Die Corona-Krise hat manche Unternehmen hierzulande hart getroffen. Um die finanzielle Belastung zu senken, hat die Luxemburger Regierung beschlossen, den Firmen mit zwei besonderen Beihilfen unter die Arme zu greifen: die Beihilfe für „ungedeckte Kosten“ und die Wirtschaftsförderungsbeihilfe. Doch wer noch keinen Antrag für diese Hilfen gestellt hat, muss sich beeilen. Diese können nur noch bis zum 15. September eingereicht werden.
Die Beihilfe für „ungedeckte Kosten“ ist für Betriebe gedacht, die wegen der gesetzlichen Einschränkungen – etwa der Zwangsschließung des Horeca-Sektors – einen Umsatzverlust von mindestens 75 Prozent erlitten haben. Sie konnten ab dem 1. Februar 2021 100 Prozent ihrer ungedeckten Kosten absetzen. Die Hilfe galt rückwirkend bis zum November 2020 und bis einschließlich Juni 2021.
Mit der Wirtschaftsförderungsbeihilfe sollte den Betrieben geholfen werden, die einen Umsatzverlust von mindestens 25 Prozent erlitten haben. Auch diese kann rückwirkend ab dem Dezember 2020 beantragt werden und gilt bis einschließlich Juni. Der Umsatz wird mit dem jeweiligen Umsatz des gleichen Monats im Jahr 2019 verglichen. Pro betroffenem Arbeitnehmer und aktivem Selbstständigen erhält das Unternehmen 1.250 Euro. Pro Arbeitnehmer, der sich in Vollzeit-Kurzarbeit befindet, werden 250 Euro ausgezahlt. Die Hilfe ist gedeckelt auf 800.000 Euro pro Unternehmen insgesamt und 85 Prozent des Umsatzverlustes für den jeweiligen Monat.
Betroffene können aber nicht von beiden Hilfen profitieren. Wer für beide Beihilfen qualifiziert ist, muss sich für eine entscheiden. Die Anträge können noch bis zum 15. September über Guichet.lu eingereicht werden. Auf der Webseite gibt es zudem weitere Details zu den Beihilfen sowie die notwendigen Dokumente.
Außerdem gibt es eine weitere Deadline, die naht: Bis zum 30. September müssen die Anträge auf Hilfe bei der Bezahlung der Erhöhung des Mindestlohns abgegeben werden. Auch dieses Formular kann über Guichet.lu eingereicht werden.
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