Der „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“ (OGBL) hat sich wegen einer Verlängerung der Krankmeldungsfrist an die zuständigen Ministerien und die Nationale Gesundheitskasse (CNS) gewandt. Ein Gesetz, das die Frist verlängern soll, soll während der Pandemie Abhilfe schaffen, da es durch die vielen Corona-Tests immer wieder zu Verzögerungen kommen kann. Ein betreffendes Gesetz wurde von der Regierung am 27. November dem Staatsrat vorgelegt, teilt der OGBL in einer Pressemitteilung mit. Demnach soll der Arbeitnehmer acht Tage Zeit haben, seine Krankmeldung einzureichen – die Regelung soll bis einschließlich 30. Juni 2021 gelten. Der OGBL fordert, dass der Gesetzestext schnellstmöglich in der Chamber gestimmt wird.
Im Falle einer Krankschreibung ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber schnellstmöglich zu informieren und innerhalb von drei Tagen eine Krankschreibung vorzulegen. So zumindest die Theorie, die während der Corona-Pandemie in der Praxis nicht mehr umgesetzt werden konnte. Wegen des Anstiegs der Neuinfektionen kam es mehrmals zu verzögerten Test- und anschließenden Quarantänemaßnahmen, die eine Einhaltung dieser Drei-Tages-Frist unmöglich machten.
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