EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager setzt zum bisher härtesten Eingriff in das Geschäftsmodell von Google an. Der Internet-Konzern soll mehr Wettbewerb beim Smartphone-System Android zulassen. Den Wandel bekämen Hunderte Millionen Nutzer zu spüren.
Die EU-Kommission zwingt Google, seine Kontrolle über das meistbenutzte Smartphone-System Android zu lockern. Die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro ist dabei noch das kleinste Problem für den Internet-Riesen. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager fordert, dass Google sein Geschäftsmodell binnen 90 Tagen ändert, und droht mit weiteren Strafzahlungen, die ebenfalls in die Milliarden gehen könnten. Google wird die Entscheidung der Kommission anfechten.
Die Brüsseler Behörde wirft Google den Missbrauch seiner Marktdominanz bei Smartphone-Betriebssystemen vor. Die weiteren Strafzahlungen könnten aktuell rund 15 Millionen Euro pro Tag erreichen – und auch rückwirkend gelten. «Wir wollen, dass Google sein Verhalten ändert», betonte Vestager am Mittwoch in Brüssel.
Google-Chef Sundar Pichai sieht die Voraussetzung dafür bedroht, dass Android Geräteherstellern kostenlos angeboten wird. «Die heutige Entscheidung lehnt das Geschäftmodell ab, das Android unterstützt – das für mehr und nicht weniger Auswahl für alle gesorgt hat», kritisierte er. Das kostenlose Angebot hatte Android geholfen, den Smartphone-Markt schnell zu erobern und andere Systeme aus dem Rennen zu werfen.
Android ist seit Jahren das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa und weltweit rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen. Damit wären von den Änderungen Hunderte Millionen Nutzer allein in Europa betroffen.
Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen. Hier setzt Vestager an. Ihre Forderungen torpedieren viele der Regeln, die das Gratis-System für Google zu einem lukrativen Geschäft machen.
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kommen zum Beispiel auch Googles Webbrowser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren will.
Aus Sicht von Vestager sichert Google damit die Vorherrschaft seiner Suchmaschine auf den Smartphones zum Nachteil des Wettbewerbs. Die Vorinstallation sorge dafür, dass die Verbraucher Google nutzen, statt sich die Anwendung eines Konkurrenten herunterzuladen. So seien mehr als 95 Prozent der Suchanfragen auf Android-Geräten 2016 über Google gestellt worden. «Die große Mehrheit der Nutzer nimmt, was mit dem Gerät kommt.» Google kontert, die Bündelung der Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.
Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte «Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung», gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit stark abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Vestagers Beispiel ist, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Sie seien interessiert gewesen – aber nutzten FireOS nicht, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können.
Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße. Alles in allem sieht die Kommission in der Geschäftspolitik des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise abzusichern.
Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren und sind inzwischen vom Markt verschwunden.
Für Google ist Android extrem wichtig: Mit der Ausbreitung der Smartphones werden Onlinedienste wie die Internet-Suche oder die Videoplattform YouTube überwiegend auf den Mobilgeräten genutzt. Die Anleger sahen die Situation zunächst entspannt: Die Alphabet-Aktie gab im frühen US-Handel nur leicht um 0,5 Prozent nach.
Mit 4,34 Milliarden Euro ist es die mit Abstand höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Google soll damit sogar mehr zahlen als ein Lastwagen-Kartell mehrerer Hersteller, das mit 3,8 Milliarden Euro zur Kasse gebeten worden war. Der Internet-Konzern war auch der vorherige Rekordhalter im Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr mit gut 2,4 Milliarden Euro. Das Geld aus Kartellstrafen geht am Ende an die Mitgliedsländer. Solche Verfahren gehen üblicherweise aber jahrelang durch Gerichtsinstanzen.
Der 2015 gestartete Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst «AdSense for Search», bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Auch hier sieht die Kommission den Wettbewerb verletzt.
Es betrifft ein ganzes Ekosystem, Browser sind nur ein Teil davon. Youtube, Maps, Suchmaschinen,....
Safari lässt sich auch nicht deinstallieren. Man installiert das Füchschen hinzu und benutzt es fortan.
Nö, die Google-Apps lassen sich nicht deinstallieren. Der Speicher bleibt belegt. Und wenn man mit Tricks die Deinstallation forciert, funktionniert das Smartphone nicht mehr richtig. Fragen Sie doch ihren Enkel!
Wieder einmal hat die Belegschaft in Brüssel bewiesen, wie man sich dort bei Computern/Smartphonesaus kennt, wenig bis nichts.
Ich denke, dass die Lobby der angebissenen Birne aktiv war. Aber da ist ja auch von Haus aus der Webbrowser namens Sa...ri darauf. Wer sich ein wenig mehr auskennt, weiss dass niemand gezwungen ist, beide hauseigene Browser zu benutzen. Man kann bei beiden Systemen den Browser mit dem feurigen Füchschen aufspielen und fortan diesen benutzen.
Im Zweifelsfalle sollte man Nichte/Neffen oder EnkelIn um Hilfe bitten. GIlt auch für die Herr- und Damschaften der Grossen Kommission.