Infektionskrankheiten sollen in Zukunft offiziell meldepflichtig werden. Medizinern und Laboren, die diese nicht melden, drohen dann Strafen.
Das Parlament hat am Donnerstag ein Gesetz gestimmt, mit dem eine Reihe von ansteckenden Krankheiten meldepflichtig wird. Welche das sind, wird in einem großherzoglichen Reglement festgelegt. Laut Berichterstatterin Cécile Hemmen (LSAP) geht es bei dem Gesetz darum, das System der Überwachung der Infektionskrankheiten in Luxemburg zu verbessern und die Daten zentral zusammenzufassen. Wenn bislang solche Daten erfasst wurden, dann gab es dafür keine legale Basis. Diese Tätigkeit beruhte auf einem «Arrangement», so Hemmen.
Hinzu kommt, dass Luxemburg aufgrund einer europäischen Verordnung einige Daten ans «European Centre for Disease Prevention and Control» weitergeben muss. «Die Labore der Krankenhäuser und Privatlabore haben wertvolle Daten, die zum Gesamtbild der Situation der Bevölkerung beitragen», so Hemmen weiter. Es sollen also nicht nur Daten aus Staatslaboren verwendet werden, um den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu analysieren.
«Es geht darum, die Bevölkerung bestmöglich vor der Verbreitung von Infektions- und anderen Krankheiten zu schützen, und das funktioniert nur, wenn diese schnellstmöglich gemeldet werden», behauptet Hemmen.
Gesundheitspolitik ohne Daten
Das neue Gesetz ernennt die Gesundheitsdirektion (eine Abteilung des Gesundheitsministeriums) zur nationalen Anlaufstelle, die die Überwachungsrolle übernehmen soll. Gemeldet werden die Krankheiten von Medizinern, Zahnärzten und Laboren. Wie schnell diese die Gesundheitsdirektion über die Erkrankungen unterrichten müssen, hängt von der Krankheit ab. Jene, die eine direkte Gefahr für die Bevölkerung darstellen, müssen sofort – also unabhängig davon, ob es Tag oder Nacht ist – gemeldet werden.
Welche Daten weitergereicht werden müssen, ist übrigens festgelegt – und diese sind sehr weitreichend: Name, Vorname, Adresse, Geschlecht, Diagnose, Beginn der Krankheitsphase (also jener Phase, in der die ersten Symptome auftreten), Datum der Diagnose und – wenn bekannt – die Infektionsquelle. Die Zahl der Krankheiten wird publiziert. Wer eine Erkrankung nicht meldet, wird bestraft.
Die ausgebildete Ärztin Martine Mergen (CSV) meinte in ihrer Rede im Parlament: «Es ist ein Wahnsinn, dass wir in diesem Land Gesundheitspolitik machen, ohne den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu kennen.» Einen guten Überblick habe man in Luxemburg lediglich bei Geschlechtskrankheiten. Dies sei dem Einsatz einer Reihe von Organisationen zu verdanken.
Falsche Prognosen
Marc Baum («déi Lénk») sagte, das Gesetz mache «absolut Sinn» und sei «überfällig». Hierdurch würden Mittel geschaffen, um präventiv arbeiten zu können. Der Gesundheitskommission des Parlamentes (die an dem Gesetz gearbeitet hat) sei der Datenschutz wichtig gewesen. Es ginge nicht darum, Menschen zu stigmatisieren. Besonders die Linkenfraktion begrüßte, dass der «Conseil supérieur des maladies infectieuses» eine legale Basis erhält.
In den 70er Jahren sei man – wegen der Fortschritte bei der Hygiene und dank neuer Impfstoffe – zuversichtlich gewesen, dass Infektionskrankheiten bald der Vergangenheit angehören, sagte Gesundheitsministerin Lydia Mutsch. Das Gegenteil sei jedoch der Fall: Ebola, HIV, HPV, Salmonellen, EHEC und Antibiotikaresistenz nannte die Ministerin als Beispiele.
«Wir haben die Pflicht, ein System von Prävention, Überwachung und Kontrolle zu gewährleisten und zu organisieren, um die Bevölkerung bestmöglich zu schützen», so Mutsch.
Um die Bürger nicht zu stigmatisieren, würden bei der Verarbeitung der Daten sexuell übertragbare Krankheiten nicht anders verarbeitet als andere Erkrankungen, erklärte Lydia Mutsch. Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.
Gesetz im Gesetz
Gestern gab das Parlament einem Gesetzesprojekt über die Meldepflicht von Infektionskrankheiten grünes Licht. Mit diesem wurden gleichzeitig zwei weitere Gesetze korrigiert.
Erstens wurde jenem über den Beruf der Psychotherapeuten ein Abschnitt hinzugefügt. Zweitens wurde das erst kürzlich verabschiedete Gesetz über das Tätowieren und Piercen korrigiert. In diesem Gesetzestext, der am ersten August in Kraft treten wird, waren einige Querverweise falsch niedergeschrieben worden. Dieser Fehler wurde nun behoben.
@ Peter (Schlau)Meier, Danke f. den Hinweis. Kann jetzt besser schlafen.
Deutsches Sprack, schweres Sprack! Da hilft auch keine 1:1 Übersetzung aus dem Luxemburgischen.
Im der deutschen Sprache wird ein Klavier gestimmt, aber "ein Gesetz wird nicht gestimmt", sondern "über ein Gesetz wird abgestimmt".