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Was die neue Datenschutzverordnung der EU ändern wird

Was die neue Datenschutzverordnung der EU ändern wird

Am kommenden 25. Mai tritt die neue europäische Grundverordnung zum Datenschutz in Kraft. Wir haben uns mit Tine A. Larsen, Präsidentin der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD), über die Änderungen unterhalten, die diese neue Regelung mit sich bringen wird.

Tageblatt: Am 25. Mai wird die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung von 2016 abgelöst. Warum wurde diese Verordnung notwendig?
Tine A. Larsen: Seit 1995 hat sich im Bereich der Digitalisierung vieles verändert. Das Internet der Dinge wie digital gesteuerte Kaffeemaschinen und Kühlschränke, vernetzte Autos oder die fast unerlässlich gewordenen Smartphones, in denen alle unsere Kontakte und Passwörter gespeichert sind, hat es vor 20 Jahren noch nicht gegeben. Diese Entwicklung muss aber geregelt werden, um den Bürger zu schützen, damit er sich nicht in dieser Welt verliert. Die sogenannten «connected cars» beispielsweise sammeln viele Daten über unsere Fahrweise und uns selbst, die irgendwo hin gesendet werden. In diesem Zusammenhang spricht man von Big Data. Normalerweise werden nicht einzelne Personen analysiert, sondern es wird ein großer Topf mit verschiedenen Daten erstellt. Doch diese Daten lassen immer auch Rückschlüsse auf die einzelnen Personen zu. Viele Bereiche in unserem Leben sind von der Digitalisierung betroffen.

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