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Luxemburg zahlt Arbeitslosengeld an Grenzgänger – aber erst später

Luxemburg zahlt Arbeitslosengeld an Grenzgänger – aber erst später

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Eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Neuregelung der sozialen Sicherheitssysteme drohte insbesondere für Luxemburg negative Auswirkungen zu haben. Nach einem verhandlungsintensiven Tag konnte Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit am Donnerstag jedoch das Gröbste abwenden.

Um was geht es? Die für Beschäftigung und Soziales zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen hat eine Reform der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme vorgelegt und dabei unter anderem vorgeschlagen, dass für arbeitslos gewordene Grenzgänger in der EU künftig nicht mehr deren Herkunftsland verantwortlich sein soll, sondern der EU-Staat, in dem der Grenzgänger seine Arbeit verloren hat.

Das aber würde die luxemburgische Arbeitsmarktverwaltung ADEM vor gewaltige Probleme stellen, hatte Nicolas Schmit gleich nach Bekanntwerden des Brüsseler Vorhabens erkannt. Nicht nur dürfte es den Arbeitsvermittlern schwerfallen, zu überprüfen, ob die in den französischen, belgischen und deutschen Grenzgebieten lebenden Arbeitslosen auch wirklich auf Jobsuche sind. Ein sehr viel größeres Problem aber hätte die ADEM damit, die potenziell doppelte Anzahl an Arbeitslosen zu betreuen, erklärte Nicolas Schmit am Donnerstag am Rande der Ratstagung der Beschäftigungsminister auf Kirchberg.

Die ADEM sei darauf ausgelegt, rund 15.000 Arbeitssuchenden ihre Dienste anzubieten. Allerdings sind 46 Prozent der in Luxemburg Beschäftigten Grenzgänger. Dies sei eine in der EU einmalige Situation, kein anderes Land habe so viele Grenzgänger. Das müsse daher bei der Reform der entsprechenden EU-Verordnung berücksichtigt werden, forderte Nicolas Schmit und schlug eine längere Übergangsperiode vor, bevor auch Luxemburg die reformierte Verordnung in Gänze anwenden müsste.

Um dies zu erreichen, waren „lange, komplizierte und schwierige Verhandlungen“ nötig, vor allem mit dem französischen Vertreter im Ministerrat, der sich gegen eine Sonderregelung für Luxemburg wandte. Am Ende des Tages allerdings hatte Nicolas Schmit erreicht, dass Luxemburg nach der für jedes EU-Land geltenden zweijährigen Übergangsfrist weitere fünf Jahre Zeit hat, um seine Arbeitsmarktverwaltung auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten. Frankreich wurde angeboten, dass bei Inkrafttreten der neuen Verordnung Luxemburg die Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger für weitere zwei Monate – derzeit drei, dann fünf Monate – zahlen werde.

Die zusätzlichen Jahre werden gebraucht, denn nach dem Umbau der ADEM und den Ansprüchen, die an sie gestellt würden, könnte man nicht einfach so binnen zwei Jahren genügend geschultes Personal finden, um die zu erwartende doppelte Anzahl an Arbeitssuchenden adäquat zu betreuen, so Nicolas Schmit.

Keine Unterstützung von der EU-Kommission

Um dieses Problem deutlich zu machen, drohte der luxemburgische Arbeitsminister damit, vom Artikel 48 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU Gebrauch zu machen. Dieser sieht vor, dass ein Mitgliedstaat den Europäischen Rat, das heißt die EU-Staats- und Regierungschefs, mit einem EU-Gesetz befassen kann, wenn durch dieses „wichtige Aspekte seines Systems der sozialen Sicherheit“ beeinträchtigt werden. Für Schmit ist dies mit der vorliegenden Reform durchaus der Fall, da die ADEM quasi funktionsunfähig werden würde.

Unterstützung erhielt der luxemburgische Minister insbesondere vom deutschen Arbeitsminister Hubertus Heil. Denn eigentlich sind nicht nur Luxemburg und Deutschland, sondern auch Belgien, die Niederlande, Dänemark, Zypern und Malta gegen diese Reform. Allerdings bringen diese EU-Länder nicht das nötige Quorum für eine Sperrminorität zusammen.

Selbst die Interessenorganisation der 300.000 französischen Grenzgänger lehnt die Neuregelung ab. „Von der Kommission allerdings bekamen wir null Hilfe“, ärgerte sich Nicolas Schmit, der, wie Anfang der Woche bekannt wurde, noch einen Brief in dieser Angelegenheit an den Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker gerichtet hatte.

Auch wenn er grundsätzlich gegen die Reform sei, da sie Möglichkeiten für Betrügereien biete, zeigte sich Nicolas Schmit am Donnerstagabend dennoch zufrieden mit dem Erreichten, das nun auch im Europäischen Parlament verteidigt werden müsse. Denn die EU-Parlamentarier müssen der neuen Verordnung ebenfalls zustimmen. Dort hat der luxemburgische Arbeitsminister längst Kontakt mit dem zuständigen Berichterstatter aufgenommen, einem französischen Sozialisten.

Paula
22. Juni 2018 - 19.01

Den Minister Schmit huet Recht, Letzebuerg brauch eng Sonderregelung. Nach besser wier, Letzebuerg ging eng Sonderregelung dei net an der Zeit limiteiert ass fuederen, eben genau well mir hei eng Extrem-Situatioun mat Grenzgänger hun. An 3 oder esouguer 5 Meint Ennerstetzung an d’Ausland bezuelen, dat ass ganz anstänneg, virun allem well eis Noperen jo wierklech keng arm Länner sin a selwer no hiren Resident’en kenne kucken.

Dass d’franseisch Regierung sech dergeint wiert, iwerrascht net, dat ass én vun hinnen gewinnt. An dobai gét et och anescht, wei wier et emol eng Keier mat Merci? Merci, dass esou vill Franzousen zu Letzebuerg kenne schaffen, dei Leit sin während déer Zeit net am Chomage a mussen net vum franseichen Steierzueler finanzeiert gin. Merci, dass esouvill Leit gut Geld zu Letzebuerg verdingen, wat se dann awer a Frankreich ausginn. Merci fir dei genereis Familienzoulagen.
Dat wier engem Land, wat gären eng Grande Nation ass, senger wierdeg!

Nomi
22. Juni 2018 - 12.54

Kann d'ADEM dann och Kontrollen an den Noopeschlaenner machen go'en ?