Luxemburger Anti-Doping-Agentur: Keine Namen mehr nach positiven Dopingproben In Zukunft wird die Öffentlichkeit in Luxemburg erst dann über einen Dopingfall informiert, wenn ein Urteil gesprochen wird und nicht, wie bisher üblich, wenn eine auffällige Probe abgegeben wurde. Die nationale Anti-Doping-Agentur (ALAD) begründet diesen Schritt in ihrem Schreiben zum einen mit der neuen Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU, die seit dem 25. Mai 2018 in...
38+ bei CSL und mehr Delegierte: Der OGBL-Präsident André Roeltgen über die Ziele bei den Sozialwahlen