Cybercrimes sind nicht als Strafbestand im Luxemburger Strafgesetzbuch vorgesehen. Das verhindert zwar nicht, dass Phishing, Scams und andere Netzbetrügereien strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings offenbart es eine Gesetzeslücke, die den Opfern zumindest symbolisch das Gefühl gibt, im Regen stehen gelassen zu werden.
Cyberkriminalität ist ein breites, extrem komplexes Feld. Das ist auch einer der Gründe, weshalb sich die Gesetzgeber so schwertun mit einer juristischen Definition. Der Interpretationsspielraum ist groß: Die Taten reichen von Betrugsmaschen über Erpressung und Diebstahl bis hin zur Vortäuschung falscher Identitäten – mit dem Ziel, das Opfer finanziell und emotional auszunehmen. Die gängigsten Begriffe, wie Scams, Phishing oder Hacking, sind den meisten Bürgern bekannt. Nur lassen sich findige Täter immer ausgefallenere Maschen einfallen, um Opfer um ihr Geld zu bringen.
Umso tiefer ist der Fall, wenn die Betroffenen merken, dass sie Opfer eines perfiden Spiels geworden sind. Der finanzielle Verlust – auch wenn er noch so hoch ist – ist meist nur zweitrangig. In erster Linie ist es die Scham, die viele Opfer um den Schlaf bringt. Sie sind geniert, fühlen sich bloßgestellt und zweifeln an ihren Menschenkenntnissen. Von Schuldgefühlen geplagt, sehen viele Betroffene sogar davon ab, die Justiz einzuschalten.
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