JustizWiwinius kritisiert, dass Staatschef auch vorgeschlagene Magistrate ablehnen kann 

Justiz / Wiwinius kritisiert, dass Staatschef auch vorgeschlagene Magistrate ablehnen kann 
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Der Präsident der „Cour supérieure“, Jean-Claude Wiwinius, äußerte sich am Mittwoch bei RTL über den „Avis“ des Staatsrates zur Unabhängigkeit der Justiz. Er zeigt sich zufrieden mit den Kritikpunkten, die der Staatsrat vorträgt.

Der Staatsrat hat seinen „Avis“ zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Präsident der „Cour supérieure“, Jean-Claude Wiwinius, äußerte sich bei RTL darüber und ist mit der Kritik des Staatsrates einverstanden.

Wichtigster Punkt ist ganz klar die Ernennung der Magistrate. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass der „Conseil de la Justice“ den höchsten Richter vorschlagen kann und anschließend der Staatschef ihn nominieren muss. Dieser kann den Kandidaten genauso gut ablehnen, muss allerdings einen Grund dafür nennen. Das geht Wiwinius zu weit. Auch der Staatsrat kritisiert diesen Punkt in seinem „Avis“. „Das bedeutet konkret, dass der Justizminister nicht denjenigen Kandidaten nehmen muss, den wir vorschlagen. Und das kann dann so weitergehen – wir schlagen einen neuen vor und der wird wieder abgelehnt. Das geht in unseren Augen nicht“, sagt Wiwinius im RTL-Interview. 

Ein anderer Punkt, der im „Avis“ kritisiert wird, ist die Zusammenstellung des „Conseil de la Justice“. „Dieser besteht aus neun Personen, sechs davon sind Magistrate und drei aus der sogenannten Zivilgesellschaft.“ Wiwinius will genauer definiert haben, was mit Personen „aus der Zivilgesellschaft“ gemeint sei. 

Der Präsident findet auch, dass der ganze Punkt über die „Procédure disciplinaire“ gestrichen werden soll. Hierfür müsse ein eigenes neues Gesetz her.

Undine
12. März 2020 - 0.31

Natürlich kann er ablehnen, sonst wäre es wohl kaum ein 'Vorschlag' sondern ein Befehl.