Cybercrimes sind nicht als Strafbestand im Luxemburger Strafgesetzbuch vorgesehen. Das verhindert zwar nicht, dass Phishing, Scams und andere Netzbetrügereien strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings offenbart es eine Gesetzeslücke, die den Opfern zumindest symbolisch das Gefühl gibt, im Regen stehen gelassen zu werden. Cyberkriminalität ist ein breites, extrem komplexes Feld. Das ist auch einer der Gründe, weshalb...