Zoltan G., Mihail M. und Florin S. müssen sich wegen eines brutalen Raubüberfalls mit Geiselnahme vor der Kriminalkammer verantworten. Die Tat soll sich in der Nacht vom 21. auf den 22. April 2014 in einem Bauernhof in Berg abgespielt haben.
Anhand von DNA-Spuren konnte bewiesen werden, dass die Angeklagten das Opfer Guy M. mit einem Messer zur Herausgabe seiner Wertsachen gezwungen haben. Neben Bargeld in Euro wurden auch philippinische Peso, Schweizer Franken und polnische Zloty, zwei Markenuhren, zwei Armbänder und ein Damencollier mit Diamanten gestohlen.
Zwölf Jahre Haft in erster Instanz
Die in Rumänien geborenen Beschuldigten waren in erster Instanz wegen bewaffneten Raubüberfalls auf ein bewohntes Haus in der Nacht zu jeweils zwölf Jahren Haft und zu 4.000 Euro Schadensersatz an das Opfer verurteilt worden und legten daraufhin Berufung ein.
Am Dienstag nun wurde diese verhandelt. Zoltan G. meinte, dass bei der Tat keine Eisenstange benutzt worden sei. Der Hauptbeschuldigte Mihail M. habe nur das Auto gefahren. Florin S. sagte indes aus, dass es nie zur Freiheitsberaubung gekommen sei. Die vom Vorsitzenden vorgelesenen internationalen Strafregister der Angeklagten sprechen jedoch eine andere Sprache.
Verteidigung bedauert Unverhältnismäßigkeit
Me Pim Knaff, der Verteidiger von Florin S., meinte, dass sein Mandant keine kriminelle Energie in Bezug auf die Tat habe und dass es auch nicht zur Freiheitsberaubung gekommen sei. Das Opfer sei lediglich kurze Zeit außer Gefecht gesetzt worden. Er forderte eine mildere Strafe. Me Philippe Stroesser, der Mihail M. vertritt, sagte, dass sein Mandant das Opfer nicht geschlagen habe. Im Gegenteil: Dieser habe sogar versucht, seine Mittäter zu beruhigen.
Me Roby Schons wollte seinen Klienten Zoltan G. indes aus dem Schussfeld seiner Mittäter nehmen, die meinten, er habe die Führung der Operation übernommen. Auch habe sein Mandant nichts mit der Freiheitsberaubung des Opfers zu tun gehabt – die DNA-Spuren würden das beweisen. Im Gegensatz zu seinen Kollegen meinte der Anwalt nicht, dass keine Freiheitsberaubung stattgefunden habe.
Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft beharrte darauf, dass es zum Raubüberfall mit Gewalt und zur anschließenden Freiheitsberaubung des Opfers gekommen war. Er forderte für Florin S. 17 Jahre und für Mihail M. und Zoltan G. jeweils 15 Jahre Haft. Das Urteil wird am 3. Juli gesprochen.
Von Carlo Kass
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