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RechtsstaatsberichtBrüssel rügt Ungarn und Polen – und lobt Luxemburg

Rechtsstaatsbericht / Brüssel rügt Ungarn und Polen – und lobt Luxemburg
Ungarns Regierungschef Viktor Orban (2.v.r.) im Gespräch mit Bulgariens Premierminister Kiril Petkow (l.) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Der Ungar wird von der Kommissionschefin verschont Foto: AFP/Ludovic Marin

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Die EU-Kommission macht sich Sorgen um den Rechtsstaat in Ungarn und Polen. Demgegenüber erntet Luxemburg Lob für Reformen. Dies geht aus dem neuen Rechtsstaats-Bericht hervor, den die Behörde am Mittwoch bei einer Sondersitzung in Luxemburg veröffentlicht hat. Doch konkrete Maßnahmen gegen Justizwillkür, Korruption oder die Gängelung der Medien in den beiden erstgenannten Ländern lassen die Kommissare vermissen.

Luxemburg wird für die Unabhängigkeit der Justiz und eingeleitete Reformen gelobt. Auch ein Gesetzentwurf zur Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien wird positiv hervorgehoben. Allerdings macht sich die Kommission Sorgen, weil die Bürger bei der Gesetzgebung nicht genug einbezogen würden. Eine Verfassungsreform könne dies jedoch ändern, heißt es in dem 32-seitigen Bericht.

In Ungarn rügt die EU-Behörde „hochrangige Korruptionsfälle“, die nicht oder nur unzureichend verfolgt würden. Unabhängige Kontrollmechanismen reichten weiter nicht aus, um Korruption aufzudecken. Die Rede ist von „einem Umfeld, in dem die Risiken von Klientelismus, Günstlings- und Vetternwirtschaft in der hochrangigen öffentlichen Verwaltung nicht angegangen werden“.

In Polen prangert die Kommission erneut staatliche Eingriffe in die Justiz an. Dies hielt Behördenchefin Ursula von der Leyen aber nicht davon ab, bei einem Besuch in Warschau die Auszahlung von EU-Geldern anzukündigen.

Widersprüchlich fällt auch das Urteil zu Deutschland aus. Einerseits stellt die Kommission dem deutschen Rechtsstaat ein gutes Zeugnis aus. Die Unabhängigkeit der Justiz werde als sehr hoch wahrgenommen, heißt es in dem Bericht. Der Streit um das Bundesverfassungsgericht, das am Primat des EU-Rechts gerüttelt hatte, scheint vergessen. Andererseits rügt die Behörde, dass deutsche Richter nicht genug bezahlt würden. Mit Blick auf bevorstehende Pensionierungen gehe es auch um die Attraktivität des Berufs. Verbesserungsbedarf sieht die EU-Kommission zudem beim Wechsel von Politikern, etwa in die Wirtschaft. Die sogenannte Abkühlphase müsse länger sein.

Diese Empfehlung ist pikant – denn Brüssel hat selbst ein Problem mit dem Lobbyismus und der Abkühlphase. So wurde gerade enthüllt, dass die ehemalige EU-Kommissarin Neelie Kroes kurz nach ihrem Ausscheiden aus der EU-Behörde für den amerikanischen Uber-Konzern tätig wurde. Beschwerden aus dem Europaparlament hat von der Leyen ignoriert.

Bericht als präventive Maßnahme

Entsprechend harsch fällt die Reaktion der Abgeordneten aus. „Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss endlich handeln. Wir werden das Rechtsstaatsproblem in der EU nicht lösen, wenn Ursula von der Leyen nur Berichte schreibt“, mahnt der grüne Europaabgeordnete Daniel Freund. Bei Verstößen müsse es Finanz-Sanktionen geben.

„Die Zeit ist mehr als reif für Konsequenzen“, meint auch Moritz Körner von der liberalen Renew. Der Bericht zu Ungarn sei vernichtend. „Ob Justizwesen, Korruption oder Medienfreiheit – der ungarische Rechtsstaat ist kaputt.“ Die EU-Mittel an Ungarn müssten sofort zurückgehalten werden, um auf die systemische Korruption zu reagieren.

Die EU-Kommission sieht ihren Bericht jedoch nur als präventive Maßnahme. Sie will mit Regierungschef Viktor Orban reden, bevor sie ihre Gangart verschärft. Von der Leyen war mit Orbans Stimme in ihr Brüsseler Amt gewählt worden. Kritiker vermuten, dass sie sich bereits für eine zweite Amtszeit warm läuft und Orban deshalb schont.

Empfehlungen der EU-Kommission an Luxemburg

Im Rahmen des nationalen Kapitels des Rechtsstaatsberichts betreffend Luxemburg hat die EU-Kommission folgende Empfehlungen festgehalten:
– Fortsetzung des Prozesses zur Annahme der Reform der Befugnisse des künftigen Rates für das Justizwesen;
– Fortsetzung des Prozesses zur Annahme der Reform zur Erleichterung des Zugangs zu Prozesskostenhilfe;
– Weitere Umsetzung und Bewertung der neuen Rechtsvorschriften zur Lobbyarbeit im Parlament, einschließlich der Transparenzregister;
– Sicherstellung angemessener Ressourcen für die Staatsanwaltschaften, die sich mit wirtschaftlicher und Finanzkriminalität befassen;
– Verkürzung der Bearbeitungszeit von Anträgen auf Offenlegung amtlicher Dokumente unter Berücksichtigung europäischer Normen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten;
– Verbesserung des legislativen Entscheidungsprozesses, indem den Interessenträgern umfassendere Möglichkeiten geboten werden, an öffentlichen Konsultationen teilzunehmen.