Coronavirus / Arbeitszeitbeschränkung für französische Grenzpendler im Homeoffice aufgehoben

Finanzminister Gramegna vereinbart die Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommen mit der französischen Regierung (Foto: Editpress/Julien Garroy)
Französische Grenzpendler können ihre Arbeit fortan im Homeoffice verrichten, ohne dass sie ihr Einkommen in Frankreich versteuern müssten. Die 29-Tage-Regelung, die bislang galt, wurde von beiden Ländern einvernehmlich angesichts der Coronakrise ausgesetzt.
Durch die Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus werden viele französische Grenzgänger in den kommenden Tagen und Wochen mehr Telearbeit leisten müssen. Seit 2018 können Grenzgänger von Frankreich aus bis zu 29 Tage lang zugunsten ihres luxemburgischen Arbeitgebers im Homeoffice arbeiten, ohne dass ihr Gehalt in Frankreich besteuert wird. Ab dem 30. Tag aber müssen die Steuern für die gesamte Heimarbeitszeit rückwirkend in Frankreich abgeführt werden.
Die französischen und luxemburgischen Behörden teilen die Ansicht, dass die derzeitige Corona-Situation einen Fall von höherer Gewalt darstellt. Daher ist die 29-Tage-Frist seit Samstag, dem 14. März 2020 bis auf Weiteres ausgesetzt. Finanzminister Pierre Gramegna (DP) beschreibt die Vereinbarung als „wichtiges Beispiel für die Solidarität zwischen den Nachbarländern und den EU-Mitgliedstaaten angesichts der Covid-19-Pandemie“.