Coronavirus / Der Sonderurlaub für Eltern im Detail erklärt

Auf der Website der CNS kann das Antragsformular für den Familienurlaub heruntergeladen werden (Foto: Editpress/François Aussems)
Durch die Schließung der Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten in Luxemburg sind Eltern gezwungen, zu Hause zu bleiben und sich um ihre Kinder zu kümmern – zumindest um jene, die jünger sind als 13 Jahre. Die Regierung hat deswegen die Möglichkeit eines Sonderurlaubs geschaffen. Das Tageblatt erklärt die Prozedur im Detail.
Um die Verbreitung des Coronavirus zu begrenzen, werden ab Montag die Bildungseinrichtungen des Landes für mindestens zwei Wochen schließen. Die Regierung hat ein spezielles Formular für Eltern entwickelt, die ihr(e) Kind(er) unter 13 Jahren im Rahmen des „gesetzlichen Familienurlaubs“ betreuen müssen.
Der Familienurlaub kann von einem Elternteil eines betroffenen Kindes in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gibt. Es ist wichtig, zu verhindern, dass eine schutzbedürftige Person die Aufsicht für ein Kind übernimmt – es können also nicht Oma und Opa einspringen, damit die Eltern weiterarbeiten können.
Falls erforderlich, können die Eltern sich den Urlaub allerdings teilen. In dem Fall muss jeder Elternteil ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular einreichen. Wenn beide Eltern erwerbstätig sind und ein Elternteil in der aktuellen Situation eine strategisch wichtige Tätigkeit ausübt (z.B. im Gesundheitsdienst), wird empfohlen, dass der Familienurlaub von dem anderen Elternteil genommen wird.
Wie lange der Familienurlaub dauern wird, legt die luxemburgische Regierung fest. Falls die Schulen länger als zwei Wochen geschlossen bleiben, ist es also durchaus möglich, dass der Familienurlaub ebenfalls verlängert wird.
Wie beantrage ich den Familienurlaub?
Ein Elternteil, der Familienurlaub nimmt, muss seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich mündlich oder schriftlich darüber informieren. Danach muss das Formular ausgefüllt werden. Schließlich muss das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die „Caisse nationale de santé“ (CNS) und an den Arbeitgeber geschickt werden.
Das Formular muss per Post an die CNS geschickt werden:
CNS
Indemnités pécuniaires
L-2980 Luxembourg
Das Formular kann hier (auf Französisch) heruntergeladen werden.
Wer wird von der Maßnahme erfasst?
Ein Elternteil, der in Luxemburg sozialversichert ist und eines oder mehrere Kinder unter 13 Jahren hat, welche(s) von der vorübergehenden Schließung der Schulen betroffen sind/ist.
Können beide Elternteile den Familienurlaub gleichzeitig nutzen?
Nein, nur ein Elternteil kann es zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzen. Die Eltern können sich allerdings mit dem Urlaub abwechseln.
Auf dem Formular steht kein Anfangs- oder Enddatum. Wie lange dauert der Urlaub?
Es ist nicht notwendig, ein Anfangs- und ein Enddatum auf dem Formular anzugeben. Die Daten müssen nur dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber wird die tatsächliche Anzahl der Urlaubstage an die Sozialversicherung weiterleiten.
Kann der Arbeitgeber den Familienurlaub ablehnen?
Nein. Wenn das rechtliche Verfahren vom Elternteil eingehalten wurde, kann der Arbeitgeber den Familienurlaub nicht verweigern. Der Antrag ist gleichbedeutend mit einem ärztlichen Attest in Bezug auf den Arbeitgeber und die CNS.
Gilt der Familienurlaub auch für einen Elternteil, der in einem anderen Land als Luxemburg wohnt, aber in Luxemburg sozialversichert ist?
Ja, wenn der Elternteil in Luxemburg arbeitet und das Kind im Ausland zur Schule geht, kann der Elternteil den Urlaub aus familiären Gründen nutzen – vorausgesetzt, die Schulen des Wohnsitzlandes schließen ebenfalls.
Das Verfahren ist für den Elternteil dasselbe: den Arbeitgeber informieren und das ausgefüllte Formular an die CNS und den Arbeitgeber schicken.
Ich bin ein Arbeitgeber. Wie mache ich das?
Das Verfahren ist dasselbe wie bei jedem Antrag auf Urlaub aus familiären Gründen. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber informieren und dann das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular senden. Der Antrag ist gleichbedeutend mit einem ärztlichen Attest im Sinne der Artikel L.234-53 und L.234-54 des Arbeitsgesetzes in Bezug auf den Arbeitgeber und die CNS. Es ist also wie eine Krankschreibung.
Alles gut aber wenn der Chef sagt man muss arbeiten was macht man dann ich bin alleinerziehend mit drei Kindern wo ein schwerbehindert ist
Es steht ja da dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht ablehnen darf…
Wie ist das mit dem urlaub
Wenn man nicht verheiratet ist .
Einer arbeitet in lux und einer in deutschland
@Claude mehlen
“Alles gut aber wenn der Chef sagt man muss arbeiten was macht man dann ich bin alleinerziehend mit drei Kindern wo ein schwerbehindert ist”
Entscheiden Sie sich zwischen Ihrem Leben und Ihrem Job.
Jobs kriegt man immer, Leben ist da etwas schwerer zu bekommen.
Alles ok so. Altersheime zu, ein Elternteil zuhause. Nur wo bleiben die Masken? Im öffentlichen Transport wäre es sehr angebracht.
Was ist mit 18 Tagen, welche man insgesamt innerhalb von 10 Jahren (also zwischen 4 Jahre alt und 13 Jahre alt) nehmen darf? Wird diese Zahl erhöht?
Oder verbraucht man jetzt, und dann wird’s abgesagt?
@Aleksandr Rakintsev
“Was ist mit 18 Tagen, welche man insgesamt innerhalb von 10 Jahren (also zwischen 4 Jahre alt und 13 Jahre alt) nehmen darf? Wird diese Zahl erhöht?”
Haben sie Angst, dass sie sterben und den Ihnen zustehenden Urlaub nicht genommen haben?
Oder haben Sie angst NICHT zu sterben und sie haben dann weniger Urlaub um in Krisengebiete zu reisen?
Fazit:
D’Lëtzebuerger stierwe léiwer wéi 3 Deeg onbezuelte Congé huelen.
Schlëmm, awer hei am Land schingt nëmmen de Goss ze zielen.
Hallo wenn das ganze jetzt länger dauert sagen wir Mal 3 Wochen aufwärts bekommt der Elternteil den trotzdem Lohn?