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EditorialKaltes Behördenherz: Luxemburger dürfen keine Ukraine-Flüchtlinge sein

Editorial / Kaltes Behördenherz: Luxemburger dürfen keine Ukraine-Flüchtlinge sein
Daniel Porcedda und Veronika Basok im Schutzkeller ihres Hauses – kurz vor ihrer Hals-über-Kopf-Flucht aus der Ukraine nach Luxemburg Foto: DpVb

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Putins Krieg treibt ein Ehepaar zur Flucht aus der Ukraine. In Luxemburg werden sie jedoch nicht als Flüchtlinge anerkannt. Problem dürfte ihre Staatsangehörigkeit sein. Ein Kommentar über vermeintlich kaltherzige und blinde Bürokratie.

Veronika und ihr Mann bauen sich in der ukrainischen Hauptstadt Kiew eine Existenz auf. Veronika ist Ukrainerin. Durch Heirat wird sie zur Luxemburgerin. Ihr Mann ist Daniel Porcedda, Luxemburger italienischer Abstammung, der vor fast 25 Jahren in der Ukraine sein Glück suchte, fand – und behalten möchte.

Putins Krieg bereitet diesem Glück ein jähes Ende. Hals über Kopf flüchten beide. In Daniels alter Heimat finden sie Unterschlupf. Doch als Flüchtlinge werden sie nicht anerkannt. Offenbar erfüllen sie die Bedingungen nicht, weil beide auf dem Papier Luxemburger sind. Dem Buchstaben des Gesetzes nach fallen sie durchs Raster. Human ist das nicht. 

Leider weiß man, dass Menschlichkeit auf der Strecke bleibt, wenn Paragrafenreiter ihre Akribie auf die Spitze treiben. Danach sieht es nämlich aus, wenn man sich Veronikas und Daniels Erfahrungen mit den großherzoglichen Behörden anhört. Kein Fest für die Sinne, eher bürokratischer Wahnsinn – und kaum nachvollziehbarer Unsinn. Dabei wäre es so einfach, verständnisvoll zu handeln.

Warum bekommen Flüchtlinge aus der Ukraine sofort regulären Zugang zu den Leistungen der Krankenkasse, Daniel und Veronika aber erst nach einer Karenzzeit? Beide haben kein Geld, kein Einkommen, kaum Ersparnisse, trotzdem müssen sie, nachdem sie wegen eines Notfalls in der Escher „Maison médicale“ waren, in der Apotheke über 60 Euro vorstrecken? Warum bekommen reguläre Flüchtlinge aus der Ukraine pro Kopf 250 Euro pro Monat, um sich in normalen Geschäften mit Lebensmitteln ihrer Wahl einzudecken, Veronika und Daniel aber nur zusammen 200 Euro, die sie zudem nur in der „Epicerie sociale“ ausgeben dürfen?

Ja, es ist irgendwie verständlich, dass Veronika und Daniel sich wie Bittsteller vorkommen. Es ist nicht ihr Wunsch gewesen, die Ukraine zu verlassen. Sie wurden dazu getrieben, wie so viele andere. Trotzdem werden sie anders behandelt.

Der Umgang mit Flüchtlingen unterscheidet sich aber auch von Land zu Land. Wer als Privatperson in Luxemburg Flüchtlinge aufnimmt, muss das mit eigenen Mitteln stemmen. Schwierig. Dabei nimmt er dem Staat doch zumindest eine Sorge ab, nämlich die Frage, wohin mit den mittlerweile rund 5.000 ukrainischen Flüchtlingen. Unterstützung, besonders angesichts gestiegener Energiepreise, gibt es keine. In Österreich erhalten Privatleute angeblich immerhin 300 Euro pro Monat. Das ist jetzt wohl eine andere Diskussion, sie passt allerdings in den Kontext.

Was Veronika und Daniel anbelangt, fehlt es dem Amtsschimmel offensichtlich an Verständnis, um die Besonderheit ihres Falles zu erkennen. Warum diese als Personen mit Luxemburger Staatsangehörigkeit anders – schlechter – behandelt werden, ist des großherzoglichen Anspruchs auf vollumfängliche und verständnisvolle Solidarität schlicht nicht würdig.

rina
7. Juni 2022 - 23.37

@Konni

"Alt ërem een Beweis vu Gambias Splécken vun der Gesellschaft,"

Dat Gesetz staamt nach vun Äre Pafen.

25 Joer do liewen an net naturaliséiert, dat kascht eben.

Konni
7. Juni 2022 - 18.54

Alt ërem een Beweis vu Gambias Splécken vun der Gesellschaft,
alles onverständléch an lamentabel.

Hary
7. Juni 2022 - 11.24

Alles a méi vir "auslänesch" Flüchtlinge mee séier wéineg vir "lëtzebuergesch" Flüchtlinge aus dem Ausland. Bravo!

Grober J-P.
7. Juni 2022 - 9.57

"fehlt es dem Amtsschimmel offensichtlich an Verständnis, um die Besonderheit ihres Falles zu erkennen."
Ja, aber nicht nur in diesem Falle.

forumpost
7. Juni 2022 - 9.56

Das ist ja nicht erst seit Kriegsbeginn in der Ukraine so, dass Flüchtlinge und Asylbewerber bessere Leistungen in Anspruch nehmen können als Menschen mit einem Personalausweis des Aufnahmelandes

jeff
7. Juni 2022 - 8.05

Dat ass net nëmmen a Lëtzebuerg esou - se kenne jo kucken fir de REVIS oder ob Kommunaler Basis hëllef ze kréien. Ech kann mir net virstellen dass se vun der Politik am Reen stoen gelooss ginn.
Den Här Bettel ass jo net midd ginn, ze widderhuelen dass keen am Reen stoen gelooss gëtt.