Von der Maßnahme können die Betriebe profitieren, die gezwungen sind, wegen der Corona-Krise ihre Türen vorübergehend zu schließen. Die außergewöhnliche Verlängerung der Frist gilt für die Anträge auf Kurzarbeit im Januar 2021. Die Dokumente können noch bis zum 30. Dezember inklusive über die Plattform MyGuichet.lu eingereicht werden.
17. Dezember 2020 - 18.48 Uhr
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