Ein Sieg für den Artenschutz Es ist schon eine exzellente Nachricht für all jene, die sich Sorgen um den Fortbestand der Wale machen: Am Montag entschied der internationale Gerichtshof in Den Haag, dass die von den Japanern seit 1987 – seit also der Walfang auf den Weltmeeren verboten ist – angeführte Rechtfertigung für die Fortführung ihres Walfangprogramms reiner Mumpitz ist.