Vor der von Vincent Frank präsidierten Siebten Kammer am Tribunal Luxemburg wurden am 28. Mai zwei Fälle verhandelt: ein nächtlicher Einbruch in ein Wohnhaus sowie häusliche Gewalt mit vorsätzlichen Verletzungen.
Im ersten Fall wurde zwei Männern vorgeworfen, gegen Mitternacht in ein bewohntes Haus eingebrochen zu sein. Ein inzwischen inhaftierter Beschuldigter sagte vor Gericht aus, er habe das ungepflegte Haus für unbewohnt gehalten und nur darin schlafen wollen.
Sein Rechtsanwalt machte mildernde Umstände geltend und forderte eine Bewährungsstrafe. Seinem Mandanten sei auch kein Diebstahl vorzuwerfen: Der Mann habe nichts gestohlen, im Gegensatz zu seinem Mittäter. Dieser hatte es allerdings erst gar nicht für nötig befunden, überhaupt vor Gericht zu erscheinen.
Nicht zuletzt, weil die beiden Beschuldigten für ähnliche Vergehen vorbestraft waren, hatte die Staatsanwaltschaft jeweils 15 Monate Haft gefordert. Dem folgte das Gericht, wobei der Prozessschwänzer zusätzlich eine Geldstrafe von 1.500 Euro entrichten muss.
Fall zwei: Familienstreit endet vor Gericht
Beim zweiten Fall ging es um einen jungen Mann, der seine Großmutter und seine Tante nicht nur mit Fälschungen um mehrere Tausend Euro brachte, sondern auch noch handgreiflich wurde. Bei einem Streit um das ihm manchmal ausgeliehene Auto hat er die Großmutter gestoßen und an den Haaren gezogen.
Bei einem weiteren Streit ist er aggressiv gegen ihre Tochter, also gegen seine Tante, geworden. Beide Frauen wollten aber keine Zivilklage gegen den Beschuldigten einreichen. Der Angeklagte gestand vor Gericht, Verträge gefälscht zu haben, um sein RMG-Geld nicht zu verlieren, er stritt jedoch ab, gewalttätig geworden zu sein.
Seine Verteidigerin sprach von einem Familienstreit, der im Grunde nichts vor Gericht zu suchen habe. Verbale Aussetzer habe es gegeben, aber keine vorsätzlichen Verletzungen, von deren Vorwurf ihr Mandant freizusprechen sei. Die Anklage beharrte auf dem Vorwurf der Fälschung und der vorsätzlichen Verletzung und forderte zwei Jahre Haft.
Jetzt wurde der Mann zu neun Monaten Haft verurteilt, die integral zur Bewährung ausgesetzt wurden. In beiden Fällen haben die Verurteilten die vom Gesetzgeber festgelegten 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.
Von Carlo Kass
"Wir gingen immer abends aufs Kartoffelfeld um unsere Kartoffeln zu holen.Es war nicht unser Kartoffelfeld,aber wir holten unsere Kartoffeln immer dort."
Diese Verteidigerin möchte ich persönlich kennen lernen. Wenn ich die Großmutter an den Haaren ziehe und umstoße ist das kein Fall für's Gericht?!!