„Jetzt ist der Moment, in dem viele Verwaltungen sich die Frage stellen, wie es über die Pandemie hinaus mit dem Homeoffice weitergeht“, sagt Marc Hansen, Minister für den öffentlichen Dienst. Auch bei den Beamten gebe es großen Bedarf nach mehr Klarheit. Doch der DP-Minister ist zuversichtlich: „Die Nachfrage ist groß und das neue Reglement gibt die richtigen Antworten.“ Das neue Abkommen, auf das sich Hansen und Romain Wolff, Präsident der Staatsbeamten-Gewerkschaft CGFP, geeinigt haben, soll in Form eines neuen großherzoglichen Reglements rechtskräftig werden.
Das Homeoffice soll freiwillig bleiben. Das können demnach zwischen null und 4,8 Tagen pro Woche der Fall sein.
2019 sah ein Pilotprojekt vor, dass 160 Menschen aus dem öffentlichen Dienst ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen konnten. Es sollte laut Koalitionsabkommen weiterentwickelt werden. „Die Pandemie, die 2020 anfing, war ein richtiger Booster für das Homeoffice“, sagt Hansen. Am 18. März 2020 hat er das großherzogliche Reglement außer Kraft gesetzt – es sei zu restriktiv und hätte es vielen Personen nicht erlaubt, im Homeoffice zu arbeiten, so der Minister.
Von einem Tag auf den anderen seien tausende Beamte zu Hause geblieben, um ihrer Arbeit nachzugehen. Im März 2021 wurde ein „accord salarial“ unterschrieben, der festhielt, dass ein neues großherzogliches Reglement ausgearbeitet werden müsse, um das Homeoffice auch nach der Pandemie besser zu regeln. Ende vergangener Woche hat sich die Regierung mit der CGFP auf den Inhalt dieses neuen Reglements geeinigt.
Als die Pandemie in Luxemburg ankam, reagierten die öffentlichen Einrichtungen so, wie sie es für richtig hielten. Was jedoch fehlte, waren die nötigen Regelungen und Kohärenz. „Wir haben nun ein Abkommen, das vorsieht, wie wir den öffentlichen Dienst im Homeoffice-Kontext modernisieren und wie wir das Arbeiten von Zuhause korrekt einsetzen können“, sagt Hansen. Die Erfahrung aus der Pandemie sei in die Ausarbeitung des neuen Reglements eingeflossen.
Insgesamt arbeiten rund 32.000 Personen im öffentlichen Dienst. „Die neue Regelung wird zirka 15.000 Beamte betreffen“, schätzt Hansen. Er kündigt an, das großherzogliche Reglement sowie Anpassungen am Gesetzestext Mitte bis Ende November mit in den Regierungsrat zu nehmen. Dort gehe es seinen Weg und könne dann hoffentlich zügig umgesetzt werden.
Details zum Ablauf
Wie wird das Homeoffice in Zukunft ablaufen? Die neuen Regelungen sollen für sämtliche „fonctionnaires“, „employés“ und assimilierte Agenten gelten, präzisiert Hansen. Homeoffice soll fortan auch nicht mehr nur am Wohnsitz des Arbeitnehmers stattfinden können, da dies nicht immer der eigentlichen Lebenssituation der Menschen gerecht werde. In einer Konvention soll festgehalten werden, wo sich dieser Ort befindet, an dem der Beamte im Homeoffice arbeitet.
„Das Homeoffice soll freiwillig bleiben“, betont Hansen. Kein Staatsdiener werde gezwungen, im Homeoffice arbeiten zu müssen. Wenn der Chef einer Verwaltung sich dazu entscheidet, dann steht es ihm frei, dies zu tun. Im neuen Reglement ist keine feste Anzahl an Tagen festgelegt. Im Text heißt es laut Hansen, dass ein Teil der Arbeit im Homeoffice erledigt werden kann. „Das können demnach zwischen null und 4,8 Tagen pro Woche der Fall sein.“ Dies hänge allerdings davon ab, ob der Chef der jeweiligen Verwaltung diese Entscheidung so treffen möchte und ob die Art der Arbeit damit kompatibel sei. Ein Polizist in Uniform könne zum Beispiel kein Homeoffice machen, genauso wenig wie der Fahrer des Streudienstes.
Die Leute warten darauf, dass die Homeoffice-Regelung auch im öffentlichen Dienst geregelt wird
Als weitere Voraussetzung nennt Hansen die notwendige Digitalisierung der Verwaltung. „Es ist schwer vorstellbar, dass ein Agent seiner Arbeit von zu Hause aus nachgeht, ohne Zugriff auf die notwendigen Dokumente zu haben.“ Entscheide sich eine Verwaltung dafür, dass bestimmte Personen ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen dürfen, müsse sie auf organisationaler Ebene feststellen, welche Posten dafür geeignet sind, und dies schriftlich festhalten. Dies solle binnen sechs Monaten dokumentiert werden, damit es für jeden in der Verwaltung einsehbar ist.
Recht auf Abschalten
Die Beamten können eine schriftliche Anfrage zum Homeoffice einreichen. Diese kann auch verwehrt werden: Dann muss der Chef der Verwaltung oder Abteilung die Ablehnung schriftlich begründen. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten, egal ob der Arbeitnehmer seiner Arbeit im Homeoffice oder im Büro nachgeht.
Ein weiterer Teil des neuen Reglements ist das Recht auf Abschalten („droit à la déconnexion“). Dieses habe es bislang im öffentlichen Dienst noch nicht gegeben. „Auch bei der Weiterbildung oder dem Fortschritt in der Karriere werden beide Kategorien gleichbehandelt“, erklärt Hansen. Im Homeoffice arbeiten soll kein Nachteil sein. Auch Praktikanten sollen davon Gebrauch machen dürfen.
„Die Leute warten darauf, dass die Homeoffice-Regelung auch im öffentlichen Dienst geregelt wird“, sagt CGFT-Präsident Romain Wolff. „Deshalb ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.“ Am 6. Oktober wurde auf europäischer Ebene ein Abkommen zum Homeoffice im Zentralstaat unterschrieben. Das heutige Abkommen entspreche dem, was in der EU-Regelung vorgesehen sei, bekräftigt Wolff.
Der Gewerkschaftspräsident weist aber darauf hin, dass das Arbeiten im Homeoffice nicht nur Vorteile bietet. Dort bestehe beispielsweise die Gefahr der sozialen Isolation. Auch die familiären Verhältnisse spielen eine Rolle. Bei der Wahl des Homeoffice stellt sich die Frage, ob der Raum oder die Wohnung groß genug ist. Eines ist für Wolff jedoch sicher: „Homeoffice ist in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken.“
„Das Homeoffice soll freiwillig bleiben“, betont Hansen. Kein Staatsdiener werde gezwungen, im Homeoffice arbeiten zu müssen."
Frage: Anderen wird das Homeoffice verweigert, auch wenn die Arbeit es zulässt, warum?