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Mit Strafen gegen westliche Sanktionen

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Von unserem Korrespondenten Axel Eichholz

In Russland soll die Umsetzung westlicher Sanktionen unter Strafe gestellt werden. Ein entsprechendes Gesetz soll bis Ende Mai verabschiedet werden. Von Expertenseite wird befürchtet, dass nun sogar Auslandsreisen von Russen als Verrat gelten könnten.

Die Staatsduma will die Umsetzung von ausländischen Sanktionen gegen russische Staatsbürger unter Strafe stellen. Wer «Informationen weitergibt, die zur Verhängung von Sanktionen gegen russische private und öffentliche Personen führen können», oder nichts dagegen unternimmt, wird mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Rubel (6.700 Euro) beziehungsweise Zwangsarbeit oder Freiheitsentzug bis zu vier Jahren bestraft. Das russische Strafgesetzbuch soll um einen entsprechenden Paragrafen ergänzt werden. Die Initiative geht von allen Fraktionen aus und wird von den Chefs der beiden Parlamentshäuser unterstützt.

Verabschiedung bis Ende Mai

Ein Gesetzentwurf wurde im Hohen Haus bereits für den Wochenanfang erwartet. Nach den Worten des Duma-Vorsitzenden Wjatscheslaw Wolodin kann das neue Gesetz bis Ende Mai verabschiedet werden. Der Paragraf 284.2 trägt den umständlichen Namen «Beschränkung beziehungsweise Verhinderung von gewöhnlichen Wirtschaftsabschlüssen und Transaktionen, die zur Umsetzung von restriktiven Maßnahmen dienen, die von einem fremden Staat oder Staatenverband beziehungsweise einer internationalen Organisation verhängt wurden».

In der Staatsduma glaubt man offenbar, auf diese Weise juristische Personen und Amtspersonen von einer Diskriminierung der mit westlichen Sanktionen belegten Russen Abstand nehmen zu lassen. Sergej Litwinenko vom Anwaltsbüro «Geschäftsfahrwasser» meint, die Formulierung sei «verschwommen und unkonkret». Wie solle man einen Tatbestand speziell diesem Paragrafen zuordnen? Am Ende würden sich Rechtsschutzbehörden damit abquälen müssen, so der Experte. Wahrscheinlich gehe der Gesetzgeber davon aus, dass allein das Vorhandenseien dieser Gesetzesnovelle die Sanktionsfolgen minimieren werde.

Der zweite Teil des neuen Paragrafen richtet sich gegen diejenigen, die aus behördlicher Sicht Sanktionen gegen russische Bürger unterstützen. Er sieht Strafen «für absichtliche Handlungen eines russischen Staatsangehörigen vor, die die Einführung von Beschränkungen gegen russische private beziehungsweise öffentliche Subjekte durch ausländische staatliche oder internationale Organisationen begünstigen». Als solche Handlungen können sogar Empfehlungen oder Angaben betrachtet werden, «die zu Sanktionen geführt haben oder führen könnten». Dieses Gesetz ziele gegen diejenigen, die zu öffentlichen Veranstaltungen ins Ausland reisen und dort auftreten, sagt der bekannte Oppositionelle Dmitri Gudkow. Schließlich werde eine Auslandsreise als Verrat gelten.