Anerkannte Flüchtlinge in LuxemburgMenschenrechtskommission sieht Nachholbedarf bei Familienzusammenführung

Anerkannte Flüchtlinge in Luxemburg / Menschenrechtskommission sieht Nachholbedarf bei Familienzusammenführung
Nur selten gelingt der ganzen Familie die Flucht in ein sicheres Land. Manche Flüchtlinge werden auf der schwierigen Reise von ihren Liebsten getrennt, andere mussten ihre Familie in der Krisenregion zurücklassen. Foto: AFP/Bulent Kilic

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Die Haltung der Luxemburger Regierung gegenüber von Flüchtlingen sei exemplarisch, sagt der Präsident der luxemburgischen Menschenrechtskommission, Gilbert Pregno. Insbesondere bei der Familienzusammenführung aber gebe es noch Luft nach oben. 15 Empfehlungen sollen den Behörden nun dabei helfen, die Wiedervereinigung von Flüchtlingen mit ihren Liebsten zu erleichtern.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie, unterstreicht Gilbert Pregno von der Luxemburger „Commission consultative des droits de l’homme“ (CCDH). Dies gelte auch für anerkannte Flüchtlinge, die ihre Angehörigen nicht selten überhastet in Krisenregionen zurücklassen mussten, ohne sie in Sicherheit wähnen zu können. Demnach ist es auch kaum verwunderlich, dass sich viele Betroffenen nach der offiziellen Anerkennung ihres Asylantrags an erster Stelle darum bemühen, ihre Familie wieder zusammenzuführen.

„Die Haltung der Regierung gegenüber von Flüchtlingen ist exemplarisch, insbesondere im Vergleich mit anderen Ländern“, sagt Gilbert Pregno. Dies sei auch bei Familienzusammenführungen der Fall. So seien auf diesem Weg in den letzten fünf Jahren 1.400 Menschen nach Luxemburg gekommen. „Eine vergleichsweise niedrige Zahl“, meint der Präsident der Luxemburger Menschenrechtskommission.

„Wir können kaum von den Betroffenen erwarten, in die Krisengebiete zu reisen oder sich woanders niederzulassen, um ihre Familie wieder zu vereinen. Deshalb ist es unerlässlich, diesen Menschen eine rasche und wirksame Zusammenführung zu ermöglichen“, betont CCDH-Präsident Pregno. Eine heile Familienwelt erleichtere die Integration dieser Menschen und helfe bei der Aufarbeitung einer mitunter verstörenden Vergangenheit.

Finanzielle Hürden

Die CCDH hat 15 Empfehlungen ausgearbeitet, die anerkannten Flüchtlingen im Großherzogtum die Familienzusammenführung erleichtern sollen. Diese werde in vielen Fällen noch von legalen und praktischen Hürden erschwert. So müssen Betroffene etwa ihren Antrag auf Zusammenführung binnen den ersten drei Monaten nach Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus stellen. Viele Menschen verfügen zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht über die nötigen finanziellen Mittel, um die hohen Kosten des Antrags übernehmen zu können. In dieser Hinsicht empfiehlt die CCDH, die Frist abzuschaffen oder Betroffenen die Möglichkeit zu lassen, den Antrag einzuleiten, um ihn dann zu einem späteren Zeitpunkt abschließen zu können.

Die Menschenrechtskommission stößt sich auch an der gesetzlichen Definition einer Familie oder einer eingetragenen Partnerschaft. Diese Richtlinien seien zu restriktiv, berücksichtigen sie doch viele Besonderheiten gar nicht. Pregno erinnert beispielsweise an die vielen Mitglieder der LGBTQ-Gemeinschaft, die ihre Heimat wegen ihrer sexuellen Orientierung verlassen mussten. Deren Partner werden im Herkunftsland ebenfalls verfolgt und nicht anerkannt, sodass eine Heirat oder eingetragene Partnerschaft de facto unmöglich sei. Auch seien viele Kinder im Erwachsenenalter immer noch von ihren Eltern oder Geschwistern abhängig, sei es nun finanziell, legal oder emotional. „Wir empfehlen der Regierung, den vielen Besonderheiten familiärer Beziehungen Rechnung zu tragen und das Konzept der familiären Abhängigkeit zu erweitern“, so Pregno.

Vor allem bei unbegleiteten Minderjährigen müsse die Regierung eine größere Flexibilität an den Tag legen, um eine Zusammenführung mit deren Eltern zu ermöglichen, unterstreicht der Präsident der Menschenrechtskommission. Eine gewisse Unterstützung beim Aufspüren der Familienmitglieder sei ebenfalls begrüßenswert, und das nicht nur in beratender, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Eine Zusammenführung koste mehrere Tausend Euro, so Pregno. Eine Summe, die sich viele Flüchtlinge zunächst nicht leisten könnten. „Denkbar wäre eine Art finanzielle Unterstützung, die in Raten wieder abgezahlt werden kann“, empfiehlt die CCDH.

Nach der Zusammenführung seien die Familienmitglieder vom Antragsteller abhängig. Was mögliche Opfer häuslicher Gewalt davon abbringen könnte, Hilfe zu beantragen und die Behörden einzuschalten. In dieser Hinsicht fordert die Menschenrechtskommission, dass jedes einzelne Familienmitglied einen eigenen Asylstatus erhält. Damit soll der Schutz jedes Einzelnen gewährleistet werden.

Carlo
3. März 2020 - 8.33

Keint dir w.e.g. eng Keier een Thema zur Immigratioun korrekt rechercheieren an net einfach blann dei falsch Commentairen vun enger privater Organisatioun kopeieren? z.Bsp.: Soubaal ee mineur non accompagné hei am Land eng Asyl demande stellt, gett a Kooperatioun mat OIM eng Missioun gestart fir dem mineur seng Elteren op Basis vu sengen déclaratiounen ze erforschen a Kontakt mat hinnen opzehuelen. Daat hätt dir erausfonnt wann dir 5 Minute Recherche zu dem Thema gemach hätt. Virwat de CCDH elo gär Suen hätt erschleisst sech mir net? Wellen se elo d'OIM ersetzen?