Seit Donnerstag muss sich ein heute 41-Jähriger vor Gericht verantworten. Er soll im Juli 2018 seine vier Jahre ältere Lebensgefährtin durch Erwürgen getötet haben. Die Frau wohnte damals mit ihrer 15-jährigen Tochter in einer Sozialwohnung in Schifflingen.
Während des Prozesses wurde unter anderem auf die schwierigen Lebensumstände des Angeklagten und des Opfers sowie auf ein ambivalentes Liebesverhältnis mit extremen Höhen und Tiefen hingewiesen. Eine Persönlichkeitsstörung des Mannes stellten die Experten indes nicht fest und halten den Beschuldigten deshalb für schuld- und straffähig.
Dem Verteidiger gelang es denn auch nur unwesentlich, das angebliche psychiatrisch labile Krankheitsbild des Opfers zur Entlastung seines Mandanten zu nutzen. Der Angeklagte selbst erinnert sich heute scheinbar nicht mehr an die Tat.
Der Vertreter der öffentlichen Anklage forderte am Freitag 30 Jahre Haft. Das Urteil wird am 2. April verkündet.
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