Sehr geehrte Herren von der Police grand-ducale,
Zwar bin ich der Halter des Fahrzeuges CR4677, dessen Geschwindigkeit am 27.5.2016 am Rond-Point Merl gemessen wurde, aber ich fahre dieses Fahrzeug nicht. Ich bin daher der falsche Adressat des „Avis de constatation no CSA1607690831“.
Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige Bemerkungen zu dem Vorgang zu machen.
Die Geschwindigkeit wurde mit angeblichen 74 km/h gemessen; „zurückgehalten“ wurden 71 km/h. Der Unterschied beruht wohl nicht auf einer „großzügigen“ Remise, sondern darauf, dass eine 100%ige Genauigkeit der Messgeräte sich offensichtlich nicht beweisen lässt (cf. ADAC: zahlreiche Klagen in Deutschland bezüglich der Messgeräte). Somit handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h, die dazu genutzt wird, um dem Bürger 49€ aus der Tasche zu ziehen.
Zum Vergleich: In Deutschland wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 10 km/h außerorts eine Verwarnungsgebühr von 10€ (= ein Fünftel!) erhoben.
Ein eindeutigerer Beweis für die weithin vorgebrachte These, dass es dem Luxemburger Staat überhaupt nicht um die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern um die Erzielung von Einnahmen geht, ist kaum vorstellbar.
Vernünftiger wäre es, eine Karenzzone von 5 km/h vorzusehen, egal ob die Geschwindigkeitsbeschränkung bei 50 km/h, 70 km/h, 90 km/h oder mehr liegt, bevor eine Verwarnungsgebühr verhängt wird. Das würde dem Fahrer erlauben, sich ausschließlich auf die Verkehrssituation zu konzentrieren, anstatt ständig den Tachometer zu beobachten. Wenn ich mich nicht täusche, praktiziert die Polizei bei mobilen Radarkontrollen eine derartige sinnvolle Handhabung.
Wäre ich ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde, so würde ich mich schämen – und ich sage dies als jemand, der in seiner beruflichen Laufbahn auch als Staatsanwalt tätig gewesen ist –, von einem Bürger eine Verwarnungsgebühr von 49€ für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen.
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