Die Richter betonten, die Plattform sei im Wesentlichen ein Instrument für die Präsentation von Unterkünften und zur Suche danach. Daher könne der Service nicht als eine bloße Ergänzung einer Gesamtdienstleistung der Beherbergung angesehen werden. Zudem sei ein solcher Vermittlungsdienst nicht unverzichtbar, da Mietern und Vermietern hierzu zahlreiche andere Kontaktwege offenstünden. Darüber hinaus gebe es keine Hinweise darauf, dass Airbnb die Preise festlegen oder deckeln würde.
Laut Südkorea liefert Nordkorea an Russland Munition für Hilfe bei Satellitentechnologie
Meine Oma hat nach Opas Tod, seit 30 Jahren Zimmer vermietet, mit einem Schild im Vorgarten. AirBnB _ist_ dieses Schild im 21. Jahrhundert.