Ab dem 1. Januar ist Ihre ausdrückliche Erlaubnis erforderlich, damit Sie weiterhin Werbung im Briefkasten erhalten. In dem Fall sollten Sie einen entsprechenden Sticker auf den Kasten kleben. Im Prinzip werden dann die bisherigen Aufkleber wie z.B. die gelben mit der Aufschrift „Keng Reklamme w.e.g.“ überflüssig sein.
Gemäß dem Gesetz vom 9. Juni 2022 über Abfälle, ist das Verteilen von kommerziellen Werbedrucken, mit Ausnahme der kostenlosen Informationspresse, in Briefkästen ab dem 1. Januar 2024 verboten, es sei denn, der Empfänger hat dem ausdrücklich zugestimmt.
Möchte man also weiterhin Werbung in seinem Briefkasten erhalten, muss man aktiv seine Zustimmung geben. Wie die Post mitteilt, wird sie ab dem 12. Dezember 2023 ein Informationsblatt in alle Briefkästen verteilen, um über diese Änderung zu informieren.
Um denjenigen, die weiterhin Werbedrucke erhalten möchten, den Schritt der „formellen Zustimmung“ zu erleichtern, werden der Bekanntmachung drei Aufklebervarianten beigefügt, die wahlweise benutzt werden können. Die Entscheidung, ob man einen Aufkleber auf seinen Briefkasten klebt oder nicht, bleibt einem selbstverständlich selbst überlassen.
Bei der Zustellung von Werbedrucksachen akzeptiert POST Luxembourg als förmliche Zustimmung allerdings jede Art von Aufkleber, egal ob es sich um die von der Post handelt, von einem anderen Anbieter produziert oder vom Empfänger selbst entworfen wurde.
Bleibt abzuwarten, inwiefern sich andere Firmen und private Werber an die neue Gesetzlage halten.
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