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Belgische KüsteErste Lockerungen der Maskenpflicht in Sicht, Getränke mit hohem Alkoholgehalt am Strand verboten

Belgische Küste / Erste Lockerungen der Maskenpflicht in Sicht, Getränke mit hohem Alkoholgehalt am Strand verboten
Auch in Corona-Zeiten zieht es viele Menschen an die belgische Küste Foto: AFP/Kurt Desplenter

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Die Massenschlägerei am Strand von Blankenberge am 8. August sorgte unter den Lokalpolitikern und den Bürgern für Unmut. Blankenberge und Knokke verbannten die Tagestouristen aus ihren Städten. Blankenberge verhängte diese Maßnahme für einen Tag, Knokke wies Tagestouristen bis zum vergangenen Donnerstag aus. In der Zwischenzeit haben sich – abgesehen von zwei Ereignissen – die Wogen geglättet.

Vergangenen Mittwoch gab es erneut Auseinandersetzungen am Strand, diesmal in Ostende. Scheinbar gerieten zwei Familien aneinander. Ein massives und schnelles Polizeiaufgebot verhinderte Schlimmeres.

Am 15. August kam es in den Abendstunden dann zu einem Zwischenfall in Blankenberge. Gruppenangehörige der Hells Angels und Ultras des FC Brugge versuchten Meinungsverschiedenheiten mit fliegenden Fäusten zu klären. Mehrere Polizeieinheiten waren gleich vor Ort. Nach der Festnahme von vier Streitsüchtigen beruhigte sich die Lage.

Nach allen Vorkommnissen verhängte der Gouverneur der Provinz Westflandern nun ein Verbot des Konsums und Besitzes von stark alkoholischen Getränken am Strand. Dieses Verbot ist bis Ende September in Kraft und wird mit Geldstrafen von 1.600 Euro geahndet. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Konsum von Alkohol in Cafés und Strandbars.

Unklarheiten in Sachen Rauchverbot

Erste Lockerungen der Maskenpflicht sind bereits in Sicht. Die Stadt Bredene hebt ab dem 5. September die allgemeine Maskenpflicht auf dem gesamten Gemeindegebiet auf. Ab dann gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur an den Strandzugängen, in Einkaufszentren, Wanderwegen in den Dünen, Parkplatz Colruyt/Aldi, Kapelstraat sowie in allen öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wie wir bereits zuvor berichteten, gab es Unklarheiten bezüglich eines Rauchverbots im öffentlichen Raum in jenen Bereichen, wo Maskenpflicht herrscht. Von offizieller Seite heißt es: „Beim Rauchen wird der Atem aktiv ausgeblasen.“ Aus diesem Grunde ist das Rauchen in besagten Zonen untersagt. Nur zum Essen/Trinken dürfen die Masken kurz abgenommen werden. Befreit von der Maskenpflicht sind Kinder unter 12 Jahren sowie Erwachsene, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen dürfen.

Trotz vereinzelter Zwischenfälle verlief die Saison bisher mehr oder weniger gut. Obwohl an den wärmsten Sommertagen kaum mehr ein freies Stück Sandstrand zu ergattern war, verzeichnet das Gastronomiegewerbe einen erheblichen Umsatzrückgang.

venant
18. August 2020 - 13.42

Aha, die Polizei kommt also mit Testern um zu sehen, ob man vielleicht mehr Saft in die Sangria schütten muss? Die Leute die Probleme machen, scheren sich nicht um solche Verbote. Glauben Sie etwa, Bankräuber ließen sich durch das Waffengesetz abhalten Banken zu überfallen?