Headlines

In Luxemburg kann jeder ohne Grund Briefwahl beantragen

In Luxemburg kann jeder ohne Grund Briefwahl beantragen
Der Wahlumschlag muss dem zuständigen Wahllokal vor 14 Uhr am 14. Oktober zukommen. Foto: Alain Rischard

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Für viele gilt es als Tradition, für manche ist es einfach nur lästig: der Gang in die Wahllokale am Wahlsonntag. Mit dem neuen liberalen Briefwahlgesetz gibt es eine Alternative zum Pflichttermin.

Für Andreas Ladner aus Lausanne ist Wählen eine Familienangelegenheit. „Wir setzen uns an einen Tisch, reden darüber und dann macht jeder sein Kreuz“, so der Politologe der Universität Lausanne. „Und natürlich kommt es vor, dass meine Tochter eine andere Auffassung vertritt als ich – dann macht sie auch woanders ihr Kreuz.“ So einfach ist direkte Demokratie in der Schweiz.

Briefwahl gehört in manchen Schweizer Kantonen seit 1978 zum festen Bestandteil des demokratischen Prozesses. Jeder Bürger erhält vor einer Abstimmung seinen Wahlzettel und kann dann entscheiden: entweder den Wahlzettel am Wahltag in die Urne werfen oder am Esstisch ausfüllen und bequem per Post verschicken. „Das System hat sich bewährt“, so Ladner. „80 bis 90 Prozent wählen in der Schweiz per Briefwahl. In manchen Kantonen wissen die Menschen nicht einmal mehr, was eine Wahlkabine ist.“

In Luxemburg ist man noch nicht ganz so weit – aber der Weg geht in diese Richtung. Seit diesem Jahr kann nämlich jeder Briefwahl beantragen. Ohne Motivationsschreiben. Ohne Attest. Ohne Grund. Einfach so. Das entsprechende Gesetz ist nach kontroverser Debatte in der Chamber im Februar verabschiedet worden.

Bedenken der CSV

CSV-Spitzenkandidat Claude Wiseler wollte am Status quo festhalten und die Briefwahl nicht liberalisieren. Sein Argument: „Die Wahlkabine garantiert, dass jeder Bürger ohne Einflussnahme Dritter seine freie politische Meinung äußern kann“, so Wiseler damals. Sie stelle die Voraussetzung für eine anonyme Wahl und sei Teil der politischen Kultur Luxemburgs. Die Mehrheitsparteien ließen sich jedoch damals nicht von diesen Argumenten überzeugen und sahen keinen Grund darin, den Menschen den Zugang zur Briefwahl zu verwehren.

Seit dem 23. Juli kann deshalb nun jeder Briefwahl für die Parlamentswahlen am 14. Oktober beantragen. Dazu muss lediglich ein Formular an den Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde verschickt werden. Entweder ganz klassisch per Brief. Oder per Vordruck, der sich auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde finden lässt. Oder elektronisch über Internet via MyGuichet.lu.

Luxemburger, die im Ausland leben ohne Wohnsitz im Großherzogtum, können den Antrag an die Stadt Luxemburg schicken. Sie werden auch über die Kandidaten und Parteien im Zentrumsbezirk abstimmen. Zudem muss eine Kopie des Ausweises beigefügt werden sowie eine Erklärung, dass dem Antragsteller das Wahlrecht nicht aberkannt wurde.
Und das war’s schon. Kurze Zeit später sollten die Antragsteller per Einschreiben den Wahlzettel zugeschickt bekommen – spätestens am 14. September, wenn es sich um eine Adresse im Ausland handelt, bzw. am 29. September im Falle einer Adresse in Luxemburg.

Der Antrag selbst kann bis zum 4. September aus dem Ausland sowie bis zum 19. September aus Luxemburg gestellt werden. Der Wahlumschlag muss dem zuständigen Wahllokal vor 14 Uhr am 14. Oktober vorliegen. Dann werden nämlich die Wahllokale geschlossen und die Auszählung beginnt.

Wie viele Bürger in diesem Jahr bereits Briefwahl beantragt haben, lässt sich nicht ermitteln. Bei den Landeswahlen von 2009 haben insgesamt 5,5 Prozent ihre Stimmen via Briefwahl abgegeben – beim Referendum von 2015 waren es gar 8,7 Prozent, rund 18.500 Bürger. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es aufgrund des neuen Gesetzes 2018 weitaus mehr sein werden.

Thomas Paine
13. August 2018 - 17.10

Das ändert alles!

Zuang
13. August 2018 - 15.38

D‘CSV war dach ëmmer frou, wann de Paschtouer der dementer Bom ‚gehollef‘ huet fir de Walziedel auszefëllen.

Realist
13. August 2018 - 13.55

Et soll Länner ginn, wou et weder fräi Walen nach eng Méiglechkeet fir d'Bréifwal gëtt, vu Frankéierchèquen net ze schwätzen. Do wieren d'Leit bestëmmt frouh, wann si souguer vu China äus dierfte wielen, an si géifen di puer Euro, déi dat kascht mat Freed bezuelen.

Nomi
13. August 2018 - 12.49

De Frankei'ercheck deen den Retourcourrier soll bezuehlen get net iwerall (China) akzeptei'ert !