Aufruf der VeterinärinspektionHalter exotischer Tiere in Luxemburg müssen Genehmigung beantragen

Aufruf der Veterinärinspektion / Halter exotischer Tiere in Luxemburg müssen Genehmigung beantragen
Schlangen sind in Luxemburg durchaus als Haustiere erlaubt. Allerdings gelten Einschränkungen: Das Tier darf nicht giftig sein und drei Meter Länge nicht überschreiten. Andernfalls ist eine Genehmigung erforderlich. Foto: Caroline Bock/dpa

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Hund, Katze und Hamster sind gern gesehene Gäste in den Luxemburger Stuben. Manche mögen es aber exotischer und lieben Schlangen, Spinnen oder Warane. Auch das ist möglich, vorausgesetzt, man hat die nötige Genehmigung.

Es gibt nichts, was es nicht gibt, lautet ein bekanntes Sprichwort. Vor allem Menschen mit dem nötigen Kleingeld können sich im Zeitalter digitaler Marktplätze im Netz so ziemlich alles besorgen, was das Herz begehrt. Das gilt natürlich auch für Tiere. Ein Krokodil im hauseigenen Tümpel? Oder ein Löwe im Garten? Das geht auch in Luxemburg. Zumindest auf dem Papier.

Theoretisch können sich die Menschen im Großherzogtum exotische Lebewesen als Haustiere zulegen. Einfach ist das allerdings nicht. Ganz im Gegenteil: Das neue Tierschutzgesetz sieht äußerst strenge Auflagen für die Haltung von Lebewesen vor, die nicht auf den sogenannten positiven Listen stehen. „Sollte sich jemand etwa eine Klapperschlange anschaffen, so muss diese Person einen Antrag beim Landwirtschaftsministerium stellen“, erklärt Dr. Félix Wildschutz von der Luxemburger Veterinärinspektion.

Insgesamt wurden im Juni 2018 drei Listen im neuen Tierschutzgesetz festgehalten, darunter eine Auflistung von Tieren, die für Zirkushaltung erlaubt sind. So dürfen Unternehmen mit Löwen oder Elefanten seit knapp zwei Jahren nicht mehr in Luxemburg auftreten. Erlaubt sind nur noch Kunststücke mit Haus- oder Nutztieren. Und diese sind wiederum auf der ersten Liste festgehalten. „Dabei handelt es sich um die uns bekannten Lebewesen wie Hunde, Katzen oder Hamster, die gemeinhin als Haustiere gelten“, erklärt der Leiter der Veterinärinspektion.

Auf der zweiten Liste stehen ungiftige Amphibien, Reptilien, Fische und Insekten, die ebenfalls in die Kategorie der Haustiere fallen. Etwa Ziervögel, Arthropoden (Gliederfüßer) wie Spinnen oder Krebse, Honigbienen, Amphibien wie Frösche oder Lurche sowie Reptilien, die eine gewisse Größe nicht überschreiten. „Zum Beispiel Schlangen, die nicht länger als drei Meter sind, oder Warane unter einem Meter“, so der Experte. Vorausgesetzt, es handelt sich um ungiftige Tiere. Für die Haltung von Lebewesen auf diesen zwei „positiven Listen“ müssten denn auch keine weiteren Schritte eingeleitet werden.

Will sich jemand allerdings ein Tier zulegen, das nicht auf den positiven Listen steht, muss eine Genehmigung beantragt werden. Das Landwirtschaftsministerium leitet die entsprechende Bitte an die Veterinärinspektion weiter. Diese wird sich den Antragsteller dann genauer ansehen: „Um welches Tier handelt es sich? Hat der Antragsteller die nötigen Einrichtungen, in denen das Tier artgerecht gehalten werden kann? Hat er Erfahrung im Umgang mit diesen Tieren? Besteht eine Gefahr für die Umwelt? Alles Fragen, die wir zu klären versuchen“, unterstreicht Dr. Wildschutz. „Uns liegt in allererster Linie das Wohlbefinden des Tieres am Herzen. Außerdem prüfen wir, ob vom Tier und seiner Haltung keine Gefahr für andere ausgeht. Ist das sichergestellt, steht einer Genehmigung nichts mehr im Weg.“

Behörden wollen nachsichtig sein

Nun seien Tiere wie Löwen, Bären oder Elefanten in Luxemburg ganz sicher nicht an der Tagesordnung. „Allerdings ist heute nichts mehr unmöglich“, stellt der Veterinärmediziner fest. Vor allem das Internet eröffne ganz neue Möglichkeiten. Den Behörden seien durchaus Personen bekannt, die exotische Tiere zu Hause halten. „Dabei handelt es sich aber um gewissenhafte Halter, die sämtliche Auflagen respektieren“, so Wildschuütz. An spezialisierten Tierärzten mangele es auch nicht im Großherzogtum.

In erster Linie wolle man mit dem Gesetz aber Menschen ansprechen, die giftige Schlangen und andere Tiere halten wollen, die von der zweiten Liste ausgeschlossen wurden. Diesen Personen wollen die Verantwortlichen ans Herz legen, die Regeln zu befolgen und eine Genehmigung zu beantragen. Auf der anderen Seite ist den Behörden aber auch durchaus bewusst, dass es in Luxemburg Tierhalter gibt, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes im Juni 2018 giftige Schlangen oder ähnliche Tiere zu Hause hielten. „Diesen Menschen wollen wir die Tiere natürlich nicht wegnehmen“, betont Dr. Wildschutz.

So war im neuen Tierschutzgesetz eine Übergangsperiode von drei Monaten vorgesehen, in denen betroffene Tierhalter die entsprechenden Schritte nachholen und die nötige Genehmigung im Nachhinein beantragen konnten. „Allerdings ist uns aufgefallen, dass fast keine Anträge eingereicht wurden. Dabei wissen wir, dass es durchaus Menschen mit giftigen Schlangen daheim gibt“, so der Leiter der Veterinärinspektion.

Deshalb erneuern die Behörden ihren Aufruf und bitten Betroffene, die nötigen Schritte einzuleiten. „Normalerweise sollte man die Gesetze kennen. In diesem Fall aber wollen wir Nachsicht walten lassen“, betont Dr. Wildschutz. Kann der Halter nachweisen, dass das Tier bereits vor dem 28. Juni 2018 in seinem Besitz war, wird die entsprechende Genehmigung auch erteilt. Wer keine Rechnung für den Kauf des Tieres mehr besitzt, braucht auch nicht zu verzweifeln: „Ein Attest eines Tierarztes, der das Tier bereits vor dem Stichdatum behandelt hat, reicht“, meint der Tiermediziner.

„Wenn alles stimmt, darf das Tier auch bei seinem Besitzer bleiben“, fährt Dr. Wildschutz fort. Es gehe den Behörden nur darum, einen gewissen Überblick darüber zu haben, welche exotischen Tiere im Land gehalten werden. Es komme ja immer wieder vor, dass Tiere ausbüxen: „Werden sie gefunden, können wir nachvollziehen, welche Halter in der Gegend wohnen, und das Tier wohlbehütet nach Hause bringen.“

Mehr Informationen zum neuen Tierschutzgesetz und den Ausnahmegenehmigungen unter www.deiereschutzgesetz.lu.

stark
19. Februar 2020 - 12.32

D'Spannen an d'Schlaange billen net, kee Noper kritt eppes mat wa keng ugeet, ech gleewe kaum, dass dat do iergend eng Auswierkung op d'Leit huet.