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ForumBei der globalen Mindest-Körperschaftsteuer muss nachgebessert werden

Forum / Bei der globalen Mindest-Körperschaftsteuer muss nachgebessert werden
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Inzwischen ist es über zwei Jahre her, dass die Regierungen der G7 eine bahnbrechende Vereinbarung zur Aufteilung der Steuern auf die Gewinne multinationaler Konzerne verkündeten. Dieser Durchbruch folgte auf jahrelange angespannte Verhandlungen unter der Ägide des Inclusive Framework von OECD und G20, die die Vereinbarung dann im weiteren Jahresverlauf verabschiedeten.

Die Vereinbarung sollte durch Festlegung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15%, den Unternehmen unabhängig vom Ort ihrer Tätigkeit zahlen müssen, vor der Verschiebung von Gewinnen abschrecken und eine Außenhandelspolitik zulasten anderer Länder beim Bemühen um ausländische Investitionen begrenzen. Sie umfasste zudem die Einführung einer zusätzlichen Steuer auf „rund 100 der weltgrößten und profitabelsten multinationalen Konzerne für Länder weltweit, um sicherzustellen, dass diese [Unternehmen] einen fairen Anteil an Steuern zahlen, wo immer sie tätig sind und Gewinne erwirtschaften“. Ziel war es, Technologie-Giganten wie Amazon und Google zu zwingen, mehr Steuern an die Länder zu zahlen, in denen ihre Waren oder Dienstleistungen verkauft werden, unabhängig davon, ob sie dort eine physische Präsenz unterhalten oder nicht.

Doch scheint der der Vereinbarung zugrundeliegende Konsens zu bröckeln. Während die EU und andere OECD-Mitglieder begonnen haben, die vereinbarte globale Mindeststeuer umzusetzen, hat der US-Kongress diesen Ansatz im vergangenen Jahr verworfen, weil er fürchtete, dass dies US-Unternehmen einem Wettbewerbsnachteil aussetzen würde. Im Rahmen des Inflation Reduction Act optierten die USA stattdessen für eine alternative Mindeststeuer von 15% auf Unternehmen, die drei Jahre in Folge Einkünfte von mehr als einer Milliarde Dollar verbuchen – ein Kriterium, das nur eine kleine Gruppe von US-Multis erfüllt.

Untergrabenes Vertrauen

Zudem sieht die zweite Säule der Übereinkunft – der Mechanismus, der einen kleinen Teil der Gewinne der größten Multis an die Unterzeichnerstaaten umverteilt – einen völkerrechtlich verbindlichen multilateralen Vertrag vor. Den jedoch wird es mit den USA, wo die Ratifizierung jedes derartigen Vertrages eine Zweidrittelmehrheit im Senat erfordert, nicht geben. Die Republikaner haben bereits klargestellt, dass sie sich jeglicher neuen Besteuerung der US-Multis widersetzen werden.

Auch ohne formale multilaterale Vereinbarung jedoch könnten weitere Länder einseitig andere Maßnahmen verabschieden, die laut dem Regelwerk des Jahres 2021 nicht zulässig sind, z. B. eine Steuer auf digitale Dienstleistungen. Kolumbien und Tansania haben kürzlich derartige Maßnahmen eingeführt. Länder im gesamten globalen Süden suchen verzweifelt nach neuen steuerlichen Einnahmequellen, und viele sind zu dem Schluss gelangt, dass die vor zwei Jahren – als der Fokus überwiegend auf die Interessen der hochentwickelten Volkswirtschaften und ihrer multinationalen Konzerne gerichtet schien – ausgehandelte Übereinkunft ihren Bedürfnissen nicht ausreichend Rechnung trägt. Inzwischen haben die mangelnden Fortschritte auf dem Weg zu einer vollständigen Umsetzung ihr Vertrauen in das Verfahren weiter untergraben.

Der Frust ist inzwischen so groß, dass die afrikanischen Länder eine UN-Resolution auf den Weg gebracht haben, um im weiteren Jahresverlauf eine neue Runde zwischenstaatlicher Verhandlungen zur internationalen Besteuerung zu beginnen. Zugleich haben Kolumbien, Brasilien und Chile Gespräche über einen gemeinsamen regionalen Ansatz organisiert.

Multinationale Konzerne profitieren

Diese Initiativen sind verständlich. Nach den aktuellen Regeln können es multinationale Konzerne problemlos vermeiden, ihren fairen Anteil an Steuern zu zahlen, indem sie ihre Einkünfte in Niedrigsteuerländern verbuchen. Dadurch entgehen den Regierungen dringend benötigte Steuereinnahmen (in der Größenordnung von 240 Milliarden Dollar jährlich), lokale Firmen sind dem unfairen Wettbewerb mit multinationalen Konzernen ausgesetzt, die weniger Steuern zahlen als sie selbst, und die Arbeitnehmer – deren Einkünfte weniger mobil und leichter überprüfbar sind – müssen höhere Steuern zahlen, weil Länder versuchen, die ihnen entgangenen Einnahmen auszugleichen.

Die Vereinbarung von 2021 sollte all dem ein Ende bereiten. Doch war die Übereinkunft bereits bei Verhandlungsschluss derart verwässert worden, dass sie den Entwicklungsländern kaum zusätzliche Steuereinnahmen bringen würde.

Zum Beispiel sollte die Mindeststeuer mittels einer Reihe ineinandergreifender Regeln durchgesetzt werden, die darüber bestimmen sollten, welches Land das Recht zur Besteuerung der unterbesteuerten Gewinne eines multinationalen Konzerns hätte. In der Praxis jedoch stellte die Reihenfolge dieser Regeln sicher, dass der größte Teil der Einnahmen entweder von den Heimatländern (überwiegend großen hochentwickelten Volkswirtschaften) kassiert wird oder von Steueroasen wie Irland, der Schweiz und Singapur, die ihre außerordentlich niedrigen Steuersätze lediglich auf 15 % angehoben haben.

Der Schritt von einer Welt ohne Mindeststeuer zu einer mit einer Untergrenze von 15% mag wie ein Fortschritt erscheinen. Doch gab es immer gute Gründe, sich Sorgen zu machen, dass ein derart niedriger Mindestwert zum neuen Standard werden würde – dass eine Reform, die darauf ausgelegt war, die Anforderungen zu erhöhen, diese in Wahrheit letztlich senken würde. Und da die Entwicklungsländer relativ gesehen stärker auf die Körperschaftsteuer angewiesen sind, war absehbar, dass sie als die größten Verlierer dastehen würden.

Weltweite Ungerechtigkeiten

Die Regel zur Neuzuteilung der Besteuerungsrechte etwa würde nur auf eine kleine Zahl von Multis und auf nicht einmal ein Viertel ihrer Gewinne Anwendung finden; der überwiegende Teil der Gewinne würde weiterhin dem gegenwärtigen Transferpreissystem unterliegen. Doch bleibt die Rechtfertigung für diese Unterscheidung unklar, da die deklarierten Konzerngewinne in fast allen Ländern bereits Abzüge für Kapital- und Zinskosten enthalten. Es sind Reingewinne aus den gemeinsamen weltweiten Geschäftsaktivitäten eines multinationalen Konzerns.

Die Vereinbarung von 2021 versteht daher nicht nur die wirtschaftlichen Prinzipien der Besteuerung der Konzerngewinne falsch, sondern sie verschärft auch die weltweiten Ungerechtigkeiten, weil sie den Entwicklungsländern in einer Zeit, in der diese bereits einem perfekten Sturm aus Energie-, Ernährungs- und Schuldenkrisen ausgesetzt sind, kaum Einnahmen verschafft. Dass Länder die Angelegenheit nun in eigene Hände nehmen, ist ein Zeichen für die Fragilität des aktuellen Konsenses und die Notwendigkeit weiterer Reformen.

Die reichen Länder haben die Bemühungen der Entwicklungsländer, eine aktive Rolle bei der Gestaltung der internationalen Spielregeln zu spielen, traditionell blockiert. Es reicht nicht, Vertretern des globalen Südens einfach einen Platz am Tisch zu geben. Wichtig ist, dass die anderen Verhandlungsführer ihren Anliegen zuhören und Rechnung tragen. Die Regierungen sollten die Forderungen der Entwicklungsländer zur Kenntnis nehmen und einer neuen, stärker inklusiven Verhandlungsrunde zustimmen, um eine fairere und nachhaltigere globale Steuerreform zu erreichen.


Aus dem Englischen von Jan Doolan

Copyright: Project Syndicate, 2023. www.project-syndicate.org

Zeltzaam
1. Juli 2023 - 13.56

And why is it not adjusted yet ? No willingness.

Why are on-line companies not taxed after 30 yrs of internet ? No willingness.

When all shops are closed, the government will announce an initiative, and are then surprised that there is no applause.