß zum Beispiel, dass Bauern anscheinend den Bodengehalt ihrer Felder alle fünf Jahre selbst überprüfen und in einer von ihnen selbst ausgestellten Bescheinigung an die Ackerbauverwaltung für gut befinden dürfen? Wie es um die Böden in den dazwischen liegenden Jahren bestellt ist, scheint niemanden zu interessieren. In derselben Logik müsste jeder Bürger alljährlich selbst seine Steuererklärung kontrollieren und absegnen können. Welche Perversionen einem derartigen Überwachungssystem innewohnen, dürfte jedem klar sein. Wenn der Kontrollmechanismus bei der Ackerbauverwaltung wirklich derart funktioniert, brauchen sich ihre Autoritäten nicht zu wundern, dass sie mit ihrer Vorgehensweise nur Zweifel, Misstrauen und Unverständnis säen. So kann es nicht mehr weitergehen. Vor kurzem schrieb jemand in einem Leserbrief an eine Tageszeitung, dass „in der Landwirtschaft fast alles geregelt ist“. Ja, alles ist so anachronistisch geregelt, dass in Wirklichkeit gar nichts geregelt ist und jeder scheinbar beliebt zu tun, was ihm gerade am meisten nützt.
Beimischung von Zusätzen in die bestialisch stinkende Gülle
Der mögliche Zusatzprofit, fürchten Experten des Berliner Umweltbundesamts, könnte einzelne Landwirte zu illegalem Handeln verführen. „Es ist nicht auszuschließen, dass Anlagenbetreiber ohne Genehmigung chemische Abfälle oder gar Tierkadaver einbringen“, erklären sie.
Wenn durch die Gülle ein enormer Gestank entsteht, der wochenlang und kilometerweit fest in der Natur verankert bleibt und sogar mehrere Regenfälle überdauert, dann – sagen die Spezialisten – ist etwas faul, superfaul, im wortwörtlichen wie im übertragenen Sinn, und die Ackerbauverwaltung müsste unverzüglich einschreiten.
Dann hat der Bauer höchstwahrscheinlich einen oder sogar mehrere Zusätze beigemischt, deren gestankliche Einwirkung unter anderem als „schwefelig“ oder auch als „vom toten Tier“ empfunden wird. In erster Linie kommt der Zusatz „liquiPur 70“ infrage. Dabei handelt es sich um einen Fermentationsrückstand aus der Produktion von Vitamin B2, der Stickstoff, Phosphat und Kaliumoxid enthält und deshalb als Dünger eingesetzt wird. „liquiPur 70“ gilt aber auch als Industrieabfall, enthält zudem Natrium und Schwefelwasserstoff – letzterer Stoff findet sich auch in Stinkbomben wieder –, beinhaltet gentechnisch veränderte Bakterien und generiert bestialischen Gestank.
Der Bauer, der vor unseren Haustüren seine stinkenden Giftwolken versprüht, hat bislang nichts von „geruchsreduzierten Verfahren“ gehalten, wie einem Schleppschlauch oder einer Injektionstechnik, und die Gülle großflächig über einen riesigen Container mit Prallteller verteilt, der wie ein Parfumzerstäuber wirkt. Auf Wiesen, die mehrmals im Jahr gemäht werden, darf „liquiPur 70“ überhaupt nicht ausgebracht werden.
Vermüllung von Feldern und Wiesen durch Plastikfetzen aus Biogasanlagen
Eine weitere wichtige Analyse, die unbedingt getätigt werden muss, ist das Aufspüren von Plastikfetzen in den Gülletanks der Biogasanlage und auch im Boden der mit der schwarzen Fäulnisbrühe getränkten Wiesen und Felder.
Diese Analyse muss unbedingt in Auftrag gegeben werden, obwohl niemand dazu bereit ist, weder der Bauer noch die Umwelt- oder die Ackerbauverwaltung. Unseres Erachtens wissen sie alle, dass unzählige Plastikfetzen in der Gülle enthalten sind. Sie alle kennen das Problem, verdrängen es jedoch bewusst und wollen offiziell gar nicht in Erfahrung bringen, ob und wie viele Plastikfetzen in der Gülle herumschwimmen. Denn, wenn es sich infolge öffentlicher, den Menschen da draußen zugänglicher Analysen herausstellen sollte, dass sich in der Gülle Millionen, sogar Milliarden von Mikroplastikfetzen tummeln, würde das Image der Bauernschaft extrem beschädigt und die ganze „grüne Umweltpolitik“ über den Haufen geworfen und alle Biogasanlagen im ganzen Land müssten sofort außer Betrieb genommen werden. Und die „grüne Partei“ würde bei den nächsten Wahlen eine Katastrophe einfahren.
Worum geht es im Klartext? Sehr oft werden auch in Plastik verpackte Lebensmittelabfälle zur Energiegewinnung in Biogasanlagen vergoren – und dies ohne Trennung der Verpackungen. Nach Recherchen der ZDF-Redaktion von „Frontal 21“ kommt es dabei nicht nur in Deutschland (Warum sollte es in Luxemburg anders sein?) immer wieder zu gravierenden Problemen. Die Plastikverpackungen werden in den Biogasanlagen einfach mitverarbeitet, zerfasern sich zu Millionen und Abermillionen von kleinen Plastikfetzen und landen schließlich in rauen Mengen auf Äckern und Wiesen, auf Waldwegen und in Gewässern – als bunte Schnipsel, manchmal scharfkantig, manchmal bröselig, manchmal Millimeter dick, manchmal dünner als ein Haar und oft für ungeübte Augen kaum erkennbar. In einer Tonne Kompostdünger lassen sich so bis zu 440.000 Mikropartikel Plastik entdecken.
Das Problem beim Plastik besteht darin, dass dieses Jahrzehnte braucht, bis es sich zersetzt. So kann sich der Kunststoff über die Jahre hinweg auf dem Acker der Bauern ansammeln. Doch Kunststoff auf Wiesen und Feldern ist nicht nur ein ästhetisches Problem. Er macht Äcker zu Müllhalden und kann den Menschen durch seine Zusatzstoffe gewaltigen Schaden zufügen. Schädliche Substanzen wie Weichmacher und Flammschutzmittel können bei Plastik austreten. Solche Zusatzstoffe sind im Boden vorhanden, falls plastikhaltiger Dünger von den Biogasanlagen auf Wiesen und Feldern verteilt wird. Die Auswirkungen und Folgen für die Umwelt und den Menschen sind weitreichend. Die Zusatzstoffe werden von den Pflanzen auf den Äckern aufgenommen und gelangen so durch die Nahrung in den menschlichen Körper. Im Körper können diese Stoffe den Hormonhaushalt negativ beeinflussen. Besonders bei Schwangeren können solche Fremdstoffe die Entwicklung des ungeborenen Kindes erheblich stören.
Ein anderes Problem mit Plastik auf den Wiesen und Feldern besteht darin, dass dieses mit der Zeit spröde wird und in kleinste Teilchen zerfällt. Mit dem Regen werden dann diese kleinen Plastikpartikel in die Flüsse gespült und landen so schließlich im Meer. Solche Partikel haben die Fähigkeit, fettlösliche Schadstoffe aufzunehmen, wie sie in Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden und Bioziden jeglicher Art enthalten sind. Die damit angereicherten Kunststoffpartikel werden dann von Fluss- und Meeresorganismen gefressen und gelangen über die Nahrungskette in den menschlichen Körper, der daraufhin auf vielfältige Weise erkranken kann.
Prämien für Landschaftsvergiftung
Für die unannehmbare Vergewaltigung von Grund und Boden, Luft und Wasser durch die unheilvolle Kombination von Monokulturen, Pestiziden und Giftbrühen aus Biogasanlagen, für diese entsetzliche Grünlandverwaisung, für diese Biodiversität zerstörende und sogar ausrottende Landwirtschaft mit unumkehrbaren Konsequenzen für Umwelt und Gesundheit kassieren Bauern dreifache Prämien. Erstens subventioniert sie die öffentliche Hand für die bewirtschafteten Flächen, zweitens für die von ihnen betriebene Biogasanlage, deren Schädlichkeit längst erwiesen ist, und drittens für den von ihnen aus Biogas produzierten elektrischen Strom, der nicht klimaneutral, sondern klimaschädlich ist. Solche Subventionen für einen Landwirt, der für den von ihm an der Natur verursachten Schaden auch noch großzügig entschädigt wird, stellen einen kaum zu überbietenden Skandal dar! Subventionen dürften nur an Landwirte bezahlt werden, die nachhaltig, biologisch-dynamisch und ohne Gifte wirtschaften.
Diesbezüglich schreibt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Deutsche Wildtier-Stiftung, Hamburg: „Subventionen sollten zukünftig viel strenger an ökologische Kriterien geknüpft werden, und es ist mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um Landwirte für Leistungen im Umwelt- und Naturschutz (die über gesetzliche Auflagen hinausgehen) zu honorieren. Wir brauchen eine Verschärfung der Düngegesetzgebung, Stopp von Maisanbau für Biogasanlagen, keine Grünlandmahd vor dem 30. Mai!“
Und wie sagte der Kleinbauer, der neben der riesigen verseuchten Wiese eine kleine natürliche Blumenwiese unterhält und kein Gift darauf streut, unmissverständlich zu uns: „Für meine Bemühungen erhalte ich nur einen Arschtritt, und von Geld kann ich nur träumen.“ Dann gab er uns noch Folgendes zu bedenken: „Der Bauer mit der Biogasanlage ist einer der ‘Dicken’. Der geht bei Ministern und Politikern ein und aus. Dem können Sie nichts anhaben.“
* René Oth setzt sich für Umweltschutz und Tierrechte ein.
@marie
"Bauren machen vill fir Emwelt.."
LOL, musse mer dofir all 2 Wochen eist Waasser ofkachen, wëll erëm ee vun ären 'Ëmweltschützer' d'Quelle mat Piff vergëft hunn?
Wann ech den Här Wester, Präsident vun der Baueren-Zentral um Radio 100,7 héieren, dann ass mat enger Besserung vun de beschriwwene Verhältnisser nach esoubal net ze rechnen. Dass doduerch den Image vun der Landwirtschaft ëmmer méi d'Baach erof geet schéngt déi Organisatioun net ze stéieren.
Dat do wirkt op mech wéi eng Hetzkampagn...op Bauren, administr Personal, Kontrollen. Aussoen W
wéi "si soen et wier". huet naischt méi mat Emwelt- oder Déireschutz ze dinn...et spirt een eng Onzefriddenheet jo schons bal en Haas eraus...Bauren machen vill fir Emwelt..wat maach dir fir Emwelt ausser aus de Bicher ze zitéiren? Gudd dass ech iech net als Noper hunn.
Här Oth, viru 50 Joer am Kolléisch hutt Der mer besser gefall.