Für Menschen, die bei den diesjährigen Gemeindewahlen in Luxemburg per Briefwahl aus dem Ausland ihre Stimme abgeben wollen, gilt es, kommende Woche einen wichtigen Stichtag zu beachten. Denn: Wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse außerhalb von Luxemburg verschickt werden soll, muss eine entsprechende Anfrage auf Briefwahl 40 Tage vor dem großen Tag (also bis zum 2. Mai) im Rathaus eingegangen sein.
Die Briefwahl kann auch online beantragt werden und so bleibt den Betroffenen – wie zum Beispiel im Ausland lebenden Studierenden, die am 11. Juni nicht in Luxemburg sein können – noch bis einschließlich Dienstag Zeit, um die Dokumente für die Stimmabgabe anzufordern. Wenn diese übrigens stattdessen an eine Adresse in Luxemburg geschickt werden soll, hat man bis spätestens 25 Tage vor der Wahl (also bis zum 17. Mai) für den Antrag Zeit.
Wichtige Daten im Überblick
– 2. Mai: Frist für Antrag auf Briefwahl aus dem Ausland
– 17. Mai: Frist für Antrag auf Briefwahl im Inland
– 6. Juni: Frist für Versand der Wahlbenachrichtigung
– 11. Juni: Gemeindewahlen
– 1. September: Stichdatum für die Vereidigung
– 8. Oktober: Parlamentswahlen
Die Briefwahl kann allgemein via myguichet.lu oder per Post – auf unbedrucktem Papier oder auf einem bei der Wohngemeinde erhältlichen Vordruck – beantragt werden. Folgende Daten müssen enthalten sein: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Wohnsitz und die Adresse, an die Wahlzettel und Co. verschickt werden sollen. Die ausgefüllten Dokumente müssen bis zum 11. Juni, um spätestens 14 Uhr beim Wahllokal eingehen. Mehr Informationen dazu gibt es unter guichet.public.lu im Bereich „Bürgerangelegenheiten“ und dann „Wahlen“. Allgemeine Infos zum Urnengang finden sich unter elections.public.lu.
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