Editorial / Wie Luxemburg in die eigene Steuerfalle tappte
Immobilienentwickler machen ordentlich Gewinn. Dass dieser nicht versteuert werden könnte, ist inakzeptabel. (Foto: Editpress)
Steuerhinterziehung ist einfach. Sie ist illegal. Wird man erwischt, wird man bestraft. Steueroptimierung ist komplex. Sie ergibt sich selten aus einer isolierten Steuerlücke, sondern meist aus dem Zusammenspiel unterschiedlicher Regeln. Bei internationalen Konstrukten spielt Luxemburg bei der Steueroptimierung oft in der ersten Liga. Immer nach dem Prinzip: Irgendwas bleibt schon für uns hängen, der Rest ist nicht so wichtig.
Doch Luxemburg tappt auch immer wieder in die selbst gestellten Fallen. So haben über die letzten Jahre die größten Immobilienentwickler des Landes die Vorteile der für den Finanzplatz geschaffenen spezialisierten Investmentfonds (FIS) in Kombination mit den luxemburgischen Regeln zur Besteuerung von Kapitaleinkommen in Luxemburg entdeckt – und hemmungslos genutzt.
Ein FIS ist ein nur leicht regulierter Investmentfonds. Als solcher wird er nicht auf seine Gewinne besteuert. Dies ist nicht ungewöhnlich. Die Besteuerung soll auf Ebene der Aktionäre erfolgen. Doch in Luxemburg ist die Besteuerung von Kapitaleinkommen in der Zeit stehen geblieben: Gewinne auf Aktieninvestitionen werden nur besteuert, wenn die Wertpapiere innerhalb von weniger als sechs Monaten wieder verkauft werden. Dann gilt es als Spekulation, ansonsten ist es steuerfrei. Größere Aktienvermögen sollen über eine Zusatzregel erfasst werden: Hält ein Steuerzahler mehr als zehn Prozent einer Gesellschaft, wird der Gewinn beim Verkauf der Aktien immer besteuert.
Für Steueroptimierer stellt sich demnach die Frage: Wie kann ich unter die Zehn-Prozent-Schwelle rutschen, ohne aber die Kontrolle über mein Vermögen zu verlieren? Die Antwort liefert der FIS. Einerseits handelt es sich um eine einzige Aktiengesellschaft. Andererseits erlaubt eine Spezialität des Finanzplatzes, das Dachfondsprinzip, innerhalb dieser Struktur weitgehend unabhängig geführte Unterfonds zu schaffen. So kann man zwar weniger als ein Zehntel an einer Gesellschaft halten und dennoch die Kontrolle über seine Investitionen erhalten. Genau diese Möglichkeiten bieten die großen Immobilienfonds Olos, Pharos und Cluster der Immobilienentwickler Becca, Lux und Giorgetti kleineren Fischen im Haifischbecken der Immobilienwelt an, um ihre Grundstücke in Goldmünzen zu verwandeln. Am Ende fließen die Gewinne steuerfrei – völlig legal.
Dabei ist der FIS nur ein Beispiel für das grundlegende Problem, dass die Gesetzgebung bei der Besteuerung von Kapitaleinkommen, im Gegensatz zu jener der Besteuerung von Löhnen und Gehältern, ganz bewusst nicht weiterentwickelt wurde. Während in den Nachbarländern nach und nach alle Gewinne auf Wertpapiergeschäfte systematisch in die Steuerbemessungsgrundlage aufgenommen wurden, hat man in Luxemburg – im Namen der Interessen des Finanzplatzes – gerade mal eine Quellensteuer auf Zinseinkommen eingeführt.
Wenn man demnach von Steuerreform und Steuergerechtigkeit spricht, gehört eine angepasste Besteuerung der Kapitaleinkommen ins erste Kapitel – was auch das längste sein sollte.









Die Immobilienentwickler Becca, Lux und Giorgetti sind aber auch Sponsoren der großen Regierung’s Parteien im Lande, also für diese Immobilienhaie ist es ein ROI wenn sie im Gegenzug eben einen lückenhafte Steuergesetzgebung zum Dank erhalten, nur die anderen, einfachen Steuerzahler die haben das Nachsehen die müssen bis zum letzten Euro gebeutelt werden durch Gramegna’ s Schergen…
„…. gerade mal eine Quellensteuer auf Zinseinkommen eingeführt.“
und das natürlich nur für die Lux-Résidents!
Ende 2016, als alle im Weihnachtsstress waren, erhöhte die Gambia Regierung die Quellensteuer in einer Nacht- und Nebelaktion von 10% auf 20%. Dies traf die eher kleinen Sparer, deren Ersparnisse auf dem Sparbuch- oder konto liegen, während die Reichen dieses Landes und dieser Welt in ganz tolle steueroptimierte Produkte anlegen. Dieses Modell könnte man noch mit „Arbeitsplätze erhalten“ „0,1% taxe d‘abonnement“ usw schönreden, aber dann bitte nicht so kleinlich und auch die Zinsen auf das Gesparte (vom bereits versteuerten Gehalt!!) der Einheimischen steuerfrei auszahlen.
In meinem Kommentar ist mir ein Fehler unterlaufen; die taxe d‘abonnement für die im Editorial beschriebenen Fonds, die vom Staat erhoben wird, ist
0,01% (und nicht 0,1%)
Bei Fonds die vom Normalverbraucher gekauft werden beträgt sie jedoch 0.05%.