Kein Weiterkommen Vergangene Woche sorgten zwei Ereignisse am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für Aufmerksamkeit: Zum einen legte der Generalanwalt seine Schlussfolgerung zur Klage der Slowakei und Ungarns gegen die Entscheidung der Innenminister vom September 2015 vor, nach der die EU-Staaten verbindlich eine bestimmte Anzahl an Asylsuchenden aufnehmen müssen. Dadurch sollten Italien und Griechenland entlastet werden, an...