Coronavirus / Reise ins Ungewisse –Was Urlauber jetzt beachten müssen

Das Coronavirus hat viele europäische Länder erreicht. Aufgrund der steigenden Zahl von Infektionen überlegen viele Urlauber, ob sie zu Hause bleiben sollen. Aber ist es möglich, bereits gebuchte Reisen abzusagen, ohne Stornogebühren zu zahlen? Eine Hilfestellung.
Viele Menschen, die sich nicht an den Ferienzeiten des Nachwuchses orientieren müssen, verreisen gerne außerhalb der Saison. Die letzten Wochen des Skiurlaubs in den Alpen sind nur einen Hauch von dem ersten Strandwetter auf den Azoren entfernt. Beim Blick auf das Weltgeschehen und die Coronapandemie mag da manch einem mulmig werden. Sollte man seinen Urlaub absagen? Und wenn ja, wer bezahlt das? Muss ich Stornogebühren entrichten? Erhalte ich mein Geld zurück? Grundsätzlich gilt: Eine einfache Ja/Nein-Antwort gibt es nicht. Jede Reise ist unterschiedlich, jeder Reiseveranstalter sowieso. Trotzdem haben Urlauber gewisse Rechte, die sie kennen sollten.
1. Kann ich meine Pauschalreise stornieren?
Außergewöhnliche Umstände berechtigen zur kostenfreien Stornierung der Reise. Außergewöhnliche Umstände liegen dann vor, wenn ein Außenministerium oder die Weltgesundheitsorganisation WHO eine Reisewarnung für ein Urlaubsziel oder -land herausgegeben haben. Behalten Sie deshalb die Websites dieser Organisationen im Auge. Das luxemburgische Außenministerium verweist auf seiner Internetpräsenz auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts in Deutschland und des französischen und belgischen Außenministeriums.
Prinzipiell können Sie eine Pauschalreise nur dann ohne Gebühren stornieren, wenn die Reisewarnung vor Reisebeginn, aber nach der Buchung ausgegeben wurde. Sie können sich auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt berufen.
Auch eine Umplanung oder der Wegfall von besonderen touristischen Attraktionen auf der Reise kann ein Grund sein, die Reise ohne Zahlung von Gebühren zu stornieren. Das ist allerdings von Reise zu Reise unterschiedlich – kontaktieren Sie in dem Fall Ihren Reiseveranstalter.
Wenn die Pauschalreise vom Reiseveranstalter selbst storniert wurde, haben Sie das Recht auf Erstattung des Reisepreises.
2. Ich bin Individualreisender – welche Rechte habe ich?
Bei einem separat gebuchten Flug und einem separat gebuchten Hotel ist die Stornierung nur auf Kulanz der Fluggesellschaft oder des Hotels möglich. Sie sollten sich sofort mit der Fluggesellschaft oder dem Hotel in Verbindung setzen und die Bedingungen erfragen.
Zurzeit bieten viele Fluggesellschaften die Möglichkeit, Flüge zu stornieren oder umzubuchen, ohne Stornierungsgebühren zu zahlen. Wenn Ihr Flug von der Fluggesellschaft storniert wurde, haben Sie das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder anderweitigen Transport zu Ihrem Reiseziel, wenn Sie trotzdem in dieses Gebiet reisen wollen.
3. Habe ich das Recht, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu verlangen?
Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Fragen Sie im Zweifel beim Europäischen Verbraucherzentrum oder beim Luxemburger Konsumentenschutz ULC nach. Sie erhalten keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaften den Flug 14 Tage vor dem Abflug stornieren – wie es derzeit häufig der Fall ist.
Aber auch außergewöhnliche Umstände wirken in beide Richtungen: Wenn die Reise in ein Risikogebiet geht, sind nicht nur Sie dazu berechtigt, die Reise abzusagen – auch der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft können die Reise stornieren, ohne dass sie Ihnen dafür eine Entschädigung zahlen müssen. Hier ist es allerdings wichtig, den Einzelfall zu prüfen: Die Tatsache, dass sich das Virus über die ganze Welt verbreitet hat, bedeutet jedoch nicht, dass sich die Fluggesellschaft generell für jeden Flugausfall mit dem Coronavirus entschuldigen kann. Wenn die Fluggesellschaft einen Flug aufgrund der Coronakrise „lediglich“ nicht wirtschaftlich durchführen kann, ist dies kein unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand, auf den sich die Airline berufen kann. In diesem Fall hat der Reisende das Recht auf eine Entschädigung.
4. Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Bekomme ich eine Erstattung?
Das hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab. In der Regel zahlen Versicherungen bei unvorhersehbaren Krankheiten, Unfällen oder schweren Verletzungen der versicherten Person. Allein die Befürchtung, krank zu werden – und sei sie noch so verantwortungsvoll und berechtigt –, ist in der Regel nicht durch diese Versicherungen abgedeckt.
Anders sieht es aus bei Reiseausfallversicherungen – auch hier sind natürlich die Vertragsbedingungen zu prüfen, aber es gibt Versicherungen, die auch im Fall höherer Gewalt greifen und die Reisekosten erstatten.
Wie schützt man sich am besten vor einer Ansteckung?
Die Schutzmaßnahmen sind die gleichen wie bei anderen Infektionen der Atemwege: Hände regelmäßig und gründlich waschen, in den Ellbogen oder in ein Papiertaschentuch niesen und das Taschentuch sofort in einem abgedeckten Mülleimer entsorgen, Händeschütteln und Küssen vermeiden, engen Kontakt mit kranken Menschen meiden, zu Hause bleiben, wenn man krank ist, und davon absehen, das Gesicht mit den Händen zu berühren.
Seit dem 2. März ist eine Hotline für die Öffentlichkeit unter der Nummer 8002 8080 in Betrieb.
Menschen mit Symptomen einer Infektion oder solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, sollen nicht zum Arzt oder in die Notaufnahme gehen, sondern die Nummer 8002 8080 (oder im Notfall 112) anrufen.
Das Coronavirus im Steckbrief
– Name: Coronavirus, Covid-19
– Übertragungsweg: Tröpfcheninfektion
– Am meisten betroffene Körperregion: Lungen
– Symptome: trockener Husten, Fieber, Atemnot
– Inkubationszeit: bis zu 14 Tagen
– Gefährlich besonders für ältere Menschen oder Personen, die schon (schwere) gesundheitliche Probleme haben
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Wer jetzt noch urlauben will ist nicht ganz dicht.
Tauchen da tatsächlich noch Leute auf die reisen wollen?
Noch ein fieses Detail zur Reiserücktrittsversicherung: Prinzipiell zahlen die, wenn man selbst krank wird. Viele haben aber eine “Pandemie-Klausel”. Da Corona inzwischen Pandemie-Status hat, zahlen sie wieder nicht …
Quelle: https://rechtecheck.de/flug-gestrichen-ausgefallen-storniert-katastrophe/#corona-stornieren
(Also besser darauf hoffen, dass die Fluggesellschaft absagt …)
Oh, find ich echt gut, das es momentan Menschen gibt die sich Sorgen machen wohin es gerade in den Urlaub gehen soll… Wer jetzt verreist, sollte jegliche Versorgung im Krankheitsfall selber zahlen müssen. Coronatourismus… tolle neue neue Reiseidee. Wuhan ist gerade günstig…