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EditorialBürgermeister – ganz oder gar nicht

Editorial / Bürgermeister – ganz oder gar nicht
Solide Gemeinden brauchen starke Verantwortliche. Deshalb Ja zum Vollzeitbürgermeister!  Foto: Editpress-Archiv

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Vollzeit- oder Teilzeitbürgermeister(in)? Pertinente Frage. Neu ist sie nicht. Aber es gibt gute Gründe, sie immer wieder zu stellen und zu diskutieren. Wenn, zum Beispiel, die Innenministerin starke und moderne Gemeinden fordert, dann kann das doch wohl nichts anderes heißen, als dass man die Gemeindestrukturen stärkt. Und an deren Spitze muss ein starker Bürgermeister stehen. Einer, der sich voll und ganz auf seine Aufgaben konzentrieren darf.

In Luxemburg ist das bisher eine Seltenheit. Von den 102 Gemeinden im Land haben gerade mal zehn Prozent einen Vollzeitbürgermeister: Bettemburg, Differdingen, Düdelingen, Esch/Alzette, Hesperingen, Käerjeng, Luxemburg, Petingen, Sanem und Schifflingen.

Jene Frauen und Männer haben 40 Stunden politischen Urlaub pro Woche, sind also freigestellt von ihrem eigentlichen Beruf als Erzieherin, Kriminologe oder Turnlehrer zum Beispiel. Alle anderen müssen zusätzlich einer anderen Beschäftigung nachgehen. Je nach Einwohnerzahl im Prinzip noch zwischen 12 und 31 Stunden pro Woche in einem anderen Betrieb arbeiten. Oder andersrum formuliert: Sie haben wöchentlich zwischen 9 und 28 Stunden für ihr hohes politisches Amt.

Wie man’s dreht, es ist nicht zeitgemäß. Im Rahmen der Gemeindereform, an der gearbeitet wird, zeigt sich, dass die Anforderungen an die Verantwortungsträger in den Rathäusern zunehmen. Mehr und mehr stehen sie in der Verantwortung, nicht nur im Umgang mit oft millionenschweren Haushalten. Dabei reden wir nicht von den Verpflichtungen den Einwohnern gegenüber. Wer da beim Bürgertermin über das kommende Bewertungsgespräch im Betrieb nachdenken muss, hat den Kopf nicht frei. Also bitte Vollzeitbürgermeister schaffen!

Ein Weg wäre natürlich, durch kommunale Fusionen die nötige Gemeindegröße zu erreichen – kompliziert. Eine andere Möglichkeit wäre die politische Entscheidung. Auch das klingt einfacher, als es ist. Was soll beispielsweise eine solche Person verdienen? Ein festgelegtes Gehalt oder eines, das auf dem vorherigen Lohn berechnet wird? An die Frage der Schaffung des Vollzeitbürgermeisters ist dann auch die Frage geknüpft, ob der Vollzeitbürgermeister gleichzeitig noch Abgeordneter sein/bleiben/werden darf.

Die Beantwortung solcher und ähnlicher Fragen ist nicht einfach. Wer eine Aufwertung des Statuts des Bürgermeisters verlangt, weil damit auch die Attraktivität des Amtes wachsen und politisches Engagement gefördert würde, hat recht. Recht hätte zum Teil aber auch der, der sich gerade dann nicht für die kommunalpolitische Erfahrung entscheiden würde, wenn er dafür seinem eigentlichen Beruf sechs Jahre fernbleiben müsste.

Trotz aller Bedenken bleibt die Feststellung, dass man nicht Diener zweier Herren sein kann, wenn man in seinem Rathaus Politik gestalten möchte. Den Vollzeitbürgermeister zu fordern, liegt an den Politikern, die dem Bürger vor allem eines zeigen wollen, nämlich, dass sie für ihn da sind. Eine Alternative dazu wäre natürlich auch ein von oben eingesetzter beamteter Verwalter als oberster Chef in der Gemeinde. Wer will das?

Ringoot Marcy
12. Juni 2021 - 16.08

Wuert séet et schons Vollzeit Bürgermeister .Wann se sech fir hier Gemeng an Bierger ansetzen ,dann sollen se och eng Pai kréien