Grenzüberschreitende Kriminalität steht im Visier des neuen Abkommens zwischen Luxemburg und Frankreich. Konkret geht es um Verfolgungsfahrten bei „flagranten Delikten“. Bisher durften die Polizisten mutmaßliche Verbrecher nur bis zu zehn Kilometer auf dem Gebiet des jeweiligen Partnerlandes verfolgen. Diese Grenze wird nun aufgehoben. Der entsprechende Vertrag wurde an diesem Montag von Luxemburgs Minister für Innere Sicherheit, Henri Kox, und dem Innenminister Frankreichs, Gérald Darmanin, unterschrieben.
Einfach so dürfen die Polizisten die Grenzen natürlich nicht überschreiten – sie müssen das jeweils andere Land spätestens bei der Grenzüberschreitung über die Situation informieren und die Verfolgung soll dann in enger Koordination mit den Partnerbehörden passieren.
Ein Schlag ins Gesicht der Verbrecher.