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Einbruch und Familienstreit vor Gericht

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Von Carlo Kass

Vor der von Vincent Frank präsidierten Siebten Kammer am Tribunal Luxemburg wurden am Montag mehrere Fälle von vorsätzlichen Verletzungen verhandelt, bei denen teilweise auch häusliche Gewalt im Spiel war und zu denen die Presse aufgrund der neuen EU-Datenschutzregelung im Vorfeld keine Namen erhalten hatte.

Im ersten Fall sollen zwei Männer, von denen sich einer in Haft befindet und am Montag in Handschellen vorgeführt wurde, an einem Einbruch gegen Mitternacht in ein bewohntes Haus beteiligt gewesen sein. Der inhaftierte Beschuldigte sagte am Montag aus, er habe das ungepflegte Haus für unbewohnt gehalten und nur darin schlafen wollen.

Sein Anwalt, Me Philippe Stroesser, meinte dann auch, dass man seinem Mandanten nicht Diebstahl vorwerfen könne, denn dieser hatte – im Gegensatz zum Mittäter – nichts mitgehen lassen. Für den einfachen Einbruch forderte er mildernde Umstände in Form einer Bewährungsstrafe. Nicht zuletzt weil die beiden Beschuldigten für ähnliche Vergehen vorbestraft waren, forderte die öffentliche Anklägerin jeweils 15 Monate Haft. Das Urteil wird am 14. Juni gesprochen.

Häusliche Gewalt

Beim zweiten Fall ging es darum, dass ein junger Mann seine Großmutter und Tante nicht nur mit Fälschungen um mehrere Tausend Euro gebracht haben, sondern auch noch handgreiflich geworden sein soll. Bei einem Streit um das ihm manchmal ausgeliehene Auto soll er die Großmutter gestoßen und an den Haaren gezogen haben.

Auch soll er, neben regelmäßigen verbalen Ausfällen, eine ihrer Türen mit dem Fuß eingetreten haben. Als es ihr zu viel geworden sei, habe sie Klage gegen ihren Enkel geführt, meinte sie am Montag unter Tränen. Nicht zuletzt auch, weil der Angeklagte bei einem Streit aggressiv gegenüber ihrer Tochter – sprich seiner Tante – geworden sein soll.

Diese sagte am Montag im Zeugenstand aus, dass sie ihre Mutter habe schützen wollen, die den Forderungen ihres Neffen immer wieder nachgegeben haben soll. Beide Frauen wollten aber keine Zivilklage gegen den Beschuldigten einreichen. Dieser erklärte dann, dass die Überweisung für seinen Führerschein bestimmt war – und dass seine Großmutter das auch gewusst haben soll.

Familienstreit

Dass er Verträge gefälscht haben soll, um sein RMG-Geld nicht zu verlieren, gab er zu. Dass er seine Tante geschlagen haben soll, stritt er jedoch ab. Er habe allerdings immer verbale Auseinandersetzungen mit ihr gehabt, weil sie und sein Vater sich nicht verstanden haben sollen. Sie hätte ihm immer wieder Steine in den Weg gelegt.

Seine Verteidigerin sprach von einem Familienstreit, der im Grunde nichts vor Gericht zu suchen habe. Die beanstandete Banküberweisung soll erst mehr als drei Monate später angezeigt worden sein. Verbale Aussetzer habe es gegeben, aber keine vorsätzlichen Verletzungen, von deren Vorwurf ihr Mandant freizusprechen wäre.

Die Anwältin versuchte, den Vorwurf der Vertragsfälschung herunterzuspielen, und bat die Richter in diesem Punkt um mildernde Umstände. Die öffentliche Anklägerin beharrte auf all ihren Angeklagepunkten der Fälschung und vorsätzlichen Verletzung und forderte zwei Jahre Haft. Auch dieses Urteil wird am 14. Juni gesprochen.